Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
Rechtsprechung zu § 81b StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 81b StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BayVGH, erkennungsdienstliche Unterlagen - Beleidigungsdelikte, 23.6.97 (NVwZ-RR 98, 496)
§ 81b StPO, zur Verhältnismäßigkeit der weiteren Aufbewahrung bei Bagatelldelikten (hier verneint)
- BGH, Stimmanalyse, 9.4.86 (BGHSt 34, 39)
- BVerwG, Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger, 19.10.82 (BVerwGE 66, 192)
§ 81b Alt. 2 StPO, Anfechtbarkeit nach §§ 40, 42 VwGO, nicht nach § 23 EGGVG;
"Beschuldigter", Strafverfahren muß bei Ergehen der Anordnung, aber nicht mehr bei ihrer Durchführung anhängig sein;
Bewährungsstrafe (§ 56 I 1 StGB) im Anlaßstrafverfahren steht der Anfertigung und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht entgegen;
Art. 74 I Nr. 1 GG, Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 81b Alt. 2 StPO bejaht, weil sächliche Hilfsmittel für die Arbeit der Polizei nach § 163 StPO
- BVerwG, Lokalrandalierer, 19.10.82 (BVerwGE 66, 202)
§ 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis, Einstellung des Anlaßstrafverfahrens steht der Anfertigung und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht entgegen
- BVerwG, erkennungsdienstliche Unterlagen - homosexuelle Vergehen, 25.10.60 (BVerwGE 11, 181)
Literatur im Internet zu § 81b StPO
- Zur Antizipation künftiger Strafverfolgung als Teil einer modernen Strafrechtspflege
von Wiss. Mitarbeiter Dr. Dennis Bock, Kiel (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2007, 129
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 81b StPO:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 36 I Nr. 2 (Erkennungsdienstliche Maßnahmen) (zu § 81b Alt. 2)
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