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   BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04   

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https://dejure.org/2007,36720
BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04 (https://dejure.org/2007,36720)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04 (https://dejure.org/2007,36720)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 28 W (pat) 223/04 (https://dejure.org/2007,36720)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04
    Ist dies der Fall, steht ihrer markenrechtlichen Monopolisierung nicht zuletzt wegen der geringen Zahl der tatsächlich verfügbaren Farben ein Allgemeininteresse an ihrer freien Verfügbarkeit entgegen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Rdn. 54, 55 - Libertel).

    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; BGH WRP 2005, 1521 - Dentale Abformmasse).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; BGH WRP 2005, 1521 - Dentale Abformmasse).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 223/04
    Unter den letztgenannten Tatbestand der "sonstigen Merkmale" fallen dabei alle für den Warenverkehr wichtigen und für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsamen Umstände mit Bezug auf die beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2000, 231, 233 - FÜNFER).
  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    Zur markenmäßigen, funktionsgemäßen Benutzung einer konturlosen Einfarbmarke ist erforderlich, dass der selbständige Markencharakter der Farbmarke erkennbar so hervortritt, dass in der Farbe an sich ein eigenständiger betrieblicher Herkunftshinweis erblickt wird (vgl. Ströbele, a. a. O. Rn. 17, 162 zu § 26; Ingerl/ Rohnke, a. a. O. Rn. 65, 159 zu § 26; vgl. BPatG 28 W (pat) 223/04, B. v. 28. Februar 2007 - Farbe Verkehrsrot; BPatG 30 W (pat) 95/10 B. v. 24. Januar 2013 - Rot (RAL 3000)).
  • BPatG, 24.01.2013 - 30 W (pat) 95/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbmarke rot (RAL 3000)" - fehlende

    Zur Begründung der Verkehrsdurchsetzung eines abstrakten Farbzeichens müsste dargelegt und nachgewiesen sein, dass die beteiligten Verkehrskreise die Farbe an sich als markenmäßigen, eigenständig kennzeichnenden Hinweis auf die Beschwerdeführerin ansehen (vgl. BPatG 28 W (pat) 223/04 - Farbe verkehrsrot), und dass der Zuordnungsgrad im angesprochenen Verkehrskreis bei mindestens 50 % liegt (vgl. BGH GRUR 2010, 138, 142 Rn. 41 - ROCHER-Kugel; GRUR 2011, 65, 68 Nr. 27 - Buchstabe T mit Strich).
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