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   BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91   

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https://dejure.org/1992,942
BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91 (https://dejure.org/1992,942)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1992 - 3 AZR 21/91 (https://dejure.org/1992,942)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 (https://dejure.org/1992,942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz der Versorgungsanwartschaft bei Insolvenz des Arbeitgebers - Verringerte Steigerungsraten aufgrund einer Betriebsvereinbarung - Beachtung von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit bei ablösenden Betriebsvereinbarungen - Berücksichtigung rentennahmer Jahrgänge ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrVG § 5; BetrVG § 77
    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 2 Abs. 2 und 5, § 7 Abs. 2 Satz 4; BetrVG § 5 Abs. 3, § 77 Abs. 4
    Betriebliche Altersversorgung: Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 637
  • NZA 1992, 659
  • VersR 1992, 727
  • BB 1992, 716
  • BB 1992, 860
  • DB 1992, 1051
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91
    Die ablösende Betriebsvereinbarung muß die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes beachten (Bestätigung von BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Die Betriebsvereinbarung vom 1. Dezember 1976 konnte durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung geändert werden (BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Je stärker in Besitzstände eingegriffen wird, desto schwerer müssen die Änderungsgründe wiegen (BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91
    Eine solche Verweisung wird in der Regel den Interessen beider Parteien eher gerecht als eine Verweisung auf einen im Zeitpunkt der Vereinbarung bestehenden Rechtszustand (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung).

    Hätte der Arbeitgeber dem Kläger eine Versorgung unabhängig von der jeweiligen allgemeinen Versorgungsordnung zusagen wollen, hätte er dies deutlicher zum Ausdruck bringen müssen (Urteil des Senats vom 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung, zu 2b der Gründe).

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91
    Dieser Schutz wird nicht dadurch geschmälert, daß eine ablösende Betriebsvereinbarung schon vor dem Insolvenzfall verringerte Steigerungsraten und dadurch eine gekürzte Vollrente einführt (Bestätigung von BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).

    Der unverfallbare Teil einer nach einer abgelösten Versorgungsordnung berechneten Anwartschaft bleibt auch dann insolvenzgesichert, wenn der Sicherungsfall später eintritt und der Arbeitnehmer nach der neuen, zur Zeit des Sicherungsfalls geltenden Versorgungsregelung nur eine niedrigere Vollrente erreichen kann (Urteil des Senats vom 22. September 1987, BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 99/90

    Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des

    Auszug aus BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91
    Der Senat ist in einem schon entschiedenen Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand (Urteil vom 12. März 1991 - 3 AZR 99/90 -, n.v.) davon ausgegangen, daß die ablösende Betriebsvereinbarung vom 24. Juli 1978 sowohl in die Gehaltsdynamik als auch in die dienstzeitabhängigen Zuwächse eingreift.
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Da der Arbeitgeber bei Vorliegen einer Versorgungsordnung ein großes Interesse an der Gleichbehandlung seiner Versorgungsberechtigten hat, ist die Zusage einer vom System abgekoppelten Versorgung die Ausnahme und muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (Senat 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B I 2 a der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

    Dabei sind Verweisungen auf kollektive Regelungen im Zweifel dynamisch zu verstehen (BAG 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Hätte der Arbeitgeber dem Kläger eine Versorgung unabhängig von der jeweiligen allgemeinen Versorgungsordnung zusagen wollen, hätte er dies deutlicher zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BAG Urteil vom 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung, zu 2b der Gründe; Urteil vom 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Ablösung = Heither, ES-BetrAVG 8220/7, zu II der Gründe).
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