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   OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05   

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https://dejure.org/2005,21766
OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05 (https://dejure.org/2005,21766)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2005 - 3 BS 48/05 (https://dejure.org/2005,21766)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 (https://dejure.org/2005,21766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2; SächsVerf Art 91 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbungsverfahrensanspruch um ein Beförderungsamt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Rechtmäßigkeit der Auswahlkriterien; Kompensatorische Anforderungen

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 91 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05
    Für den Bewerber eines Stellenbesetzungsverfahrens folgt hieraus ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370 [370] m.w.N., std. Rspr.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05
    Im Übrigen ist der Antragsgegner durch die Entscheidung für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungs- als auch Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, aus Gründen der Gleichbehandlung sogar verpflichtet, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien auf alle Bewerber anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17/03 - zitiert nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05
    Insoweit wird der Antragsgegner bei einer erneuten Auswahlentscheidung zusätzlich zu erwägen haben, dass das größere Gewicht, das mit einer im höheren Amt erzielten periodischen Beurteilung grundsätzlich verbunden ist, weil an die Vergleichsgruppe der Amtsinhaber höhere Anforderungen zu stellen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001 - 3 BS 83/01 - m.w.N.), durch das um eine Notenstufe niedrigere Prädikat aufgewogen werden kann.
  • OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03

    dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05
    Dabei ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen, weil von ihr die gleichmäßige Heranziehung der Auswahlkriterien abhängt, die das Gegengewicht zu der dem Dienstherrn im Übrigen eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit darstellt (vgl. Senatsurt. v. 5.4.2005 - 3 B 277/03 - m.w.N. zum Beurteilungswesen).
  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

    Das folgt bereits daraus, dass Probezeiterfahrungen, die nach der im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 26.5.2005 (3 BS 48/05) ergänzten Beschwerdebegründung keine Auskunft über die Verwendungsbreite/Flexibilität eines Bewerbers geben, nach dem oben dargelegten Verständnis des Antragsgegners für die Erfüllung des Anforderungsprofils ausreichen sollen.

    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob der Antragsgegner in der ergänzenden Beschwerdebegründung vom 24.6.2005 seine Überlegungen zur Verwendungsbreite mit Rücksicht auf den Senatsbeschluss vom 26.5.2005 - 3 BS 48/05 - ausreichend korrigiert hat.

    Außerdem verhält es sich zur Eignung, weil die Einarbeitung in eine neue Verwendung zugleich eine erhöhte Belastung mit sich bringt und regelmäßig an die geistige Beweglichkeit zunächst auch erhöhte Anforderungen stellt (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 26.5.2005 - 3 BS 48/05 - m.w.N.).

    Anders als noch in dem bereits genannten Verfahren 3 BS 48/05 definiert der Antragsgegner Verwendungsbreite nicht mehr unabhängig vom Anforderungsprofil als jede berufliche Erfahrung in einem Statusamt der Besoldungsgruppe R 2 oder in der Ausübung solcher Ämter der Funktion nach bzw. als Stellvertreter, sondern beschränkt sich auf die Aussage: "Die Gewichtung der verschiedenen Einzelaspekte des Kriteriums der Verwendungsbreite kann dabei auch durch das Anforderungsprofil der konkret zu besetzenden Stelle und die Besonderheiten des Amtes beeinflusst werden.

    Nach allem bedarf es keiner Entscheidung, ob die weiteren Überlegungen in der ergänzenden Beschwerdebegründung den im Senatsbeschluss vom 26.5.2005 (3 BS 48/05) aufgestellen Anforderungen genügen.

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    In die gleiche Richtung gehend wurde bei Bewerbern um eine Beförderungsstelle für Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die grundsätzlich als zulässig angesehenen Auswahlkriterien der Verwendungsbreite und der Flexibilität ein zulässiger Zusammenhang hinsichtlich einer vorangegangenen Funktionsausübung in dem Sinn anerkannt, dass der Dienstherr für den Fall, dass alle Bewerber schon mehrere Funktionen ausgeübt haben, die Verwendungsbreite von Bewerbern, die bislang nur auf dem Gebiet des Zivil- oder des Strafrechts tätig waren, bereits aus diesem Grund als eingeschränkt ansehen kann (Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 26.5.2005, Az. 3 BS 48/05, Leitsatz 3 und RdNr. 6 ).
  • OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines

    Im Rahmen des Merkmals der Verwendungsbreite sind auch solche Tätigkeiten zu berücksichtigen, die während einer Probezeit wahrgenommen wurden (Aufgabe der Rspr. aus Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris).

    Der Senat hält nicht an der Rechtsprechung fest, dass für die Beurteilung der Verwendungsbreite erst der Zeitraum ab der Ernennung auf Lebenszeit maßgeblich sei, da nicht zustimmungsbedürftige Zuweisungen in der Probezeit keinen zuverlässigen Anhalt für die Flexibilität des Bewerbers lieferten (so noch SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 16).

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