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   BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95   

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https://dejure.org/1995,2869
BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95 (https://dejure.org/1995,2869)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 2Z BR 114/95 (https://dejure.org/1995,2869)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 2Z BR 114/95 (https://dejure.org/1995,2869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 52; BGB § 2211
    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung eines Testamentsvollstrecker-Vermerkes in das Grundbuch; Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge; Voraussetzungen für einen Grundbuchberichtigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2211; GBO § 52
    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1167
  • DNotZ 1996, 99
  • FGPrax 1996, 32
  • FGPrax 1996, 85
  • FamRZ 1996, 381
  • Rpfleger 1996, 148
  • BayObLGZ 1995, 362
  • BayObLGZ 1995, 363
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00

    Ehegattenbetreuung; Rechnungslegung; Zwangsgeld

    Wird jedoch nach Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine solche unwirksame Entscheidung die darauf Bezug nehmende Nichtabhilfe - bzw. Vorlageverfügung an das Rechtsmittelgericht von dem Richter/Rechtspfleger unterschrieben, wird die fehlende Unterschrift geheilt, so dass nunmehr von einer wirksamen Entscheidung ausgegangen werden kann (vgl. BayObLG, FGPrax 1996, 32 m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung

    bb) Es kann dahinstehen, ob dem Beteiligten im Antragsverfahren der Berichtigung mit Zwischenverfügung aufgegeben werden kann, den Nachweis des Nichtbestehens von Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) zu führen, obgleich nach § 52 GBO ein Testamentsvollstreckervermerk im Amtsverfahren zusammen mit der Eintragung der Erben (BayObLG Rpfleger 1996, 148/149) einzutragen wäre.
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Das gilt entgegen dem Wortlaut des § 42 GBV auch für eine maschinell erstellte Zwischenverfügung; in diesem Fall brauchen lediglich die zum Zwecke der Bekanntmachung versandten Abschriften und Ausfertigungen nicht unterschrieben zu werden (BayObLG FGPrax 1996, 32; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 18 Rdnrn. 30, 35 und § 71 Rdnr. 11).

    Der Mangel ist jedoch im Fortgang des Verfahrens jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes der Erstbeschwerde gegen ihre Zwischenverfügung am 21. Juli 2003 nicht abgeholfen und diese Verfügung, die auf die Zwischenverfügung vom 14. Juli 2003 ausdrücklich Bezug nimmt, unterschrieben hat (Senat, Beschluss vom 28. März 1995 - 3 W 42/95 -, abgedruckt in FGPrax 1995, 93; dem folgend BayObLG FGPrax 1996, 32); ob zur Heilung des Mangels ansonsten auch der Umstand genügt hätte, dass von der Rechtspflegerin die Verfügung über die Anordnung der Zustellung der Zwischenverfügung an den verfahrensbevollmächtigten Notar unterschrieben war (so Thüringer OLG FGPrax 1997, 172), kann deshalb offen bleiben.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2013 - 8 W 173/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Antragsrecht eines Miterben bei angeordneter

    Der Senat bejaht nach alldem ein von ihm selbst ausübbares Antragsrecht des Erben für die Grundbuchberichtigung neben jenem des Testamentsvollstreckers (ebenso LG Stuttgart, a.a.O.; Meikel/Böttcher, Grundbuchordnung, 10. Auflage 2009, § 13 GBO, Rdnr. 56; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, a.a.O., Rdnr. 803 sowie Rdnr. 3466, Fußnote 16; Hügel/Zeiser, Grundbuchordnung, 2. Auflage 2010, § 52 GBO, Rdnr. 29; Schneider a.a.O.; Palandt/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, Einführung vor § 2197 BGB, Rdnr. 6; Bertsch, Antragsrecht des Erben auf Grundbuchberichtigung bei Testamentsvollstreckung, Rpfleger 1968, 178; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, 2. Auflage 2003, Rdnr. 366; Bengel/Reimann/Schaub, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 4. Auflage 2010, Kapitel 5, Rdnr. 5; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 20. Auflage 2010, Rdnr. 273; a.A.: KGJ 51, A. 214 [Beschluss vom 19.12.1918]; OLG München JFG 20, 373 [Beschluss vom 08.11.1939]; vgl. BayObLGZ 1995, 363; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Auflage 2012, § 13 GBO, Rdnr. 50; Hügel/Reetz, Grundbuchordnung, 2. Auflage 2010, § 13 GBO, Rdnr. 59; Soergel/Damrau, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Auflage 2002, § 2205 BGB, Rdnr. 91).
  • OLG München, 21.07.2014 - 34 Wx 259/14

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Grundstückauflassung aufgrund postmortaler

    Allerdings schließt die auch für den zweiten Erbfall angeordnete Testamentsvollstreckung nach einer weit verbreiteten Meinung (BayObLG Rpfleger 1996, 148; Demharter § 13 Rn. 50; Hügel/Reetz § 13 Rn. 59; Becker Rpfleger 2014, 113) die Antragsbefugnis des Erben selbst aus.
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 2 Wx 54/13

    Hypothekenfähigkeit einer Forderung aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis

    Das Unterschriftserfordernis gilt trotz des Wortlauts des § 42 der Grundbuchverfügung auch für eine maschinell erstellte Zwischenverfügung (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 1167, 1168; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249, 250; Demharter, § 18 Rdn. 35).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2005 - 20 W 498/04

    Grundbuchverfahren: Unterschrifts- und Zustellungserfordernis für eine

    Aber auch für maschinell erstellte Zwischenverfügungen ist nach der überwiegenden Auffassung zur Wirksamkeit die Unterzeichnung des bei den Akten verbleibenden Originals durch den Rechtspfleger erforderlich (OLG Zweibrücken FGPrax 1995, 93; BayObLG Rpfleger 1996, 148; Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 8-18, Rdnr. 19; Bauer/v. Oefele: GBO, § 18, Rdnr. 43; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 18, Rdnr. 35 und § 71 Rdnr. 11; a. A. Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 453 a).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 15 W 987/21

    Zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung, die auf eine Anregung zum

    Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig (BayObLG, Beschluss vom 25.10.1995 - 2Z BR 114/95 -, juris Rn. 5 f.).
  • LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 170/08

    Rechtliche Neuordnung der Schuldverhältnisse nach Eröffnung eines

    Für das Grundbuchrecht ist dies bezüglich Zwischenverfügungen entschieden worden, denn weil eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgte, werde deutlich, dass es sich bei der Zwischenverfügung nicht nur um einen bloßen Entwurf handelte, sondern um eine Entscheidung, die vom Willen desjenigen getragen wird, der beide verfasst hat, vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 148.
  • LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08

    Möglichkeit zum Widerspruch eines Insolvenzverwalters gegen im

    Für das Grundbuchrecht ist dies bezüglich Zwischenverfügungen entschieden worden, denn weil eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgte, werde deutlich, dass es sich bei der Zwischenverfügung nicht nur um einen bloßen Entwurf handelte, sondern um eine Entscheidung, die vom Willen desjenigen getragen wird, der beide verfasst hat, vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 148.
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