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   BVerwG, 14.02.2002 - 3 B 27.02   

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BVerwG, 14.02.2002 - 3 B 27.02 (https://dejure.org/2002,27969)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 3 B 27.02 (https://dejure.org/2002,27969)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 3 B 27.02 (https://dejure.org/2002,27969)
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 27.03.2003 - 3 B 27/02   

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OVG Brandenburg, 27.03.2003 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2003,26830)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2003,26830)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2003,26830)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Warchau (Landkreis Potsdam-Mittelmark) bestägigt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Warchau (Landkreis Potsdam-Mittelmark) bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Die Klägerin kann sich in diesem Verfahren darauf berufen, dass dem Vorhaben der Beigeladenen öffentliche Belange - wie die von der Klägerin geltend gemachten Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes und der Regionalplanung - entgegenstehen, deren Wahrnehmung grundsätzlich nicht der Gemeinde als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, 10. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 - zit. nach juris, Rn. 4 m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, 2. Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2006 - 2 S 133.05 - und vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, LKV 2006, 513; OVG Brandenburg, Beschuss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -, n.v.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05, 8 A 11309/05.OVG -, zit. nach juris, Rn 21 ff.; a.A. VGH München, Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 B 83 A. 850 -, NVwZ 1984, 740 f.).

    Darf die Gemeinde unter Berufung auf diese Gründe ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diese Gründe gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - OVG 2 S 115.05 - Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -).

    Dafür, dass die Gemeinde - wie die Beigeladene unter Hinweis auf die "Sicht des Bürgers" meint - nur "gemeindeschützende" Belange geltend machen könne, gibt es weder im Wortlaut noch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 BauGB einen Anhaltspunkt (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -).".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

    Darf die Gemeinde unter Berufung auf diese Gründe ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diese Gründe gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - OVG 2 S 115.05 - Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -).

    Dafür, dass die Gemeinde - wie die Beigeladene unter Hinweis auf die "Sicht des Bürgers" meint - nur "gemeindeschützende" Belange geltend machen könne, gibt es weder im Wortlaut noch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 BauGB einen Anhaltspunkt (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -).

    Deshalb ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. nur OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -, BA S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 B 67/04 -, BA S. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -, BA S. 3; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 1181.02 -, juris-Ausdruck S. 7f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06

    Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des

    Darf die Gemeinde unter Berufung auf diese Gründe ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diese Gründe gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - OVG 2 S 115.05 - Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -).

    Dafür, dass die Gemeinde - wie die Beigeladene unter Hinweis auf die "Sicht des Bürgers" meint - nur "gemeindeschützende" Belange geltend machen könne, gibt es weder im Wortlaut noch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 BauGB einen Anhaltspunkt (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -).

    Deshalb ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. nur OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -, BA S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 B 67/04 -, BA S. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -, BA S. 3; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 1181.02 -, juris-Ausdruck S. 7f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Dafür, dass sich die Antragstellerin - wie das Verwaltungsgericht meint - nur auf solche Belange berufen könne, die "speziell dem Selbstverwaltungsrecht oder sonstigen Rechten der Antragstellerin zugeordnet" seien, sprechen weder der Wortlaut noch Sinn und Zweck der Regelung (vgl. OVG für das Land Bandenburg, Beschluss vom 7. März 2003 - 3 B 27/02 - ).
  • VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen in Schorbus rechtmäßig

    31 Zwar können die Gemeinden sich gegenüber den Baugenehmigungen für privilegierte Außenbereichsvorhaben, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden sind, auf entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne des § 35 BauGB berufen (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, BRS 69 Nr. 174; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - in diesem Sinne wohl auch: OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2005 - 11 S 14.05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05

    Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein Bauvorhaben; Anfechtung einer

    Diese hatte - ebenso wie deren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren 4 L 1127/01 (Beschluss vom 11. Januar 2002, bestätigt durch OVG Bbg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -) - Erfolg.
  • VG Potsdam, 16.12.2004 - 5 L 1087/04
    Selbst wenn man die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vgl. insoweit Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -) dahingehend verstünde, dass es der Gemeinde unter Berufung auf das ihr versagte Einvernehmen möglich sein müsse, sich gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden sei, hat der Antrag der Antragstellerin hier keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 05.03.2002 - 3 B 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34247
VG Braunschweig, 05.03.2002 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2002,34247)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05.03.2002 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2002,34247)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05. März 2002 - 3 B 27/02 (https://dejure.org/2002,34247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilferechtlicher Bedarf bei zweckwidriger Verwendung bereits gewährter Leistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 BSHG; § 12 BSHG; § 21 BSHG; § 2 AsylbLG; § 123 VwGO
    Bedarf; Bedarfsdeckung; Bügeleisen; Bügeltisch; einmalige Beihilfe; Einrichtungsgegenstand; einstweilige Anordnung; Gardinen; Gardinenstange; Haushaltsgegenstand; Haushaltsgegenstände; Kochherd; Küchenstühle; Lampe; Sachleistung; Sozialhilfeleistung; Teppichboden; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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