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   BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71   

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BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71 (https://dejure.org/1972,341)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1972 - 3 AZR 191/71 (https://dejure.org/1972,341)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 (https://dejure.org/1972,341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 204
  • NJW 1973, 167 (Ls.)
  • MDR 1973, 83
  • VersR 1973, 139
  • DB 1972, 2116
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 4-» Juli 1969, BAG 22, 105 /~ 106 7 = AP Nr» 6 zu § 61 KO £ "zu II 1 der GründeJ?) darauf hingewiesen, daß die "Lidlohnempfänger" im Konkursfäll sehr benachteiligt sind, weil die Waren- und Kreditgläubiger ihre Rechte im allgemeinen durch Eigentumsvorbehaltes ,;'und Sicherungsübereignungen absichern» Den Pensionären stehen für ihre Versorgungsansprüche, ebenso wie den Arbeitnehmern für etwaige Lohnforderungen, keine derartigen Sicherungen zur Verfügung» Diese ohnehin ungerechte Benachteiligung der Pensionäre im Konkursfall würde noch erheblich verstärkt, wenn der Gemeinschuldner oder der Konkursverwalter auf Grund eines wirtschaftlichen Vorbehalts zugesagte Versorgungsleistungen verweigern dürfte, etwa mit der Begründung, der Konkursfall sei der krasseste Pall einer wirtschaftlichen Notlage, der überhaupt Vorkommen könne; denn ein wirtschaftlicher Vorbehalt findet sich, allerdings in der schwächeren Form nach dem Mustervorbehalt in Abschn» 41 der EStR, in sehr vielen VersorgungsZu sagen» Wäre der Vorbehaltstatbestand im Konkursfall erfüllt, bekämen die meisten Pensionäre im Konkurs ihres Arbeitgebers gar nichts».

    Io a) § 61 Nr» 1 KO, der hier allein in Betracht zu'ziehen ist, gibt das Vorrecht nur für rückständige Lohnforderungen aus dem letzten Jahr vor Konkurseröffnung» Hur in diesen Grenzen hat der Senat in BAG 22, 105 = AP Nr» 6 zu § 61 KO das Vorrächt auf rückständige betriebliche Versorgungsleistungen ausgedehnt» Eine weitere Ausdehnung dieser Vorschrift auf die kapitalisierte Anwartschaft verbietet sich in Anbetracht der engen Gesetzesfassung; sie wird auch, soweit ersichtlich, nirgends vertreten» Friedrich Weber sagt im Gegenteil für einen insoweit vergleichbaren Pall, in dem die Auszahlung der bis zum Ausscheiden gebildeten Rückstellung vertraglich zugesichertwar, ausdrücklieh, der bei Konkurseröffnung bedingt bestehende Anspruch auf' Auszahlung der Rückstellungen, dessen Bedingung durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Konkurses eingetreten sei, könne nur als einfache Konkursforderung geltend gemacht werden (Anm» zu AP Nr» 1 zu § 59 KO /""Bl» 3 R 7; ebenso Heißmann, SAB 1965, 32)».

    2» Das Ergebnis, daß die Klageforderung kein Konkursvorrecht genießt, ist unbefriedigend, weil nach neueren Erhebungen die nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger nur eine Deckungsquote von etwa 5 °/° erreichen und dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu vielen Waren- und Kreditgläubigem andere Sicherungsmittel nicht zur Verfügung stehen (BAG 22, 105 /~107 7 = AP Nr» 6 zu § 61 KO /""zu II 1 der Gründe)» Der Senat hat deshalb erwogen, ob er im Wege der Rechtsfortbildung das Vorrecht nach § 61 Nr» 1..KO

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
    Io Einem Arbeitnehmer, der mehr als 20 Jahre einem Betrieb angehört hat und der vor dem 65= Lebensjahr wegen Konkurses der Firma aus deren Diensten scheidet, bleibt die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erdiente Versorgungsan wartschaft erhalten"(Bestätigung des zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteils vom 10o März 1972 - 3 AZR 278/71 ~ / demnächst/ AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt.

    b) Diese Vertragsfassung kann aber vor dem Rechtssatz keinen Bestand haben, daß Ruhe ge1danwart schäften aus einer betrieblichen VersorgungsZusage jedenfalls dann unverfallbar sind, wenn der Arbeitnehmer nach mehr als 20-jähriger Betriebszugehörigkeit wegen einer vom Arbeitgeber ausgehen den ordentlichen Kündigung aus dem Betriebe ausgeschieden ist» Diesen Rechtssatz hat der Senat im Wege der Rechtsfortbildung in seinem Urteil vom 10. März 1972 aufgestellt (3 AZR 278/71, DB 1972, 1486 = /"demnächst AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen); auf die Entscheidungsgründe dieses Urteils, insbesondere zu A III, wird verwiesen».

  • BAG, 26.05.1964 - 3 AZR 402/63

    Einordnung von nach Konkurseröffnung fällig werdenden Gehaltsforderungen als

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
    c) Auf die in der Urteilsanmerkung von Weber und in dem von ihm besprochenen Urteil (BAG 16, 45 = AP Nr» 1 zu § 59 KO) erörterte und verneinte Frage, ob ein Anspruch der hier zur Entscheidung stehenden Art als Masseforderung im Sinne von § 59 KO anzusehen ist, braucht der Senat nicht einzugehen, weil der Kläger seine Forderung?- .mit Konkursforderung angerneldet hat».
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
    In der Versorgungszusage des Klägers spielt der -Aus schluß des Rechtsanspruchs insoweit keine Rolle» Er ist nur in Ziffer 3 enthalten und betrifft nur die Frage., ob die Gemeinschuldnerin auch dann eine Versorgungsleistung gewähren vrollte, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs infolge vor zeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingetreten sind» Diese Frage stellt sich nicht, sobald der Kläger eine unverfallbare Anwartschaft erworben hat» 4» Auch der Vorbehalt in Ziffer 5 Satz 2 der Versorgungszusage steht der Klageforderung nicht im Wege» 41 a) Die Gerneinschuldnerin hat sich vor der Konkurseröffnung nicht auf den Vorbehalt berufen« Es kann dahinstehen, ob der Beklagte als Konkursverwalter den Vorbehalt nach § 6 Abs« 2 KO geltend machen kann und öb er dies getan hat« b) Jedenfalls greift der Vorbehalt nicht ein« Die Gemeinschuldnerin hat sich ein Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht Vorbehalten, "soweit es die wirtschaftliche Lage unseres Betriebes erfordert"« Das kann nur so verstanden werden, daß der Kläger untep Umständen im Interesse ihres Betriebes und damit zugleich im Interesse der Belegschaft und etwaiger anderer Pensionäre mit seinem Versorgungsanspruch sollte zurückstehen müssen« Darin er schöpft sich der vernünftige und sozial vertretbare Sinn eines derartigen wirtschaftlichen Vorbehaltes« Dann kann aber ein solches den älteren Angestellten schwer treffendes Opfer dem Kläger nur zugemutet werden, wenn Aussicht besteht, daß das Unternehmen mit dieser Hilfe saniert wird (vgl« für den insoweit gleich liegenden Pall bei der vorbehaltlosen Versorgungszusage das Urteil des Senats vom 10« Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - = AP Hr« 154- zu § 24-2 BGB Ruhegehalt mit insoweit zust« Anm« von Götz Hueck /~zu 3 b, bb) /j auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des.Bundesarbeitsgerichts vorgesehen / "zu III 2'a der Gründe/)« Hat das Unternehmen ohnehin Konkurs angemeldet, erfordert die wirtschaftliche Lage des Betriebes keine Pensionskürzung«.
  • BAG, 03.06.1966 - 3 AZR 413/65

    Versorgungsanspruch - Kündigung - Vertragsgestaltung - Vertragsbeendigung -

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
    Wie auch sonst, wenn ein Anspruch davon abhängt, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aufgekündigt hat, kommt es nicht auf die Form des Ausscheidens - Kündigung oder Aufhebungsvertrag - an, sondern auf den Anlaß der Vertragsbeendigung (so für den Fall einer Versorgungszusage: BAG 18, 324 /~327 ff° 7 = AP Nr. 111 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu 2 der Gründe 7 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu - 6.
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.

    (aa) In der Entscheidung des Senats vom 16. März 1972 (- 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204) hat dieser angenommen, dass im Konkursfall, falls das Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft als durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingter Rentenanspruch nicht in Betracht komme.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    § 9 Absatz 2 Satz 3 Betriebsrentengesetz, nach dem Anwartschaften im Insolvenzverfahren als unbedingte Forderungen geltend zu machen sind, gilt nur für den auf den PSV übergegangenen Teil der Anwartschaft, nicht aber für den beim Arbeitnehmer verbliebenen (anders früher: BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.

    (aa) In der Entscheidung des Senats vom 16. März 1972 (- 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204) hat dieser angenommen, dass im Konkursfall, falls das Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft als durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingter Rentenanspruch nicht in Betracht komme.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).
  • BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20

    Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor

    Für die insoweit notwendige Kapitalisierung durch Schätzung gelten - auch im Fall des Übergangs der Forderungen auf den Kläger - versicherungsmathematische Grundsätze (zur Konkursordnung: BAG 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - zu I der Gründe, BAGE 60, 32; 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 c der Gründe, BAGE 24, 204; Karsten Schmidt/Thonfeld InsO 19. Aufl. § 45 Rn. 12; MüKoInsO/Bitter 4. Aufl. § 45 Rn. 13 und Rn. 26) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 878/16

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenz - Betriebsübergang

    § 9 Absatz 2 Satz 3 Betriebsrentengesetz, nach dem Anwartschaften im Insolvenzverfahren als unbedingte Forderungen geltend zu machen sind, gilt nur für auf den PSV übergegangene Versorgungsanwartschaften (anders früher: BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.

    (aa) In der Entscheidung des Senats vom 16. März 1972 (- 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204) hat dieser angenommen, dass im Konkursfall, falls das Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft als durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingter Rentenanspruch nicht in Betracht komme.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.

    (aa) In der Entscheidung des Senats vom 16. März 1972 (- 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204) hat dieser angenommen, dass im Konkursfall, falls das Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft als durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingter Rentenanspruch nicht in Betracht komme.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich die auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen Ansprüche und Anwartschaften in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAG Urteil vom 16. März 1972, BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1b der Gründe sowie Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - EzA § 69 KO Nr. 1, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sämtliche Versorgungsansprüche müssen kapitalisiert und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen geschätzt werden (BAG Urteil vom 16. März 1972, aaO, zu I 5b der Gründe).

    Daß der Senat auch für Versorgungsanwartschaften gleichwohl einen fälligen Zahlungsanspruch anerkannt hat (Urteil vom 16. März 1972, aaO, und seither ständig), beruht auf der Eigenart von Versorgungsrechten.

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Diese Konkursforderungen sind unbestimmte Forderungen i. S. des § 691 K0, die mit ihrem Schätzwert geltend zu machen sind (Bestätigung von BAGE 24, 204 = AP Nr. 9 zu § 61 K0).

    Solche unbestimmten Forderungen verwandeln sich im Konkurs in einen sofort fälligen Zahlungsanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1 b der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 69 Rz 3 c).

  • BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76

    Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus

  • BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08

    Absonderungsrecht nach § 50 Abs. 1 InsO

  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76

    Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 166/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

  • BAG, 16.06.1978 - 5 AZR 783/76
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 28/74

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Billigkeitskontrolle - Altersversorgung -

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

  • BAG, 14.07.1972 - 3 AZR 63/72

    Versorgungszusage - Lebensversicherung - Abschluß durch Arbeitgeber -

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 34/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Beamtenversorgung - Lebensversicherung -

  • BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91

    Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80

    Insolvenz - Versorgungsansprüche

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

  • BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71

    Versorgungsordnung - Witwenrente

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 198/85

    Erlöschen von Versorgungsansprüchen durch Aufrechnung - Schadenersatzansprüche

  • BAG, 14.12.1978 - 3 AZR 1070/77

    Widerruf - Versorgungsleistung - Stillegung - Entlassung - Kündigung -

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 22 U 139/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung des vereinnahmten

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 83/87

    Anspruch auf Feststellung der Berechnung von Betriebsrenten und Anwartschaften

  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 590/73

    Zusage einer Altersversorgung - Ausscheiden nach langjähriger

  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 281/06

    Erfassung eines geldwerten Vorteils aufgrund der Verpfändung der

  • BAG, 01.02.1979 - 3 AZR 572/77

    Umgehung der Kündigungsfrist durch auflösende Bedingung

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