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AG Minden, 25.09.2007 - 28 C 118/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Naturalrestitutuion bei Beschädigung eines Kfz; Ersatz der durch die Reparatur des Kfz tatsächlich entstandenen Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kfz-expert.de (Leitsatz)
Keine Erforderlichkeit eines weiteren Nachweises des Integritätsinteresses nach vollständiger Reparatur innerhalb der 130%-Grenze
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus AG Minden, 25.09.2007 - 28 C 118/07
Dabei ist aber auch dem aus § 249 II 1 BGB folgenden Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung zu tragen sowie dem Verbot, sich durch den Schadensfall zu bereichern (vgl. BGH NJW 2006, 2179, Urteil vom 23.05.2006, Az, VI ZR 192/05).Dies kann zum einen nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2006, 2179, Urteil vom 23.05.2006, Az. VI ZR 192/05) hergeleitet werden.
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Minden, 25.09.2007 - 28 C 118/07
Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht dabei grundsätzlich auch dann, wenn die Kosten der Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen (st. Rspr. vgl. BGH NJW 2005, 1108, 1110, Urteil vom 15.02.2008, Az, VI ZR 172/04).Durch diese Reparatur hat der Kläger sein Integritätsinteresse, mithin sein ernsthaftes Interesse an der Weiternutzung, zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH NJW 2005, 1108, 1110, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 172/04).