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   BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04   

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https://dejure.org/2006,5107
BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04 (https://dejure.org/2006,5107)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 AZR 479/04 (https://dejure.org/2006,5107)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 AZR 479/04 (https://dejure.org/2006,5107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Begriff des ruhegeldfähigen Einkommens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung vermögenswirksamer Leistungen in die Berechnung des ruhegeldfähigen Einkommens bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung; Berücksichtigung tariflicher Jahressonderzahlungen bei der Ermittlung des ruhegeldfähigen Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Auslegung von Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung des betrieblichen Sprachgebrauchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der ruhegeldfähigen Einkommens: Keine Einbeziehung des als Treueprämie bezeichneten Urlaubsgelds und der als einmalige Sonderleistung gezahlten Weihnachtsgratifikation ? Auslegung von Betriebsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1128 (Ls.)
  • DB 2006, 1120
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Zur ordnungsgemäßen Begründung der Revision gehört, dass sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des anzufechtenden Urteils auseinandersetzt (vgl. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Zwischen den Parteien besteht ein betriebsrentenrechtliches Rechtsverhältnis, das nicht erst mit Eintritt des Versorgungsfalles, sondern bereits mit dem Entstehen der Versorgungsanwartschaft begründet wird; tatsächliche Unsicherheiten in diesem Rechtsverhältnis können bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles geklärt werden, damit der Arbeitnehmer nicht erst danach einen zeitraubenden Prozess über seine Versorgungsrechte führen muss (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - BAGE 104, 1, 7).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Der Feststellungsantrag ist zudem geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte in prozesswirtschaftlicher Art zu klären (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59, zu I der Gründe).
  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 370/97

    Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Für die Richtigkeit dieser Begründung spricht viel, zumal vermögenswirksame Leistungen auch grundsätzlich eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen sind (BAG 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen Nr. 1, zu 3 b der Gründe; 17. Dezember 1998 - 6 AZR 370/97 - AP BAT-O § 15c Nr. 1, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 187/74

    Vermögensbildung: Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrags

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Für die Richtigkeit dieser Begründung spricht viel, zumal vermögenswirksame Leistungen auch grundsätzlich eine besondere Form der Vergütung und als Entgelt für geleistete Arbeit anzusehen sind (BAG 30. April 1975 - 5 AZR 187/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Vermögenswirksame Leistungen Nr. 1, zu 3 b der Gründe; 17. Dezember 1998 - 6 AZR 370/97 - AP BAT-O § 15c Nr. 1, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 19.05.2004 - 8 Sa 1963/03
    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2004 - 8 Sa 1963/03 - insoweit aufgehoben, als es festgestellt hat, die Beklagte sei verpflichtet, das tarifliche Urlaubsgeld und die tarifliche Jahressondervergütung in die Ermittlung des ruhegehaltsfähigen Einkommens des Klägers einzubeziehen.
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Gegenteiliges folgt entgegen der Auffassung des Klägers nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24. Januar 2006 (- 3 AZR 479/04 -) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Abzustellen ist auf das Verständnis im Betrieb (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 479/04 - Rn. 19) .
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Es hat dabei übersehen, dass es für das Verständnis von Betriebsvereinbarungen auf den Sprachgebrauch in ihrem Geltungsbereich ankommt (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 479/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 27, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2008 - 8 Sa 622/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zum dreizehnten Monatsgehalt als

    Die Auslegung der von den Betriebsparteien verwendeten Begrifflichkeiten hat betriebs- bzw. bei Gesamtbetriebsvereinbarungen unternehmensbezogen zu erfolgen, da Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen die Verhältnisse im Betrieb oder Unternehmen regeln und nicht Rechtssätze für eine unübersehbare Anzahl von Fallgestaltungen schaffen sollen (BAG, Urteil vom 24.01.2006 - 3 AZR 479/04, AP Nr. 27 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Die Beklagte hat aber nicht dargelegt, dass bei ihr derartige Vergütungselemente überhaupt vorkommen und unter welchen Voraussetzungen sie an wen gezahlt werden (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.2006, aaO: Es geht um die Verhältnisse im betroffenen Unternehmen).

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 113/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Personaleinsatzplanung; Mitbestimmung des

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (zuletzt: BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 27; BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183; BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06 - NZA 2007, 1426; BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 26/07 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 42; Fitting, a. a. O., § 77 Rn. 15; ErfK/Kania, a. a. O., § 77 BetrVG Rn. 31 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Bemessungsgrundlage

    Hinsichtlich der vermögenswirksamen Leistungen ergibt sich auch aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ( Urteil vom 24.01.2006 - 3 AZR 479/04 - AP Nr. 27 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung ) nichts anderes.
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