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   BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06   

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BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06 (https://dejure.org/2007,5006)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2007 - 3 AZB 57/06 (https://dejure.org/2007,5006)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2007 - 3 AZB 57/06 (https://dejure.org/2007,5006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Festsetzung der Kosten eines Privatgutachtens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens; Erstellung eines Privatgutachtens in einem Kündigungsschutzverfahrens wegen anonymer Schreiben mit beleidigendem Inhalt an Vorgesetzte; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO §§ 103 ff.; ; ZPO §§ 402 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 §§ 103 ff. § § 402 ff.
    Kostenrecht - Festsetzung der Kosten eines Privatgutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privatgutachten: Festsetzung der Kosten nur ausnahmsweise bei Vorliegen notwendiger Kosten ? Auswahl und Anleitung Sachverständiger ist grundsätzlich Sache des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 71
  • BB 2007, 2636
  • DB 2007, 2380
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06
    Die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens sind im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) festsetzbar, soweit die Voraussetzungen einer Erstattungspflicht vorliegen (BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, zu I der Gründe).

    Diese Kosten sind allerdings nur ausnahmsweise als notwendige Kosten (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzusehen (BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, zu I der Gründe).

    Das wird - sieht man dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine amtswegige Einholung von Sachverständigengutachten nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist (dazu BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, zu I der Gründe) - auf die Fälle beschränkt sein, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - BGHZ 153, 235, zu B II 2 der Gründe) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG - Zweite Kammer des Zweiten Senats - 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136, zu II 2 b und c der Gründe).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06
    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BGH 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - BGHZ 153, 235, zu B II 2 der Gründe).

    Das wird - sieht man dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine amtswegige Einholung von Sachverständigengutachten nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist (dazu BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, zu I der Gründe) - auf die Fälle beschränkt sein, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - BGHZ 153, 235, zu B II 2 der Gründe) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG - Zweite Kammer des Zweiten Senats - 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136, zu II 2 b und c der Gründe).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

    Auszug aus BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06
    Das wird - sieht man dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine amtswegige Einholung von Sachverständigengutachten nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist (dazu BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122, zu I der Gründe) - auf die Fälle beschränkt sein, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - BGHZ 153, 235, zu B II 2 der Gründe) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG - Zweite Kammer des Zweiten Senats - 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136, zu II 2 b und c der Gründe).
  • LAG Berlin, 28.11.2006 - 17 Ta 6080/06

    Privatgutachten, Erstattung der Kosten

    Auszug aus BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2006 - 17 Ta (Kost) 6080/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?

    Es ist allgemein anerkannt, dass der im Rechtsstreit Unterlegene die dem Gegner erwachsenen Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 103 Abs. 1 ZPO zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren (Vgl. nur BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235-239; BGH v. 13.04.1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122).

    Diese Kosten sind allerdings nur ausnahmsweise als notwendige Kosten (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzusehen (BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 13.04.1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990).

    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235).

    Sieht man von dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist, ist die Erstattungspflicht auf die Fälle beschränkt, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG v. 12.09.2005 - 2 BvR 277/05, NJW 2006, 136).

    Denkbar erscheint auch, dass ein Privatgutachten nötig wird, um das Gericht zur Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zu veranlassen (BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Da der Klägerin andernfalls eine schlüssige Darlegung ihres Schadens nicht möglich war, durfte sie in der hier zu beurteilenden konkreten Situation für 2018 die vollen zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BAG 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris Rn. 7).
  • LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07

    Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers -

    Handelt es sich wie hier um einen einheitlichen Lebensvorgang der Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Klägers muss es vielmehr auch hier bei dem Grundsatz der Erstattungsfähigkeit Kosten auslösender Maßnahmen verbleiben, dass es für deren Beurteilung allein darauf ankommt, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Person zu Beginn der Kosten auslösenden Maßnahmen diese für sachdienlich halten darf (vgl. BAG vom 20.08.2007 - NZA 2008, 71).
  • LAG Köln, 23.09.2010 - 7 Ta 383/09

    Kostenerstattung für Privatgutachten; sachdienliche Einholung eines privaten

    Zu der Frage, wann in einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens zu den erstattungsfähigen Kosten gezählt werden können, hat das Bundesarbeitsgericht folgende Grundsätze aufgestellt: Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante - also vor der Beauftragung des Gutachters - als sachdienlich ansehen durfte (BAG vom 20.08.2007 - 3 AZB 57/06 -, NZA 2008, 71).

    Bei Sachverhaltsgutachten hingegen richtet sich die Frage der Erstattungsfähigkeit ungeachtet von § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG nach den oben zitierten Grundsätzen der Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung (BAG vom 20.08.2007, 3 AZB 57/06, NZA 2008, 71; dieser Entscheidung lag ebenfalls ein erstinstanzlich eingeholtes linguistisches Privatgutachten zugrunde; vgl. ferner zum Ganzen Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG, § 12 a Rdnr. 24 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07

    Kostenfestsetzung im Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind nur dann notwendige Kosten gemäß § 91 I 1 ZPO, wenn eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante - also vor Beauftragung des Gutachters - als sachdienlich ansehen durfte, wobei die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (BAG Beschluss vom 20.8.2007, 3 AZB 57/06 - zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 25.07.2008 - 2 W 148/08

    Privatgutachten; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit

    Die Erstattungsfähigkeit ist aber ausnahmsweise zu bejahen, wenn ein Privatgutachten dazu dient, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. OLG Stuttgart a. a. O.. BAG BB 2007, 2636, zitiert nach juris, Rdz. 8) oder wenn die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich vortragen zu können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2007, Az. 15 W 109/2006. BAG a. a. O.. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juli 2004, Az. 2 W 181/2004 - 29, 2 W 181/2004).
  • ArbG Aachen, 26.05.2020 - 4 Ca 681/19

    Baumschaden, Sturm, Verkehrssicherungspflicht, Mitarbeiterparkplatz

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 20. August 2007 - 3 AZB 57/06, Rn. 7) hält Kosten für außergerichtliche Gutachten für im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzbar, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante - also vor der Beauftragung des Gutachters - als sachdienlich ansehen durfte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2017 - 6 Ta 121/17

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Privatgutachten, Sachverständigengutachten

    Denkbar erscheine auch, dass ein Privatgutachten nötig werde, um das Gericht zur Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zu veranlassen (BAG, Beschluss vom 20.08.2007 - 3 AZB 57/06 -, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 12 W 8/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind nur dann als notwendig anzusehen, wenn trotz dieser Regelung die volle Wahrnehmung der Belange einer Prozesspartei die Einholung eines Privatgutachtens erfordert, was auf die Fälle beschränkt sein wird, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG, Beschl. v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, NZA 2008, 71 Rn. 7 f.).
  • OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn - wie im Fall des vorläufigen Rechtsschutzes - eine amtswegige Einholung von Sachverständigengutachten nicht in Betracht kommt und eine effektive Rechtsverteidigung ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. hierzu auch BAG NZA 2008, 71 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 16.11.2015 - 2 Ta 478/14

    Schaltet ein Unternehmer im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Zahlung von

  • ArbG Flensburg, 26.07.2017 - 1 Ca 1012/16

    Manipulationsverdacht gegen Arbeitnehmer - Kostenerstattung für Privatgutachten

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