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   BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04   

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BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Qualifizierung einer Versorgungszusage als Blankettzusage; Anforderungen an die Ausgestaltung einer Blankettzusage nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 1 BGB; Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente aus betrieblicher Übung; ...

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4 Betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Festlegung der Rentenhöhe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Rentenhöhe aufgrund einer Blankettzusage ? Konkretisierung der Zusage durch betriebliche Übung im Rahmen billigen Ermessens ? Mitbestimmung des Betriebsrats ? Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Mitbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Festlegung der Mindesthöhe, Mitbestimmung, Pensionshöchstbetrag, PHB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1431 (Ls.)
  • DB 2006, 343
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Da auch Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglicher Natur sind (dazu Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 d der Gründe; BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, zu A II 2 c bb (1) der Gründe), sind vorher möglicherweise auf dieser Grundlage entstandene Rechte auf Anpassung des PHB mit der neuen Vereinbarung aufgehoben worden.

    Allerdings kann ein Arbeitgeber, der durch interne Regelungen eine Praxis begründet, die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung erfüllen, soweit die interne Regelung auch praktiziert wird (vgl. Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.11.1978 - 3 AZR 708/77

    Versorgungszusage - Blankett-Zusage - Versorgungsbedingung - Billigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Eine solche liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Altersversorgung zu gewähren, sich jedoch vorbehält, bestimmte Versorgungsbedingungen noch im Einzelnen zu regeln (vgl. Senat 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 181, zu 1 der Gründe und 13. März 1975 - 3 AZR 446/74 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 167, zu I 1 der Gründe).

    Neben den rechtsgeschäftlich verbindlichen Vorgaben sind bei der Ausfüllung auch vom Arbeitgeber geweckte Vorstellungen und Erwartungen zu berücksichtigen (BAG 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 181, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen, die die bestehenden Vertragsgrundlagen übersteigen (BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 3 der Gründe mit umfassenden Nachweisen).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Sollen jedoch die für die betriebliche Altersversorgung seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Mittel anders als bisher auf die begünstigten Arbeitnehmer verteilt werden, können die hierfür maßgeblichen Verteilungsgrundsätze als Teil der betrieblichen Lohngestaltung nur gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden (Senat 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B I 1 der Gründe; 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, zu II B 8 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Sollen jedoch die für die betriebliche Altersversorgung seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Mittel anders als bisher auf die begünstigten Arbeitnehmer verteilt werden, können die hierfür maßgeblichen Verteilungsgrundsätze als Teil der betrieblichen Lohngestaltung nur gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden (Senat 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B I 1 der Gründe; 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, zu II B 8 der Gründe).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Die gegenteilige Ansicht würde dem Arbeitnehmer einen Erfüllungsanspruch auf Leistungen geben, der die bestehende Vertragsgrundlage überstiege (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 559/01 -, zu A II 2 a dd (3) der Gründe).
  • BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75

    Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung -

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Es erstreckt sich zwar nicht auf die Entscheidung darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welcher Durchführungsweg beschritten werden soll (vgl. Senat 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4, zu II B 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Da auch Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglicher Natur sind (dazu Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 d der Gründe; BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, zu A II 2 c bb (1) der Gründe), sind vorher möglicherweise auf dieser Grundlage entstandene Rechte auf Anpassung des PHB mit der neuen Vereinbarung aufgehoben worden.
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Es kommt daher nicht mehr auf die Frage an, ob der PHB im Betrieb der Beklagten und im Arbeitsverhältnis des Klägers zu unregelmäßig festgesetzt wurde, um unabhängig von der vertraglichen Regelung der Versorgungszusage eine betriebliche Übung zu begründen (vgl. dazu BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 139).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Unter betrieblicher Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (Senat 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 -, zu III 2 a der Gründe; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Diese Bestimmung führt zu einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

    Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann der Personalrat nach § 72 Abs. 4 Nr. 5 LPVG NW - ebenso wie der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - nicht darüber mitbestimmen, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welche Durchführung beschritten werden soll (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Demgegenüber unterliegt die Auslegung typischer Vereinbarungen einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7) .
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    für Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05

    Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages

    Das ergibt sich daraus, dass in ihr selber kein PHB festgelegt ist, sondern vielmehr auf weitere Schreiben hinsichtlich des PHB verwiesen wurde (vgl. zu einem gleich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).

    Etwas anderes ergab sich auch nicht aus späteren internen Vermerken (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 2 der Gründe).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Beklagten grundsätzlich die Jahressonderleistung bei der Festsetzung des für den PHB maßgeblichen Monatseinkommens unberücksichtigt blieb, war es auch nicht zu beanstanden, wenn durch die "Gesamtregelung" insoweit ein Divisor 13, 5 eingeführt wurde (vgl. dazu Urteil im ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 -AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 3 der Gründe).

    Daraus konnte der Kläger jedenfalls keine Ansprüche herleiten, weil durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats keine Ansprüche entstehen können, die nicht auch ohne diese Rechtsverletzung ohnehin auf Grund der vertraglichen Grundlage entstanden (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II der Gründe).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Vertragliche Ansprüche aus der Zeit vorher sind damit nicht mehr erheblich (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Demgegenüber unterliegt die Auslegung typischer Verträge einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Unerheblich ist - insoweit könnten insbesondere hinsichtlich des Vertrages vom 17. Dezember 1974 zumindest Zweifel bestehen -, ob es sich bei den Vereinbarungen der Parteien um typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt, oder um nichttypische, individuelle Willenserklärungen, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Die Auslegung nichttypischer, individueller Willenserklärungen kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06

    Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 586/04

    Höhe einer Nettogesamtversorgungsobergrenze

  • LAG München, 04.03.2010 - 2 Sa 977/08

    Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2011 - 2 Sa 36/11

    Anspruch auf die weggefallene Schreibzulage für Beschäftigte im öffentlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2011 - 2 Sa 37/11

    Anspruch auf die weggefallene Schreibzulage für Beschäftigte im öffentlichen

  • LAG Köln, 27.04.2022 - 11 Sa 27/22

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; Anrechnungsvereinbarung;

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