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   BVerwG, 28.07.2006 - 3 B 56.06   

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https://dejure.org/2006,6091
BVerwG, 28.07.2006 - 3 B 56.06 (https://dejure.org/2006,6091)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2006 - 3 B 56.06 (https://dejure.org/2006,6091)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 3 B 56.06 (https://dejure.org/2006,6091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VZOG § 8 Abs. 4 und 5
    Vermögenszuordnung; Verfügungsbefugnis; Auskehrpflicht; Ersetzungsbefugnis; Abwendungsbefugnis; Ersatzgrundstück.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VZOG § 8 Abs. 4 und 5
    Abwendungsbefugnis; Auskehrpflicht; Ersatzgrundstück; Ersetzungsbefugnis; Verfügungsbefugnis; Vermögenszuordnung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 S. 1 Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkeseigenem Vermögen (VZOG); Erlösauskehr und Abwendung als Gegenstand des Zuordnungsverfahrens; Verpflichtung der verfügenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Ersetzungsbefugnis

  • Judicialis

    VZOG § 8 Abs. 4; ; VZOG § 8 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 8 Abs. 4, 5
    Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnung; Verfügungsbefugnis; Auskehrpflicht; Ersetzungsbefugnis; Abwendungsbefugnis; Ersatzgrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Hinzu kommt - worauf die Klägerin mit Recht hinweist -, dass § 8 Abs. 5 VZOG dem Herausgabepflichtigen gestattet, statt des erzielten Erlöses oder des Verkehrswertes dem Berechtigten das entzogene Grundstück selbst oder ein Ersatzgrundstück zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 28. Juli 2006 - BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5; Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 = Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 8).
  • VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14

    Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein

    Soweit sie sich auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.4.2007 - 3 B 14/06 und 3 B 15/06 - und vom 28.7.2006 - 3 B 56/06 - berufe, liege diesen ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Vielmehr erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die verfügende Stelle den Übertragungsantrag nach § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG auch noch stellen kann, nachdem feststeht, dass sie die Zahlung des Verkehrswertes schuldet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.7.2006 - 3 B 56/06 -, [...] ).

    Um den Vollzug der Eigentumsübertragung im Grundbuch leichter bewirken zu können, wollte der Gesetzgeber auch hier die Vorteile des Vermögenszuordnungsverfahrens nutzen (BTDrucks 12/5553 S. 168; Beschluss vom 28. Juli 2006 -BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 = ZOV 2006, 368 ).

    Diese lassen sich jedoch unter Beachtung der vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehenen Reihenfolge vermeiden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.7.2006 - 3 B 56/06 -, a.a.O., Rn. 9).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06

    Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch;

    Um den Vollzug der Eigentumsübertragung im Grundbuch leichter bewirken zu können, wollte der Gesetzgeber auch hier die Vorteile des Vermögenszuordnungsverfahrens nutzen (BTDrucks 12/5553 S. 168; Beschluss vom 28. Juli 2006 - BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 = ZOV 2006, 368 ).

    Sie kann jedoch auch außerhalb eines Zuordnungsverfahrens, namentlich vor, während oder selbst noch nach Abschluss des auf Zahlung gerichteten Auskehrprozesses abgegeben werden (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2006 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 15.06

    Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch;

    Um den Vollzug der Eigentumsübertragung im Grundbuch leichter bewirken zu können, wollte der Gesetzgeber auch hier die Vorteile des Vermögenszuordnungsverfahrens nutzen (BTDrucks 12/5553 S. 168; Beschluss vom 28. Juli 2006 - BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 = ZOV 2006, 368 ).

    Sie kann jedoch auch außerhalb eines Zuordnungsverfahrens, namentlich vor, während oder selbst noch nach Abschluss des auf Zahlung gerichteten Auskehrprozesses abgegeben werden (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2006 a.a.O. ).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 1.16

    Abwendungsbefugnis; Auskehrprozess; Ersatzangebot; Ersetzungsbefugnis;

    Sie verkennt damit, dass die Ersetzungswirkung nicht erst der Zuordnung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG, sondern bereits der einseitigen Erklärung der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG zukommt (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 und Urteil vom 26. April 2007 - 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Wirkung des Angebots nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG im Auskehrprozess als Einrede geltend gemacht werden kann und dazu führt, dass die Auskehrklage unbegründet wird (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 ), sofern das Ersetzungsangebot den Anforderungen dieser Vorschrift genügt, ein Ersatzgrundstück also namentlich ein "Ersatz" für den Vermögensgegenstand sein kann, der dem Berechtigten eigentlich zugestanden hätte (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 ).

    Nach der Rechtsprechung ist die Befugnis der verfügenden Stelle zu einem derartigen Ersetzungsangebot zwar - abgesehen von Verjährung und Verwirkung - an keine Frist gebunden (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5 ); die Ersetzungserklärung ist auch noch während des auf Zahlung gerichteten Auskehrprozesses möglich (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 ).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Hinzu kommt - worauf die Klägerin mit Recht hinweist -, dass § 8 Abs. 5 VZOG dem Herausgabepflichtigen gestattet, statt des erzielten Erlöses oder des Verkehrswertes dem Berechtigten das entzogene Grundstück selbst oder ein Ersatzgrundstück zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 28. Juli 2006 - BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5; Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 = Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 8).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 20.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Hinzu kommt - worauf die Klägerin mit Recht hinweist -, dass § 8 Abs. 5 VZOG dem Herausgabepflichtigen gestattet, statt des erzielten Erlöses oder des Verkehrswertes dem Berechtigten das entzogene Grundstück selbst oder ein Ersatzgrundstück zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 28. Juli 2006 - BVerwG 3 B 56.06 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 5; Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 = Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 8).
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