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   BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02   

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https://dejure.org/2003,8910
BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02 (https://dejure.org/2003,8910)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2003 - 2Z BR 138/02 (https://dejure.org/2003,8910)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 2Z BR 138/02 (https://dejure.org/2003,8910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen - Zurücknahme des Rechtsmittels - Mutwilligkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage der Kostenerstattung bei Zurücknahme eines Rechtsmittels; Durch das Gericht vermittelte Einsicht von der Aussichtslosigkeit einer sofortigen Beschwerde

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 242/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 6344/02
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02
    Von der Anordnung einer Kostenerstattung kann jedoch, worauf sich das Landgericht hier stützt, in Ausnahmefällen abgesehen werden, unter anderem wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht (BayObLG NZM 1999, 852/853 m. w. N.).

    Die vom Landgericht unterlassene Ermessensausübung kann, da rechtsfehlerhaft, vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (BayObLG NZM 1999, 852 f.).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Entscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m. w. N.).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 21/04

    Billigkeitserwägungen bei Kostenverteilung nach Rechtsmittelrücknahme -

    c) Auch wenn bei einer konkreten Betrachtung des Verfahrensablaufs die durch die Zurücknahme bedingte Ersparnis für die Beteiligten und das Gericht gering erscheint, schließt dies das Absehen von einer Erstattungsanordnung nicht grundsätzlich aus (z.B. BayObLG ZWE 2002, 78 - Leitsatz - Beschluss vom 30.1.2003, 2Z BR 138/02).
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