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   OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20   

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https://dejure.org/2021,8268
OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20 (https://dejure.org/2021,8268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2021 - 3 AR 78/20 (https://dejure.org/2021,8268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 3 AR 78/20 (https://dejure.org/2021,8268)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420, BVerfG NJW 2019, 3370 m.w.N.) stellt der Senat darauf ab, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme für den Pflichtverteidiger von existenzieller Bedeutung ist.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420, BVerfG NJW 2019, 3370 m.w.N.) stellt der Senat darauf ab, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme für den Pflichtverteidiger von existenzieller Bedeutung ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 23. Juni 2015, III-3 AR 65/14, sowie vom 19. April 2018, III-3 AR 256-259/16) beurteilt sich dies im Kern nach der Dichte der Hauptverhandlungstage, und zwar mit Blick auf die hiervon abhängenden grundsätzlichen Möglichkeiten des Pflichtverteidigers zum Engagement in anderen Mandaten.
  • BVerfG, 22.07.2019 - 1 BvR 1955/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420, BVerfG NJW 2019, 3370 m.w.N.) stellt der Senat darauf ab, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme für den Pflichtverteidiger von existenzieller Bedeutung ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2018 - 3 AR 256/16

    Bewilligung einer Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 23. Juni 2015, III-3 AR 65/14, sowie vom 19. April 2018, III-3 AR 256-259/16) beurteilt sich dies im Kern nach der Dichte der Hauptverhandlungstage, und zwar mit Blick auf die hiervon abhängenden grundsätzlichen Möglichkeiten des Pflichtverteidigers zum Engagement in anderen Mandaten.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - 3 AR 39/20

    Paralellentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 AR 37/19 v. 25.07.2019

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    In seinen Entscheidungen vom 25. Juli 2020 (III-3 AR 37/19), vom 8. Oktober 2020 (III-3 AR 39/20) und vom 22. Oktober 2020 (III-3 AR 65/20) hatte der Senat die jeweils gewährte Pauschvergütung von 40.000 Euro auf einen von den ebenfalls im Loveparade-Verfahren tätigen Pflichtverteidigern plausibel und glaubhaft vorgetragenen Einarbeitungsaufwand von ca. 1000 Stunden gestützt.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2020 - 3 AR 65/20

    Paralellentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 AR 37/19 v. 25.07.2019

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
    In seinen Entscheidungen vom 25. Juli 2020 (III-3 AR 37/19), vom 8. Oktober 2020 (III-3 AR 39/20) und vom 22. Oktober 2020 (III-3 AR 65/20) hatte der Senat die jeweils gewährte Pauschvergütung von 40.000 Euro auf einen von den ebenfalls im Loveparade-Verfahren tätigen Pflichtverteidigern plausibel und glaubhaft vorgetragenen Einarbeitungsaufwand von ca. 1000 Stunden gestützt.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2021 - 3 AR 90/20

    40.000 Euro Pauschgebühr für Nebenklägerbeistand im Loveparade-Verfahren

    In seinen Entscheidungen vom 25. Juli 2020 (III-3 AR 37/19), vom 8. Oktober 2020 (III-3 AR 39/20), vom 22. Oktober 2020 (III-3 AR 65/20) und 11. Januar 2021 (III-3 AR 78/20) hatte der Senat die jeweils gewährte Pauschvergütung von 40.000 Euro auf einen von den ebenfalls im Loveparade-Verfahren tätigen Pflichtverteidigern bzw. Nebenklägerbeiständen plausibel und glaubhaft vorgetragenen Einarbeitungsaufwand von ca. 1000 Stunden gestützt.
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