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   BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00   

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BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 (https://dejure.org/2001,406)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 (https://dejure.org/2001,406)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 (https://dejure.org/2001,406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen - Unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Versorgungsbesitzstand - Versicherungsmathematischer Abschlag - Fehlende Betriebstreue

  • Judicialis

    BetrAVG § 6; ; BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 6 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 5
    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft Ausgeschiedenen; Teilrentenberechnung nach § 2 Abs. 5 BetrAVG bei vereinbarter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 5
    I. Berechnung nach allgemeinen betriebsrentenrechtlichen Regeln - Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 212
  • ZIP 2002, 493
  • NZA 2002, 672
  • BB 2002, 997
  • DB 2002, 588
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    In diesem Falle scheidet eine weitere mindernde Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Ruhestand und der in der Versorgungsordnung festgelegten festen Altersgrenze grundsätzlich aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - DB 2001, 1887 = ZIP 2001, 1971; Aufgabe der Senatsrechtsprechung vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Der Senat hat seine Rechtsprechung deshalb am 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - ZIP 2001, 1971) im Anschluß an seinen Hinweis im Urteil vom 21. März 2000 (- 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21 = DB 2001, 206 mit Anm. Schumann = RdA 2001, 118 mit Anm. Höfer) modifiziert:.

    Das ergibt sich in aller Regel aus einer ergänzenden Auslegung solcher Versorgungsregelungen (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - aaO, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    In diesem Falle scheidet eine weitere mindernde Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Ruhestand und der in der Versorgungsordnung festgelegten festen Altersgrenze grundsätzlich aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - DB 2001, 1887 = ZIP 2001, 1971; Aufgabe der Senatsrechtsprechung vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die Beklagte hat die vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Klägers in den Rechenschritten ermittelt, die der Senat in seiner früheren Rechtsprechung für einen solchen Fall für richtig gehalten hat (vgl. BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    In diesem Falle scheidet eine weitere mindernde Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen dem vorgezogenen Ruhestand und der in der Versorgungsordnung festgelegten festen Altersgrenze grundsätzlich aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - DB 2001, 1887 = ZIP 2001, 1971; Aufgabe der Senatsrechtsprechung vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die Beklagte hat die vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Klägers in den Rechenschritten ermittelt, die der Senat in seiner früheren Rechtsprechung für einen solchen Fall für richtig gehalten hat (vgl. BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Hinzu kommt, daß die frühere Rechtsprechung ihren Ausgangspunkt, der Gesetzgeber habe keine Regelungen für die Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente aufgestellt (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 335 f.), verlassen hat.

    Dabei bedarf die zeitratierliche Kürzung im Falle des § 6 BetrAVG keines ausdrücklichen Vorbehaltes in der Versorgungszusage (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 339).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Die Anwartschaft und der bei Eintritt des Versorgungsfalles auf ihr beruhende Anspruch sind so zu berechnen, als hätten die für die Höhe des Versorgungsanspruchs maßgeblichen Bezugsgrößen bis zum Versorgungsfall unverändert fortbestanden (BAG 12. März 1991 - 3 AZR 63/90 - AP BetrAVG § 7 Nr. 68 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 41; 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 24 f.).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 63/90

    Behandlung befreiender Lebensversicherungen - Anrechnung befreiender

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Die Anwartschaft und der bei Eintritt des Versorgungsfalles auf ihr beruhende Anspruch sind so zu berechnen, als hätten die für die Höhe des Versorgungsanspruchs maßgeblichen Bezugsgrößen bis zum Versorgungsfall unverändert fortbestanden (BAG 12. März 1991 - 3 AZR 63/90 - AP BetrAVG § 7 Nr. 68 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 41; 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 24 f.).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Der Senat hat seine Rechtsprechung deshalb am 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - ZIP 2001, 1971) im Anschluß an seinen Hinweis im Urteil vom 21. März 2000 (- 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21 = DB 2001, 206 mit Anm. Schumann = RdA 2001, 118 mit Anm. Höfer) modifiziert:.
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Die Beklagte hat die vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Klägers in den Rechenschritten ermittelt, die der Senat in seiner früheren Rechtsprechung für einen solchen Fall für richtig gehalten hat (vgl. BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Ein solcher versicherungsmathematischer Abschlag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn er in der Versorgungszusage selbst vorgesehen ist (BAG 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4).
  • LAG München, 18.04.2000 - 6 Sa 616/99

    Betriebliche Altersversorgung: Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. April 2000 - 6 Sa 616/99 - aufgehoben.
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Sieht die Versorgungsordnung - wie hier - für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente keine versicherungsmathematischen Abschläge vor, so werden die größeren Belastungen des Arbeitgebers in der Weise berücksichtigt, dass die nach Erreichen der festen Altersgrenze zu zahlende Betriebsrente ein weiteres Mal zeitratierlich, nunmehr auf den Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme, gekürzt wird - sogenannter unechter versicherungsmathematischer Abschlag (Senat 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Von der so berechneten Betriebsrente ist dann ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen (vgl. 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II 1 und 2 der Gründe; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323, zu II der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe).
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu den §§ 2, 6 BetrAVG mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe) geändert und dies mehrfach bestätigt (vgl. ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 216 ff.; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Beide Regelungen verlangen in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich nämlich die potentielle Dauer der Zahlung, das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt erhöht sich und es entstehen dem Arbeitgeber zudem Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    (3) Dem zweiten Aspekt ist durch einen versicherungsmathematischen Abschlag Rechnung zu tragen, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Wechselt der Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt, ist die Teilrente des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf der Grundlage des bis zum Ausscheiden erreichten durchschnittlichen Beschäftigungsgrades zu ermitteln (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 98, 212).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Dem entgegenstehende Regelungen sind unwirksam, es sei denn, sie finden sich in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag (§ 17 Abs. 3 BetrAVG; Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 und - 3 AZR 681/00 - BAGE 98, 234).

    Ebenso wie in den bisherigen Senatsentscheidungen (23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23 = SAE 2002, 33 mit Anm. Eichenhofer = BB 2001, 2425 mit Anm. Grabner und Bode; Besprechungsaufsätze von Höfer DB 2001, 2045 und Berenz DB 2001, 2346; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 mit Anm. Höfer = DB 2002, 588 mit Anm. Grabner und May = RdA 2002, 311 mit Anm. Steinmeyer = EWiR 2002, 843 [Schumann]; 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344; 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 19 = DB 2003, 2794 = BB 2003, 2625) kann auch im vorliegenden Fall der vorgezogene Rentenanspruch (§ 6 BetrAVG) des mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vorzeitig ausgeschiedenen Klägers in zwei Rechenschritten festgestellt werden:.

    Auf diesem Weg ließe es sich auch vermeiden, dass es bei untypischen Zusagen zu Ergebnissen kommt, die mit den Grundwertungen des Betriebsrentengesetzes in Widerspruch stehen (vgl. dazu BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 219 f., zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Diese Rechtsprechung führte in den Fällen, in denen die Versorgungsordnung - anders als hier - für die vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall neben einer zeitratierlichen Kürzung auch versicherungsmathematische Abschläge vorsah, zu einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Berücksichtigung der zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und der festen Altersgrenze nicht erbrachten Betriebstreue (grundlegend zum Ganzen BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe, jeweils unter Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Gemäß § 2 Abs. 5 BetrAVG werden die Bemessungsgrundlagen, insbesondere auch die Höhe des Gehalts auf den Zeitpunkt des Ausscheidens festgeschrieben (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 98, 212) .
  • LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes;

    Beide Regelungen verlangen damit in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich die potentielle Dauer der Zahlung, es erhöht sich das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt und es entstehen dem Arbeitgeber Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Der zweite Aspekt wird durch einen versicherungsmathematischen Abschlag berücksichtigt, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05

    ablösende Betriebsvereinbarung

    Was für Mehrbelastungen mit der vorzeitigen Altersleistung verbunden gewesen wären, wird auch daran erkennbar, dass ohne Regelung eines versicherungsmathematischen Abschlags lediglich eine Kürzung dieser Leistung zum Ausgleich für deren früheren und wahrscheinlich längeren Bezug im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur in der Weise hätte erfolgen können, dass die fehlende Betriebstreue zwischen vorgezogener Inanspruchnahme und fester Altersgrenze durch eine zeitanteilige Kürzung ausgeglichen worden wäre (sog. untechnischer versicherungsmathematischer Abschlag; dazu BAG, Urteil vom 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 213 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 zu B II 4 der Gründe).

    Im Falle des Klägers wäre dies auf eine Kürzung von gerade einmal (14.403,-- : 16.195,-- = 88, 93 ./. 100 =) 11, 07 % hinausgelaufen, während nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ein monatlicher Abschlag von 0, 5 %, über 5 Jahre mithin um 30 %, für angemessen erachtet wird (BAG, Urteil vom 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 213 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 zu B II 2 b der Gründe).

    1.3.1.6.3 Dass die Kürzung pro vor gezogenem Monat im Alter von 64 Jahren 0, 75 % betragen sollte, obwohl üblicherweise 0, 5 % für angemessen erachtet werden (BAG, Urteil vom 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 213 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 zu B II 2 b der Gründe), war ebenfalls unschädlich.

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 4 Sa 43/04

    Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00

    Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 82/01

    Vorzeitiges Altersruhegeld; Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft; keine

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Veränderungssperre

  • LAG Köln, 26.07.2002 - 4 Sa 232/02

    Betriebliche Altersversorgung, ergänzende Auslegung, versicherungsmathematischer

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 334/13

    Betriebliche Altersversorgung - Ausscheiden mit 63 - versicherungsmathematischer

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11

    Betriebliche Altersversorgung; Diskriminierungsverbot; Mittelbare Benachteiligun

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04

    Betriebsrentenberechnung bei vorgezogener Inanspruchnahme - Auslegung einer

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 518/02

    Bemessung der Höhe der Betriebsrente - Unverfallbare Versorgungsanwartschaft -

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2008 - 3 Sa 1034/06

    Betriebsrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Auslegung älterer

  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 662/03

    Beamtenförmige Versorgung: Höhe der Abschläge wegen vorgezogenen Bezuges nach

  • LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 5 Sa 1489/02

    Versicherungsmathematischer Abschlag in der betrieblichen Altersversorgung,

  • BAG, 18.05.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

  • LAG Köln, 08.03.2002 - 4 Sa 1275/01

    Betriebsübernahme; Zum Vollrecht gewordene Versorgungsanwartschaft ; Geringfügige

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2008 - 3 Sa 620/06

    Betriebsrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Auslegung älterer

  • LAG Köln, 18.01.2007 - 10 Sa 937/05

    Besitzstandsrente; Ablösung; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogenes Ruhegeld

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03

    Urteilsabsetzung nach über fünf Monaten durch einen zwischenzeitlich in den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen

  • LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zur Invalidenrente bei voraussichtlich

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 Sa 57/01

    Nichtberücksichtigung der Provision bei der Ermittlung des rentenfähigen

  • LAG Hessen, 08.05.2002 - 8 Sa 1934/99

    Berechnung der vorzeitigen Altersrente vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer;

  • OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09

    Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen

  • LAG München, 18.12.2008 - 4 Sa 451/08

    Betriebsrentenberechnung

  • KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04

    Betriebliche Altersversorgung: Rentenkürzung wegen Ausscheidens vor Erreichung

  • LAG Hessen, 22.01.2003 - 8 Sa 557/02

    Vereinbarung der Anrechnung der Dienstzeit bis zur Vollendung des 65.

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