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   BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80   

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BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80 (https://dejure.org/1981,331)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 3 C 35.80 (https://dejure.org/1981,331)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 3 C 35.80 (https://dejure.org/1981,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Anmeldung zur Eintragung - Beurteilungsermächtigunr - Sortenausschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 330
  • DVBl 1982, 29
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    Die Entscheidung der Sortenausschüsse darüber, ob einer angemeldeten Sorte landeskultureller Wert zukommt, enthält mithin die wesentlichen Elemente, die bereits bisher die Gerichte veranlaßt haben, eine gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbare Einschätzungsprärogative anzunehmen: Die wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - [BVerwGE 39, 197 [203] = Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 8 - Werbeverbot für jugendgefährdende Schriften -]) sowie die Übertragung der Beurteilung an sachverständig zusammengesetzte Ausschüsse mit der Folge, daß deren Entscheidung insoweit als "letztverbindlich" und nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar anzusehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - [BVerwGE 59, 213 [215 f.] = Buchholz 431.1 Architekten Nr. 3 - Eintragung in die Architektenliste nach landesrechtlicher Regelung -]).

    Zur Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Sortenausschüsse über die Eintragung in die Sortenliste, insbesondere zum landeskulturellen Wert, gehört aber ebenfalls, daß der jeweilige Ausschuß seine Entscheidung so begründet, daß die (beschränkte) verwaltungsgerichtliche Überprüfung ermöglicht wird, wozu dann auch gehört, daß der Ausschuß die tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe erkennen läßt, die er seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. auch BVerwG Urteil vom 16. Dezember 1971 a.a.O. S. 204).

    Daß die Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle aufgrund der Zuerkennung einer Beurteilungsermächtigung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar ist, wonach jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offensteht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt, u.a. in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1971 (a.a.O. S. 205) und vom 13. Dezember 1979 (a.a.O. S. 216 f.) begründet.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    Die Entscheidung der Sortenausschüsse darüber, ob einer angemeldeten Sorte landeskultureller Wert zukommt, enthält mithin die wesentlichen Elemente, die bereits bisher die Gerichte veranlaßt haben, eine gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbare Einschätzungsprärogative anzunehmen: Die wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - [BVerwGE 39, 197 [203] = Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 8 - Werbeverbot für jugendgefährdende Schriften -]) sowie die Übertragung der Beurteilung an sachverständig zusammengesetzte Ausschüsse mit der Folge, daß deren Entscheidung insoweit als "letztverbindlich" und nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar anzusehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - [BVerwGE 59, 213 [215 f.] = Buchholz 431.1 Architekten Nr. 3 - Eintragung in die Architektenliste nach landesrechtlicher Regelung -]).

    Daß die Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle aufgrund der Zuerkennung einer Beurteilungsermächtigung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar ist, wonach jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offensteht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt, u.a. in den genannten Entscheidungen vom 16. Dezember 1971 (a.a.O. S. 205) und vom 13. Dezember 1979 (a.a.O. S. 216 f.) begründet.

  • BVerwG, 13.11.1980 - 3 C 138.79

    Lebensmittelpackung - Kennzeichnung - Schauseite der Packung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    der EG Nr. L 108/8 vom 8. Mai 1972 - nach Auffassung des erkennenden Senats kein "Rechtsakt" der EG-Kommission über die Festlegung von Merkmalen und Mindestanforderungen für die Prüfung von Sorten ist, da es sich - im Gegensatz zu EG-Verordnungsrecht - bei der umstrittenen EG-Richtlinie nicht um unmittelbar innerstaatlich verbindliches Recht handelt (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1980 - BVerwG 3 C 138.79 -).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79

    Eintragung einer Kartoffelsorte in die Sortenliste - Beurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - (Buchholz 451.11 Nr. 3 = RdL 1980, 23) dahin erkannt, daß für den Wertprüfungsvergleich nicht nur einzelne Sorten gegenüberzustellen sind, sondern grundsätzlich das gesamte eingetragene, der zu prüfenden Sorte entsprechende Sortiment heranzuziehen ist.
  • BVerwG, 13.01.1959 - I A 40.54
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    Zu § 2 Abs. 4 Saatgutgesetz 1953 hatte allerdings der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 [91]) noch entschieden, daß die Systematik des Gesetzes und die genaue Festlegung der einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes keinen Baum Tür die Annahme lasse, daß der Gesetzgeber dem Ausschuß einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum hätte einräumen wollen.
  • Drs-Bund, 13.04.1967 - BT-Drs V/1630
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
    Ungeachtet dessen, daß es geboten sein mag, beim eigentlichen Wertprüfungsvergleich - im Rahmen der den Ausschüssen hierbei zuzubilligenden Einschätzungsprärogative (vgl. unter 2.) - den aktuellen Stand der vergleichbaren eingetragenen Sorten zu berücksichtigen, verlangt das Gesetz als feste Bezugsgröße die Leistung aller in der Sortenliste eingetragenen vergleichbaren Sorten (vgl. die Regierungsbegründung zum Entwurf des § 48 des Saatgutverkehrsgesetzes i.d.F. vom 20. Mai 1968, der dem jetzigen § 42 entspricht - BT-Drucks. V/1630 S. 110 -).
  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

    Das Bestehen eines solchen Beurteilungsspielraums wird insbesondere angenommen, wenn der Entscheidung eine wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen, zugrunde liegt und diese Entscheidung einem weisungsunabhängigen Gremium von Sachverständigen übertragen ist, welches bei seiner wertenden Entscheidung Gewähr für eine besondere fachliche Kompetenz und Ausgeglichenheit bietet (BVerwG, Urteil vom 25.6.1981, 3 C 35/80, BVerwGE 62, 331; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, 6 C 16/09, BVerwGE 138, 186; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, 5 C 1/79, BVerwGE 59, 213; BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, 3 C 8/06, BVerwGE 129, 27).

    Versäumt es der Träger des Wertermittlungsspielraums, die aufgrund seines Beurteilungsspielraums getroffene Entscheidung durch Darlegung der den Wertentscheidungen zugrundeliegenden tatsächlichen Annahmen zu begründen, so folgt aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass das Gericht diese Entscheidung als rechtswidrig aufzuheben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1971, I C 31.68, BVerwGE 39, 197, juris Rn. 23; Urt. v. 25.6.1981, 3 C 35/80, BVerwGE 62, 331, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [204] sowie vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 in Buchholz 451.11 Nr. 4 und BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Dies spricht ebenso für die Annahme einer Beurteilungsermächtigung (s. auch Schwark, a.a.O., § 7 Rdnr. 15) wie der Umstand, daß die Eignungsbeurteilung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG dem Börsenvorstand als einem sachverständig zusammengesetzten und nach besonderen Grundsätzen gebildeten Kollegialorgan anvertraut ist (vgl. z.B. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 , 65, 19 ).

    Sowohl nach dem Wesen der vom Börsenvorstand vorzunehmenden Eignungsbeurteilung als auch im Blick auf Fachkompetenz und Zusammensetzung dieses Gremiums kann nach allem nicht zweifelhaft sein, daß seine Entscheidungen hinsichtlich des Merkmals der beruflichen Eignung in dem Sinne letztverbindlich sein sollen, daß sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob der Eignungsbegriff und die Grenzen der damit verbundenen Einschätzungsprärogative nicht verkannt, zutreffende und vollständige Sachverhaltsermittlungen durchgeführt, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet, sachfremde Erwägungen vermieden und die Verfahrensvorschriften richtig angewandt worden sind (vgl. BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]; 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; 62, 330 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 78/77]).

    Dies gilt verstärkt dann, wenn die Entscheidung einem hierfür besonders fachkundigen und sinnvoll zusammengesetzten Gremium übertragen ist (s. etwa BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; 59, 213 ; 61, 176 ; 62, 330 ).

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