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   BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78   

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https://dejure.org/1979,2763
BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78 (https://dejure.org/1979,2763)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1979 - 3 C 39.78 (https://dejure.org/1979,2763)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 3 C 39.78 (https://dejure.org/1979,2763)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72

    Rechtsfolgen einer Bestandsveränderung bei landwirtschaftlichem und

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78
    Sind dagegen solche Bestandsveränderungen noch eingetreten, so muß ein Ersatzeinheitswert auf den 1. Januar 1945 ermittelt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 = BVerwGE 47, 265 sowie Nr. 8]).
  • BVerwG, 25.11.1976 - III C 59.74
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 39.78
    Sind dagegen solche Bestandsveränderungen noch eingetreten, so muß ein Ersatzeinheitswert auf den 1. Januar 1945 ermittelt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 = BVerwGE 47, 265 sowie Nr. 8]).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 63.88

    Feststellung eines Schadens

    Für seine gegenteilige Auffassung habe sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - berufen; diese Entscheidung sei nicht einschlägig.

    Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Senats vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - (ZLA 80, 80 ff.).

    Aus der unterschiedlichen Fassung des § 15 BFG einerseits und des § 12 FG andererseits hat der Senat in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß bei Zonenschäden nach dem BFG Bestandsveränderungen nach der letzten Einheitswertfeststellung und vor Schadenseintritt - auch bei unterlassener Fortschreibung des Einheitswertes - zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - in ZLA 80, 80 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 14, vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - in BVerwGE 47, 265 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 4 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - in ZLA 81, 126 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 17).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 17).

    Hätte hiernach eine Wertfortschreibung erfolgen müssen, so ist nicht von dem bekannten Einheitswert auszugehen, der auf einen Zeitpunkt bezogen ist, zu dem die Bestandsveränderungen noch nicht eingetreten waren (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265 ; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 -).

  • BVerwG, 12.03.1980 - 3 B 70.78

    Vorläufig festgestellter Einheitswertbescheid - Reparationsschadenberechnung -

    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats mit dem der Schadensberechnung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 RepG zugrunde zu legenden "zuletzt festgestellten Einheitswert" der zuletzt vor dem Schadenseintritt festgestellte Einheitswert gemeint ist, und daß ein Ersatzeinheitswert auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt zu ermitteln ist, wenn der zuletzt festgestellte Einheitswert nicht bekannt ist (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 98.72 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - [IFLA 1980, 10]).
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