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   BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75   

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BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75 (https://dejure.org/1977,1339)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1977 - 3 AZR 705/75 (https://dejure.org/1977,1339)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 (https://dejure.org/1977,1339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung als Disziplinarmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 405
  • DB 1978, 258
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Das gleiche gilt, wenn eine der Bestimmung des § 54 BMT-G II unterliegende Kündigung ohne schriftliche Angabe der Gründe ausgesprochen wird, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB darstellt, deren Verletzung nach § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit wegen Form mangels zur Folge hat (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT /El. 2 der Gründe/; BAG AP Nr. 2 zu § 4 BAT /El. 2 der Gründe/, jeweils mit weiteren Nachweisen.) In welchem Umfang die Gründe bei einer Kündigung nach § 54 BMT-G II angegeben werden müssen, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.
  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Nach dem Sinn der Regelung muß der ge kündigte Arbeitnehmer aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe sich darüber klar werden können, ob er die ihm erklärte Kündigung anerkennen oder dagegen vorgehen will (vgl. zu § 15 Abs. 3 BBiG BAG 24, 133 Zl3§ 7= AP Nr. 1 zu § 15 BBiG /zu 2 b der Gründe/; ferner Scheuring-Lang, Kommentar zum Bundesmanteltarif' für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - BMT-G II - vom 3'1» Januar 1962, Stand 1. Oktober 1973» § 54- Anm. 4).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Das gleiche gilt, wenn eine der Bestimmung des § 54 BMT-G II unterliegende Kündigung ohne schriftliche Angabe der Gründe ausgesprochen wird, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB darstellt, deren Verletzung nach § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit wegen Form mangels zur Folge hat (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT /El. 2 der Gründe/; BAG AP Nr. 2 zu § 4 BAT /El. 2 der Gründe/, jeweils mit weiteren Nachweisen.) In welchem Umfang die Gründe bei einer Kündigung nach § 54 BMT-G II angegeben werden müssen, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.
  • BAG, 29.06.1961 - 2 AZR 371/60

    Kündigungsschutzvorschriften im Falle eines schwerbeschädigten Angestellten bei

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Der Unterschied zwischen beiden Rechtsinstituten ergibt sich aber aus ihrem Sinn und Zweck: die Entfernung aus dem Dienst ist Dienststrafe ( § 9 Hr. 2 Buchst, e DDO spricht auch bei Entlassung aufgrund ordentlicher Kündigung von "Dienststrafe") und bedeutet für den Betroffenen ein Unwerturteil; bei der Kündigung ist das nicht der Fall; sie ist das von der Rechtsordnung vorgesehene gesetzliche Mittel um ein Arbeit sverhaltjsn/unter den vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen zu beenden (vgl. BAG 11, 168 /l7117= AP Hr. 3 zu § 19 SchwBeschG /zu II der Gründe/; BAG AP Hr. 32 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte /zu 1 der Gründ/7; BAG AP Hr. 23 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte /Bl. 1 R der Gründe/).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Wenn der Arbeitgeber die Gründe für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung schon längere Zeit kennt, ohne diese auszusprechen, dann müssen diese Gründe bei der von § 1 Abs. 2 KSchG vorgeschriebenen Interessenabwägung (BAG 1, 99 Toi f = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1951; BAG 1, 117 ZT 19 fV7 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1951; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1951) notwendigerweise an Gewicht verlieren (vgl. Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 116).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Wenn der Arbeitgeber die Gründe für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung schon längere Zeit kennt, ohne diese auszusprechen, dann müssen diese Gründe bei der von § 1 Abs. 2 KSchG vorgeschriebenen Interessenabwägung (BAG 1, 99 Toi f = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1951; BAG 1, 117 ZT 19 fV7 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1951; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1951) notwendigerweise an Gewicht verlieren (vgl. Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 116).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
    Wenn der Arbeitgeber die Gründe für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung schon längere Zeit kennt, ohne diese auszusprechen, dann müssen diese Gründe bei der von § 1 Abs. 2 KSchG vorgeschriebenen Interessenabwägung (BAG 1, 99 Toi f = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1951; BAG 1, 117 ZT 19 fV7 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1951; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1951) notwendigerweise an Gewicht verlieren (vgl. Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 116).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

    Das gleiche gilt, wenn eine der Bestimmung des § 54 BMT-G II unterliegende Kündigung ohne schriftliche Angabe der Gründe ausgesprochen wird, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform i. S. des § 126 Abs. 1 BGB darstellt, deren Verletzung nach § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels zur Folge hat (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II, m.w.N.).

    Die im Urteil des Dritten Senats vom 25. August 1977 (aaO) aufgestellten Rechtsgrundsätze besagen nichts Gegenteiliges.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 848/98

    Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G-O

    Das gleiche gilt, wenn eine der Bestimmung des § 54 BMT-G-O unterliegende Kündigung ohne schriftliche Angabe der Gründe ausgesprochen wird, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform i.S. des § 126 Abs. 1 BGB darstellt, deren Verletzung nach § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels zur Folge hat (vgl. zum wortgleichen § 54 BMT-G II BAG Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II, m.w.N.).

    Die im Urteil des Dritten Senats vom 25. August 1977 (aaO) aufgestellten Rechtsgrundsätze besagen nichts Gegenteiliges.

  • LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06

    Außerordentliche Kündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil, das sich mit dem in § 54 BMT-G II enthaltenen Formerfordernis der Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben befasst, ausgeführt, es könne nur von Fall zu Fall entschieden werden, in welchem Umfang die Gründe bei einer Kündigung angegeben werden müssten (BAG, Urt. vom 25. Aug.1977, Az: 3 AZR 705/75).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79

    Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung

    Dieser Bescheid enthält, wie (unten III 1) noch darzustellen sein wird, eine Kündigung in Gestalt einer DisziplinarmaGnahme und geht damit in seiner beabsichtigten und erzielten Wirkung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus: Anders als eine Kündigung belastet er den Kläger mit einem besonderen Unwerturteil, das ihn für eine andere Verwendung im öffentlichen Dienst vielfach als untragbar erscheinen läßt (BAG vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II).

    1. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarmaßnahme, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personal Vertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. DienstVereinbarung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann (Urteil vom 25. August 1977, aaO; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - und Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -, jeweils unveröffentlicht).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

    Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht für seine gegenteilige Ansicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 1977 (- 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II), weil es in jenem Fall nicht um einen DO-Angestellten, sondern um eine "normale" Arbeitnehmerin in einem städtischen Krankenhaus ging, die gegenüber einer ihr ausgesprochenen Kündigung geltend gemacht hatte, der Arbeitgeber habe statt der Kündigung eine mildere Maßnahme nach den Bestimmungen der Dienst- und Disziplinarordnung für die Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin ergreifen müssen.
  • LAG Berlin, 23.01.1998 - 6 Sa 107/97

    Angabe von Kündigungsgründen; Kündigungsschreiben; Bezugnahme auf Gespräch

    Um diesem Zweck des Begründungserfordernisses zu genügen, müssen die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen mitgeteilt werden, was allerdings keine eingehende Substantiierung wie im Kündigungsschutzprozeß erfordert (BAG, Urteil vom 25.08.1977 - 3 AZR 705/75 - AP § 54 BMT-G II Nr. 1 zu I 2 a der Gründe).

    Daß diese Gründe durch die Bezugnahme auf ein konkretes Gespräch erkennbar gewesen sein mögen, vermag ihre Angabe im Kündigungsschreiben nicht zu ersetzen und genügt dem Zweck der Formvorschrift gerade nicht (vgl. KR/Weigand, 4. Aufl. 1997, §§ 14, 15 BBiG R 95; großzügiger dagegen BAG, Urteil vom 25.08.1977 - 3 AZR 705/75 - AP § 54 BMT-G II Nr. 1 zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 173/02

    Schriftform

    Wird der Kündigungsgrund nicht schriftlich mitgeteilt, ist die Kündigung gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform iSd. § 126 Abs. 1 BGB ist, deren Verletzung die Nichtigkeit wegen Formmangels zur Folge hat (BAG 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP BMT-G II § 54 Nr. 1 = EzA BGB § 125 Nr. 3; 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 2 = EzA BGB § 125 Nr. 14; 10. Februar 1999 - 2 AZR 848/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 3 = EzA BGB § 125 Nr. 13).
  • LAG Hamburg, 30.09.1994 - 3 Sa 39/94

    Nichtigkeit einer Kündigung mangels hinreichender Angabe der Kündigungsgründe im

    Fehlt die schriftliche Angabe der Kündigungsgründe oder ist sie nicht ausreichend, ist die Kündigung gemäß § 125 BGB nichtig (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - EzA Nr. 1 zu § 15 BBiG, unter 2. a) der Gründe; Urteil vom 25.11.1976 - 2 AZR 751/75 - EzA Nr. 3 zu § 15 BBiG, unter I., 1. der Gründe; Urteil vom 25.08.1977 - 3 AZR 705/75 - EzA Nr. 3 zu § 125 BGB, unter I., 2. a) der Gründe).

    Der Gekündigte muß sich aufgrund der ihm im Kündigungsschreiben mitgeteilten Kündigungsbegründung darüber klar werden können, ob er die Kündigung anerkennen oder dagegen vorgehen will (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 1972, a.a.O., 2., b) der Gründe; Urteil vom 25.11.1976, a.a.O., unter III., 2. der Gründe; Urteil vom 25.08.1977, a.a.O., unter 2. a) der Gründe).

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
    Der Dritte Senat hat es in seinem Urteil vom 25. August 1977 (3 AZR 705/75 - zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt) für zweifelhaft gehalten, ob gegenüber Arbeitnehmern - soweit es sich nicht um Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger handelt - eine Entlassung als Disziplinarmaßnahme rechtlich zulässig ist.

    Wegen der weiterreichenden Folgen einer als Dienststrafe verhängten fristgerechten Kündigung konnte das beklagte Land vielmehr wählen, ob es ein Dienststrafverfahren durchführen oder eine ordentliche Kündigung nach § 55 BAT in Verbindung mit § 1 Abs. 2 KSchG aussprechen wollte (vgl. das Urteil des Dritten Senates vom 25. August 1977, aaO [zu II 5 der Gründe]).

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

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  • LAG Berlin, 20.09.1993 - 9 Sa 36/93

    Arbeitsentgelt: Überzahlung - Einwand der Entreicherung

  • BAG, 30.10.1986 - 6 AZR 253/82

    Wirksamkeit eines Dienststrafbescheides über die Versetzung eines Arbeitnehmers

  • LAG Berlin, 11.02.1997 - 11 Sa 88/96

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst

  • LAG Sachsen, 22.10.1998 - 10 Sa 279/98

    Schriftform bei Kündigungen nach Ablauf der Probezeit ; Erforderlicher Inhalt

  • LAG Sachsen, 03.09.1997 - 1 Sa 1175/96

    Rückzahlung von Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen; Nichtigkeit einer

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • LAG Berlin, 13.08.1990 - 9 Sa 54/90

    Arbeitsentgelt: Rückforderung - Krankenbezüge - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 880/78
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 1005/78
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1049/79
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