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BVerwG, 14.02.1996 - 3 B 24.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Klage mangels fallübergreifendem Gewicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1995 - 19 A 3958/95
- BVerwG, 14.02.1996 - 3 B 24.96
- BVerwG, 17.07.1996 - 3 B 24.96a
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1996 - 3 B 24.96
Zwar darf grundsätzlich kein Gericht, das einem Beteiligten eine Äußerungsfrist eingeräumt hat, vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - in Buchholz 11 zu Art. 9 Nr. 27).
- BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05
Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …
Eine vorschnelle Beschlussfassung könnte den Anspruch auf rechtliches Gehör nämlich nur dann berührt haben, wenn die Antragstellerin dadurch gehindert worden wäre, die Begründung binnen angemessener Zeit mit Aussicht auf Berücksichtigung nachzureichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1996 BVerwG 3 B 24.96 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 43). - BFH, 25.02.1999 - IV R 48/98
Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Für einen solchen Fall wird die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs liege nicht vor (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1996 3 B 24.96, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 43;… Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz. 86).