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   VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347   

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VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347 (https://dejure.org/2006,22280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2006 - 3 CE 06.1347 (https://dejure.org/2006,22280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1347 (https://dejure.org/2006,22280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlkriterien bei einer Stellenbesetzung nach Maßgabe der Beförderungsrichtlinie der bayerischen Polizei (RBefPol); Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung auf dienstliche Beurteilungen; Umfang des Bewertungsspielraums des Dienstherrn; Hinreichender ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; RBefPol; ; RBestPol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG vom 28.10.2004 BVerwGE 122, 147).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    Abschließend ist zu dem Vorbringen des Antragsgegners, der Antragsteller könne auch bei einem isoliert vorgenommenen Leistungsvergleich der Bewerber ohne Rangzahlberechnung gegenüber dem Beigeladenen zu 2 nicht zum Zuge kommen, weil der Beigeladene zu 2 mittlerweile nach A 12 befördert worden sei und im Leistungszeitraum 1. Juni 2003 bis 31. Mai 2006 eine bessere Leistung gezeigt habe, darauf hinzuweisen, dass maßgeblich für den zu beurteilenden Sachstand grundsätzlich das Erkenntnismaterial ist, das der Behörde im Zeitpunkt ihrer Auswahlentscheidung vorliegt (BVerwGE 121, 140), und dass die Leistungsbewertungen und die wesentlichen Auswahlerwägungen, die die Auswahlentscheidung tragen, schriftlich niedergelegt sein müssen.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    Bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen können - vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern - erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen den Ausschlag geben (BVerwG vom 27.2.2003, DÖD 2003, 202).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    In seiner Entscheidung vom 21. Januar 2005 - Az. 3 CE 04.2899 (BayVBI 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346) schließlich hat er die dortige ebenfalls den Bereich der Polizei betreffende Auswahlentscheidung u.a. mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für rechtsfehlerhaft erachtet, weil bei der vor der Neufassung der RBefPol mit Wirkung vom 1. September 2004 gebotenen Rangzahlberechnung stets -und nicht nur bei Gleichstand bei der letzten Beurteilung - auch die vorletzte Beurteilung einbezogen wurde.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    (BVerwG vom 25.9.2002, ZBR 2004, 260).
  • VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341

    Beamtenrecht, Teilzeitbeschäftigung, unterschiedliche Berechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2004 (Az.: 3 B 99.2341), das die Frage der Gültigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. betraf, hatte der Senat zu entscheiden, ob die für Teilzeitbeschäftigte ungünstigere Berechnung von Dienstzeiten bei Beförderungen eine sog. "mittelbare Diskriminierung" darstellt.
  • VGH Bayern, 24.01.2000 - 3 CE 99.2738
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    In seiner Entscheidung vom 24. Januar 2000 (Az.: 3 CE 99.2738) hatte der Senat bereits Zweifel angemeldet, ob die - schematische - Auswahl nach der "niedrigsten Rangzahl" mit dem Gebot der Bestenauslese vereinbar sei, und eine zusätzliche Würdigung des Leistungsbildes der Konkurrenten anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere hinsichtlich des Anforderungsprofils des Dienstpostens und etwaiger Besonderheiten in der Entwicklung des jeweiligen Leistungsprofils der Bewerber für geboten erachtet.
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 3 B 99.1669
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
    Bezogen auf die ähnlich strukturierten Beförderungsrichtlinien für den Bereich der allgemeinen inneren Staatsverwaltung hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 5. April 2001 (Az.: 3 B 99.1669) unter dem Blickwinkel der "Belohnungsfunktion" einer Beförderung eine Rangfolgebildung aus den Faktoren der doppelt gewichteten letzten Beurteilung, der vorletzten Beurteilung und der Reihenfolge der Ernennungszeitpunkte noch als hinreichend leistungsbezogen, weil den Beamten motivierend, angesehen und als vom Bewertungsspielraum des Dienstherrn gedeckt, mithin als rechtlich vertretbar gebilligt.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Hingegen ist fraglich, ob dies auch bei einem Leistungsunterschied im Gesamturteil um eine ganze Notenstufe innerhalb eines hiervon abweichenden 5-stufigen Notensystems wie dem der Antragsgegnerin der Fall sein kann (vgl. BayVGH v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347- juris Rn. 29; Kathke, ZBR 2008 54/55).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402

    Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der

    An der im Verfahren Az. : 3 CE 06.1347 geäußerten Rechtsauffassung zur Zulässigkeit der Anwendung des Rangzahlsystems werde im Übrigen ausdrücklich festgehalten.

    Diese Beförderungsrichtlinien sind jedoch, was der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 28. August 2006 (Az.: 3 CE 06.1347) entschieden hat, mit dem Grundsatz der Bestenauslese nicht vereinbar und daher als alleinige Grundlage für die Auswahlentscheidungen nicht heranziehbar.

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Hingegen ist fraglich, ob dies auch bei einem Leistungsunterschied im Gesamturteil um eine ganze Notenstufe innerhalb eines hiervon abweichenden 5-stufigen Notensystems wie dem der Antragsgegnerin der Fall sein kann (vgl. BayVGH v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347- juris Rn. 29; Kathke, ZBR 2008 54/55).
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

    Der BayVGH habe mit Beschlüssen vom 28. Juni 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) festgestellt, dass die RBestPol unwirksam seien.

    In den Beschlüssen vom 28. August 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) hat der Senat das rangzahlabhängige Beförderungssystem mit dem Prinzip der Bestenauslese für nicht vereinbar erachtet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 6.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Hinzu kommt, dass eine Bewährung auf einem nicht nach dem Leistungsprinzip vergebenen Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99) sowie die Gesichtspunkte der Anciennität und der Standzeit auf einem Dienstposten oder der Wertigkeit des bisherigen Dienstpostens (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 2, und Urteil vom 17. August 2005, a.a.O., S. 103; VGH München, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1347, juris) grundsätzlich keine tauglichen Leistungskriterien, sondern allenfalls Hilfskriterien darstellen, die wenn überhaupt nur bei vergleichbarer Leistungsstärke der Bewerber entscheidungsrelevant sind.
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

    Den o.g. Entscheidungen lagen jeweils Unterschiede in der Gesamtbewertung um eine Note in einem gestuften Notensystem zugrunde, das dem Dienstherrn auch einen (mindestens) entsprechenden Beurteilungsspielraum einräumt (vgl. BayVGH, B. v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 29).
  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

    Genauso wie der sogenannten "Dienstzeit im Amt" komme auch dem "Dienstalter" lediglich ganz nachrangig, also als Hilfskriterium bei leistungsmäßig völlig gleich gut geeigneten Bewerbern Bedeutung zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.8.2006 - 3 CE 06.1347).

    Da der Dienstherr demnach rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Vergleich der dienstlichen Beurteilungen zu einem Vorsprung des Beigeladenen führt, kam und kommt ein Abstellen auf Hilfskriterien, wie auf das vom Antragsteller als maßgeblich angesehene (Dienst)Alter nicht betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.8.2006 - 3 CE 06.1347).

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich

    Die Platzziffer kann allenfalls Berücksichtigung finden, wenn es sich bei der aktuellsten Beurteilung erst um die erste oder die zweite dem Beamten erteilte periodische Beurteilung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1402 - juris Rn. 30 sowie B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Hinzu kommt, dass eine Bewährung auf einem nicht nach dem Leistungsprinzip vergebenen Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99) sowie die Gesichtspunkte der Anciennität und der Standzeit auf einem Dienstposten oder der Wertigkeit des bisherigen Dienstpostens (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 2, und Urteil vom 17. August 2005, a.a.O., S. 103; VGH München, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1347, juris) grundsätzlich keine tauglichen Leistungskriterien, sondern allenfalls Hilfskriterien darstellen, die wenn überhaupt nur bei vergleichbarer Leistungsstärke der Bewerber entscheidungsrelevant sind.
  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889

    Polizeivollzugsdienst, Beurteilungszeitraum, Auswahlverfahren, Laufbahn,

    Die Platzziffer kann allenfalls Berücksichtigung finden, wenn es sich bei der aktuellsten Beurteilung erst um die erste oder die zweite dem Beamten erteilte periodische Beurteilung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1402 - juris Rn. 30 sowie B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 24).
  • OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22

    Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen

  • OLG Nürnberg, 16.08.2017 - 4 U 355/17

    Zur Auswahlentscheidung eines Dienstherrn

  • VG Ansbach, 14.09.2021 - AN 1 E 21.01049

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung der Stelle eines Fachlehrers

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00374

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Magdeburg, 14.01.2010 - 5 B 318/09

    Bewerbungsverfahren: Heranziehung von Hilfskriterien bei der beamtenrechtlichen

  • VG München, 31.07.2018 - M 5 E 18.676

    Binnendifferenzierung dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 3 CE 11.2035

    Stellenhebung von A 11/00 auf A 11/12; Anordnungsgrund (hier: verneint)

  • VG Augsburg, 18.07.2013 - Au 2 E 13.620

    Landesbeamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Rektorenstelle (A 14);

  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352

    Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt

  • VG Würzburg, 25.03.2009 - W 1 E 09.157

    Dienstpostenbesetzung; Beförderungsbewerber; Bundesfinanzverwaltung;

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