Rechtsprechung
OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
StPO § 81b
Erkennungsdienstliche Maßnahmen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Durchführung präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 81 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81b
Voraussetzungen für die Durchführung präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.04.2008 - 3 L 20/08
- OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Da der Antragsteller zum Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Maßnahmen Beschuldigter eines gerichtlichen Verfahrens war, ist insoweit nicht auf die landesrechtliche Regelung des § 20 SächsPolG abzustellen, auch wenn der Antragsteller im Verlauf des Verwaltungsverfahrens durch Abschluss des Verfahrens vor dem Strafgericht seine Eigenschaft als Beschuldigter verloren hat (BayVGH, Beschl. v. 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NJW 2006, 1225). - OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Bei der nach kriminalistischer Erfahrung anzustellenden Prognoseentscheidung, deren gerichtliche Kontrolle sich lediglich darauf beschränkt, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 -, zitiert nach juris), sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zu Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte für die Annahme heranzuziehen, ob der Beschuldigte künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden darf. - OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der präventive Charakter der erkennungsdienstlichen Maßnahmen verlangen ferner eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und dem Interesse des Beschuldigten, nicht als potenzieller erneuter Rechtsbrecher behandelt zu werden (…BVerwG, a. a. O.; NdsOVG, v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, zitiert nach juris). - VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872
Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Da der Antragsteller zum Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Maßnahmen Beschuldigter eines gerichtlichen Verfahrens war, ist insoweit nicht auf die landesrechtliche Regelung des § 20 SächsPolG abzustellen, auch wenn der Antragsteller im Verlauf des Verwaltungsverfahrens durch Abschluss des Verfahrens vor dem Strafgericht seine Eigenschaft als Beschuldigter verloren hat (BayVGH, Beschl. v. 17.11.2008 - 10 C 08.2872 -, zitiert nach juris;… BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NJW 2006, 1225). - VGH Bayern, 15.07.2009 - 10 CS 09.1433
Erkennungsdienstliche Behandlung
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08
Auch kann aus dem jugendlichen Alter des Beschuldigten und einer Reifeverzögerung auf eine erhöhte Wiederholungsgefahr geschlossen werden (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 15.7.2009 - 10 CS 09.1433 - , zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08
Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung
Die Prognoseentscheidung, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Beschuldigte in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Beschuldigten letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle beschränkt darauf, ob sie auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senatsbeschl. v. 6.10.2009 - 3 B 187/08; OVG Saarland, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09, jeweils zitiert nach JURIS). - VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757
Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt
Denn zum einen sind auch bei Ersttätern erkennungsdienstliche Maßnahmen nicht von vornherein ausgeschlossen, was gerade bei Drogendelikten - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - nahe liegt (vgl. OVG Bautzen, B.v. 6.10.2009, Az.: 3 B 187/08, Rd.Nr. 8 in juris). - VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 CS 21.3080
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Es hat sich auf die zwei bekannten Vorfälle bezogen und darauf hingewiesen, dass bei (ehemaligen) Angehörigen der Drogenszene eine hohe Rückfallquote besteht und nach der Rechtsprechung Betäubungsdelikte deswegen bereits bei erstmaliger Begehung die Annahme einer Wiederholungsgefahr nahelegen (SächsOVG, B.v. 6.10.2009 - 3 B 187/08 - juris Rn. 8;… OVG Saarl, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 35). - VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 S 21.01346
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Im Übrigen ist gerichtlich anerkannt, dass Betäubungsmitteldelikte wegen ihrer statistisch signifikant erhöhten Rückfallgefahr bereits bei erstmaliger Begehung die Annahme einer Wiederholungsgefahr nahelegen (SächsOVG, B.v. 6.10.2009 - 3 B 187/08 - juris Rn. 8).