Rechtsprechung
AG Essen, 17.08.2005 - 29 C 170/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall auch hinsichtlich fiktiver Kosten für eine nicht durchgeführte Reparatur des PKW; Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags als zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehörend; Bestehen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall auch hinsichtlich fiktiver Kosten für eine nicht durchgeführte Reparatur des PKW; Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags als zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehörend; Bestehen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Essen, 17.08.2005 - 29 C 170/05
Die Parteien streiten insbesondere darüber, wie die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 29.04.03 - Aktenzeichen: VI ZR 398/02 (MDR 2003, Seite 1046) - dargestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind. - AG Bottrop, 24.08.2004 - 10 C 343/04
Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei …
Auszug aus AG Essen, 17.08.2005 - 29 C 170/05
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts, dass sich insoweit den Urteilen des Amtsgerichts Bottrop vom 24.08.04 - Aktenzeichen: 10 C 343/04 - und Amtsgericht Hattingen vom 05.10.04 - Aktenzeichen: 7 C 103/04 -, die neben anderen im Ergebnis übereinstimmenden Gerichtsentscheidungen von der Beklagten zu den Gerichtsakten überreicht worden sind, anschließt - muss sich der Kläger bei der fiktiven Abrechnung jedoch die von der Beklagten nachgewiesene konkrete Alternative Reparaturmöglichkeit durch die Firma U entgegenhalten lassen.
- LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage
Insofern komme der Geschädigte auch seiner Schadensminderungspflicht nach (AG Weilheim…, Urteil vom 07.03.2008, 9 C 001/07, zitiert nach Juris, Rn. 22; AG Neuss…, Urteil vom 09.01.2007, 79 C 1886/08, zitiert nach Juris, Rn. 8; AG Köln…, Urteil vom 30.03.2006, 266 C 38/05, zitiert nach Juris, Rn. 10, 18; AG Neuss, Urteil vom 05.01.2006, 70 C 4249/05, BeckRS 2006 12877; AG Essen, Urteil vom 17.08.2005, 29 C 170/05, BeckRS 2008 07295; Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 07.12.2001, 133 C 11521/01, BeckRS 2008 08989).