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   BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99   

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https://dejure.org/2000,8463
BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99 (https://dejure.org/2000,8463)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2000 - 3 AZR 408/99 (https://dejure.org/2000,8463)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 (https://dejure.org/2000,8463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung; Begriff der Einstellung und der Entlassung; Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Mitbestimmungsrecht bei der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus; Begriff der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung; Tarifauslegung; betriebsrentenrechtliche Besitzstandsregelung; Begriff der "letzten Einstellung"; Rechtsmittel gegen ein nur die Kostenentscheidung betreffendes Endurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt, so liegt eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung vor (hM; ständige Rechtsprechung des BAG, ua. 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - BAGE 31, 20 und 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329, 334 mwN, sowie im Schrifttum ua. Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 45; Dietz/Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 34; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 36; aA ua. Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 23; Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 19 f und g).

    Im Beschluß vom 18. Juli 1978 (aaO) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß eine Beschäftigung über die vereinbarte Altersgrenze hinaus betriebsverfassungsrechtlich jedenfalls "einer Neueinstellung gleich steht".

    Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht zu, weil bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages und bei der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis die betriebsverfassungsrechtliche Interessenlage ähnlich ist wie bei einer Einstellung (vgl. dazu Gumpert BB 1978, 1718).

  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Betrifft ein Ergänzungsurteil nur die Kostenentscheidung, so ist es aus praktischen Gründen ebenso wie ein Schlußurteil gegenüber einem Teilurteil zu behandeln (vgl. ua. BGH 4. April 1984 - VIII ZR 313/82 - NJW 1984, 2687, 2689; Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO 58. Aufl. § 321 Rn. 10; Leipold in Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 321 Rn. 21).

    Die Beklagte hat vorsorglich Revision eingelegt, weil der Bundesgerichtshof im Urteil vom 4. April 1984 (aaO) die selbständige Revision gegen ein sich nur mit der Kostenentscheidung befassendes Ergänzungsurteil für zulässig gehalten hat, wenn die Revision gegen das vorausgegangene, zur Hauptsache ergangene Urteil zulässig ist.

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt, so liegt eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung vor (hM; ständige Rechtsprechung des BAG, ua. 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - BAGE 31, 20 und 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329, 334 mwN, sowie im Schrifttum ua. Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 45; Dietz/Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 34; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 36; aA ua. Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 23; Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 19 f und g).
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87

    Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 537 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 89/91

    Voraussetzungen des Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft eines

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 537 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.03.1982 - 3 AZR 389/79

    Versorgungsordnung - Wartezeit - Unverfallbarkeitsfrist - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 537 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 1999 - 3 Sa 101/97 - und gegen dessen Ergänzungsurteil vom 27. August 1999 - 3 Sa 101/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.10.1982 - 3 AZR 629/80
    Auszug aus BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 537 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    a) Da sich an die für die Zeit vom 15. Juni 1971 bis einschließlich 14. Juni 1977 geschlossenen befristeten Arbeitsverträge nahtlos der unbefristete Arbeitsvertrag anschloss, ist als "letzte Einstellung" im Sinne des § 16 Abs. 2 VV 85 der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 2 b bb der Gründe; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    a) Da sich an den befristeten Arbeitsvertrag nahtlos ein unbefristeter anschloß, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02

    Betriebsrente - "Einfädelungstarifvertrag

    Die für die Höhe der Betriebsrente entscheidende "letzte Einstellung" ist der Zeitpunkt, zu dem das bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bestehende, ununterbrochene Arbeitsverhältnis begann (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 28, zu I der Gründe und 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 -, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Wenn sich an befristete Arbeitsverträge nahtlos ein unbefristeter anschließt, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 257/02

    Tarifliche Kündigungsfristen - Keine Anrechnung von Unterbrechungszeiten

    Aus der tariflichen Formulierung "Zusammenrechnen" ergibt sich, daß es sich bei den Unterbrechungszeiten gerade nicht um eine Beschäftigungszeit handelt (siehe für den Tarifwortlaut "anrechnen" BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

    Der Senat hat mit Urteil vom 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv.
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 409/00
    Wenn sich an befristete Arbeitsverträge nahtlos ein unbefristeter anschließt, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Wenn sich an befristete Arbeitsverträge nahtlos ein unbefristeter anschließt, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe).
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