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   BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87   

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BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87 (https://dejure.org/1989,2869)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1989 - 3 AZR 793/87 (https://dejure.org/1989,2869)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1989 - 3 AZR 793/87 (https://dejure.org/1989,2869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergangsfrist für die Gewährung von Witwenrente - Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aufgrund einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß der Witwerrente in betrieblichen Versorgungszusagen verstößt gegen Lohngleichheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1826
  • DB 1989, 1876
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 25.01.1983 - 6 Sa 1410/82

    Versorgungsordnung; Witwerrente

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 25. Januar 1983 - 6 Sa 1410/82 - NJW 1983, 1510) hat hieraus gefolgert, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkten sich Änderungen im Versorgungsbedarf auch in betrieblichen Versorgungssystemen aus; der Arbeitgeber dürfe Leistungen von einem typischen Versorgungsbedarf abhängig machen und daher - bis zum Ablauf einer Übergangsfrist - auch den Mann als den typischen Ernährer der Familie gegenüber der Frau bevorzugen.

    Richtig ist, daß in Versorgungssystemen, die auf eine Gesamtversorgung abstellen, Regelungsfragen auftreten können, soweit in der betrieblichen Altersversorgung eine Witwerrente geschuldet wird, in der gesetzlichen Rentenversicherung aber erst seit dem Inkrafttreten des Hinterbliebenen- und Erziehungszeitengesetzes am 1. Januar 1986 (vgl. hierzu LAG Hamm, NJW 1983, 1510 f. [LAG Hamm 25.01.1983 - 6 Sa 1410/82] einerseits und BAGE 53, 162 [BAG 14.10.1986 - 3 AZR 66/77] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag andererseits; ferner Boecken, DB 1989, 924, 926).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Der Arbeitnehmer erwirbt für sich selbst und, falls zugesagt, zugunsten seiner Hinterbliebenen Versorgungsansprüche, die im Versorgungsfall zu erfüllen sind (ständige Rechtssprechung des BAG, spätestens seit Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt; gebilligt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983, BVerfGE 65, 196, 210 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 b der Gründe).

    Seit dem sog. Unverfallbarkeitsurteil des Senats vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt), in dem der Senat sogar auf noch ältere Rechtsprechung Bezug nimmt, gehen die gesamte Rechtsprechung und die Literatur einhellig davon aus, daß Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue sind.

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    In seinem Urteil vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169) habe das Bundesverfassungsgericht eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen in der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung für zulässig erachtet.

    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 12. März 1975 (aaO) lassen sich nicht auf betriebliche Versorgungssysteme übertragen.

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 69; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art, 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m.w.N.).

    Die Nichtigkeit der Versorgungsordnung in einzelnen Punkten führt aber nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Versorgungsordnung (§ 139 BGB), sie bewirkt nur, daß an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung tritt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 69; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art, 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m.w.N.).

    Die Nichtigkeit der Versorgungsordnung in einzelnen Punkten führt aber nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Versorgungsordnung (§ 139 BGB), sie bewirkt nur, daß an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung tritt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Aber er darf der Frau nicht den Lohn kürzen, weil sie - typischerweise - für den höheren Lohn keinen Bedarf habe (ebenso Urteil des Senats vom 10. Januar 1989 - 3 AZR 308/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.11.1958 - 1 AZR 307/58

    Betriebliche Ruhegeldversorgung - Betriebliche Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Die einzige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, aus der Gegenteiliges herausgelesen werden könnte, ist das Urteil des Ersten Senats vom 28. November 1958 (- 1 AZR 307/58 - AP Nr. 39 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 69; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art, 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 69; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art, 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
    Der Arbeitnehmer erwirbt für sich selbst und, falls zugesagt, zugunsten seiner Hinterbliebenen Versorgungsansprüche, die im Versorgungsfall zu erfüllen sind (ständige Rechtssprechung des BAG, spätestens seit Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt; gebilligt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983, BVerfGE 65, 196, 210 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 b der Gründe).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (BAGE 62, 345, 349 f.; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 793/87 - veröffentlicht in juris unter III 1 und 2; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 16/89 - veröffentlicht in juris unter II 1 und 2) ist der Senat der Auffassung, dass es in der betrieblichen Altersversorgung nicht vorrangig um die Deckung eines Unterhalts- oder Versorgungsbedarfs geht.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue; zu der Annahme, für eine im Rahmen betrieblicher Altersversorgung geleistete Witwerrente gelte etwas anderes, besteht kein Anlass (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, in NJW 2006, 3774 ff = VersR 2006, 1630 ff m.w.N., und Bundesarbeitsgericht in BAGE 62, 345, 349 f.; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 793/87 - veröffentlicht in juris - unter III 1 und 2; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 16/89 - veröffentlicht in juris - unter II 1 und 2).
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue; zu der Annahme, für eine im Rahmen betrieblicher Altersversorgung geleistete Witwerrente gelte etwas anderes, besteht kein Anlass (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2006 - IV ZR 304/04, in NJW 2006, 3774 ff = VersR 2006, 1630 ff m.w.N. und Bundesarbeitsgericht in BAGE 62, 345, 349 f.; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 793/87 - veröffentlicht in juris unter III 1 und 2; Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 16/89 - veröffentlicht in juris unter II 1 und 2).
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