Rechtsprechung
BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Festlegung einer Sonderumlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschädigung von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Fichten; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses; Maßgeblichkeit der nächstliegenden Bedeutung; Vornahme der Auslegung duch das Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auslegung des Tatsachengerichts; ...
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 768/01
- LG München I, 29.10.2003 - 1 T 18693/02
- BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 606
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st.Rsp.; BGHZ 139, 288 = NJW-RR 1988, 955; BayObLGZ NJW-RR 2000, 603/605). - BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …
Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st.Rsp.; BGHZ 139, 288 = NJW-RR 1988, 955; BayObLGZ NJW-RR 2000, 603/605).
- BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil; …
Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b). - LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs …
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG, ZMR 2004, 606;… Bärmann-Merle, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 53). - AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!
Zutreffend ist zwar, dass eine beschlossene Sonderumlage betragsmäßig bestimmt (BayObLG, NJOZ 2004, 2635, 2636) oder zumindest durch einfache Rechenvorgänge hinreichend bestimmbar (KG, NJW-RR 1991, 912;… Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 23 Rn. 51) sein muss. - BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03
Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von …
Die Auslegung kann der Senat ohne Bindung an die des Landgerichts vornehmen (st. Rspr.; BGHZ 139, 288; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004, 2Z BR 247/03). - LG Hamburg, 18.02.2009 - 318 S 99/08
Wohnungseigentum: Haftung des Ex-Verwalters für Prozesskosten anlässlich der …
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG, ZMR 2004, 606;… Bärmann-Merle, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 53).