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   BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03   

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https://dejure.org/2004,7267
BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03 (https://dejure.org/2004,7267)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2Z BR 233/03 (https://dejure.org/2004,7267)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2Z BR 233/03 (https://dejure.org/2004,7267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 2, Abs. 4
    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Beschlusses in einer Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich ausreichender Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung; Folgen der Fassung einer Genehmigung zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage auf dem Flachdach eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03
    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; OLG Hamm NJW-RR 93, 468; Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Aufl. Rn. 169).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03
    Diese Regelung schließt einen Zustimmungsanspruch auch unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus (vgl. BGH NJW 2004, 937 = WuM 2004, 165 unter III 2 b der Gründe).
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zeitraum von rund sechseinhalb Jahren zwischen Beschlussfassung am 9.4.1997 und Aufforderung zur Beseitigung der Antenne im Dezember 2003 nicht ausreicht, um Verwirkung anzunehmen, zumal im Jahr 2003 zwischen den Beteiligten noch ein anderes gerichtliches Verfahren über die Nutzung der Antennenanlage anhängig war (vgl. den Beschluss des BayObLG vom 8.4.2004, 2Z BR 233/03 = OLG-Report 2004, 327).
  • AG München, 02.10.2015 - 481 C 5998/15

    Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" allenfalls Beschlüsse über Gegenstände von untergeordneter Bedeutung wirksam gefasst werden können (BayObLG 08.04.2004, 2Z BR 233/03).
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