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   VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241   

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VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 (https://dejure.org/2012,53398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 (https://dejure.org/2012,53398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2012 - 3 CS 12.1241 (https://dejure.org/2012,53398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Landrats; Wahrung der Integrität des öffentlichen Dienstes aus Gründen des Gemeinwohls; Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    ( BVerwG Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 , BVerwGE 84, 1947, vom 12.12.1996 2 C 37.95 <>).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    Die Bezeichnung des Landrats auch als Organ des Staates in Art. 37 Abs. 6 LKrO kann nicht so verstanden werden, als schlage sich daran die Überzeugung des Gesetzgebers von einer Gliedstellung des Landrats im Verhältnis zur Staatskörperschaft nieder, die mit seiner Gliedstellung im Landkreis als dessen Beamter ganz allgemein verglichen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.1966 - VI C 183.62 , NJW 1967, 1049).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    ( BVerwG Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 , BVerwGE 84, 1947, vom 12.12.1996 2 C 37.95 <>).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    Eine solche Beeinträchtigung ist zu besorgen, wenn bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine solche Beeinträchtigung wahrscheinlich ist ( BVerwG v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 NVwZ-RR 1990, 430).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    Auch im Hinblick auf die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist keine Verletzung der Berufsfreiheit zu erkennen (vergl. hierzu BVerfG v. 8.11.2010 -1 BvR/722/10 ZMGR 2011, 27).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    Derartige Berufsausübungsregelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende (sachgerechte und vernünftige) Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zum Erreichen des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG v. 4.10.1983 BVerfGE 65, 116 [BVerfG 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82] ; v. 28.11.1984 BVerfGE 68, 272 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvL 13/81] ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
    Derartige Berufsausübungsregelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende (sachgerechte und vernünftige) Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zum Erreichen des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG v. 4.10.1983 BVerfGE 65, 116 [BVerfG 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82] ; v. 28.11.1984 BVerfGE 68, 272 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvL 13/81] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, juris, jeweils zu § 20a SG a.F.; Bay.VGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 und vom 12. Dezember 1996, jeweils a.a.O.; Bay.VGH Beschluss vom 5. September 2012, a.a.O; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 5. September 2012, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

    Unter Berücksichtigung dieser Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 41 BeamtStG nach ihrem Sinn und Zweck im Grundsatz darauf abzielt, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte im Dienstbereich der Behörde zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und des Vertrauens in diesen zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52; s. a. Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 26, 37; OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014 - 1 A 379/13 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18, 20; VG Saarland, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 L 419/12 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.5.2016 - 13 L 1024/16 -, juris Rn. 11 ff; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990 - 2 A 119/89 -, juris Rn. 21 f. zu § 77 a LBG; siehe die Darstellung des Schrifttums in: OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 64, 65).

    Zu den schützenswerten Belangen gehört es einerseits, aktive Mitarbeiter der Verwaltung nicht einem Loyalitätskonflikt auszusetzen, und andererseits, das Ansehen der Verwaltung in der Öffentlichkeit zu schützen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012, a. a. O., Rn. 20).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Auftreten eines pensionierten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, in dem er früher tätig war, geeignet sein kann, den Anschein zu erwecken, dass seine persönlichen Beziehungen zu den Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache - von ihm nicht steuerbar - in einer nicht sachgemäßen Weise fördern könnten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 66 [früherer Richter am Landgericht]; siehe auch die Auflistung der Rechtsprechung in: OVG NRW, Beschluss vom 8.7.2015 - 1 B 472/15 -, [früherer Richter] juris Rn. 26, nämlich: OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O. [früherer Direktor eines Arbeitsgerichts]; Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013, a. a. O. [früherer Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht]; VG München, Urteil vom 7.5.2014 - M 5 K 12.6498 -, juris [früherer Vorsitzender am Landgericht]; ferner OVG NRW, Beschluss vom 22.4.2014 - 6 B 34/14 -, juris [früherer Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt]; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012, a. a. O. [teilweise Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Landrats]).

  • VG Köln, 13.12.2013 - 19 L 1671/13

    Versagung der Ausübung einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten im Falle der

    BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 2 C 37.95 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    Konkrete Zweifel an der persönlichen Integrität des Antragstellers müssen nicht bestehen, Vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris.

  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Es handelt sich hierbei nicht um eine übertriebene Befürchtung, sondern um eine durchaus berechtigte Annahme, ohne dass dem Antragsteller hiermit zugleich der Vorwurf gemacht würde, dass er das im Laufe seiner aktiven Dienstzeit erworbene spezifische Amtswissen tatsächlich zugunsten der Steuerpflichtigen ausnutzt; denn konkrete Zweifel an der persönlichen Integrität des Antragstellers müssen gerade nicht bestehen, um eine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

  • VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627

    Zu den dienstlichen Interessen nach § 41 BeamtStG gehört auch das Vertrauen in

    Zur Bedeutung und den Voraussetzungen des Tätigkeitsverbotes führt der Bayerische Verwaltungsgerichthof (B.v. 5.9.2012, 3 CS 12.1241, juris) zutreffend aus:.

    Die Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu "besorgen" ist, das heißt, wenn bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH v. 5.9.2012, a.a.O.; BVerwG, Urt.v. 14.2.1990, 6 C 54, 88, juris).

  • VG Köln, 26.08.2019 - 19 L 1273/19
    BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 2 C 37.95 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    Konkrete Zweifel an der persönlichen Integrität des Antragstellers müssen nicht bestehen, Vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris.

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

    Maßgeblich ist, ob der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern des Amtes, welche mit den Fällen befasst sind, die auch der Antragsteller als Rechtsanwalt betreut, eine Streitigkeit in nicht sachgemäßer Weise gefördert werden könnte (BayVGH, B. v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris; B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - NJW 1988, 1406).

    Die Regelung des § 41 BeamtStG ist auch verfassungsgemäß und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar (OVG NRW, a.a.O., juris Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 27; B.v. 5.9.2012, 3 CS 12.1241, juris Rn. 18).

  • OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13

    Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 6 B 447/22

    Ruhestandbeamter; Erwerbstätigkeit; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher

    vgl. etwa zur beschränkten Untersagung betreffend die steuerberatende Tätigkeit eines früheren Finanzbeamten Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 B 1573/17 -, NVwZ-RR 2018, 580 = juris Rn. 32 f.; VG München, Beschluss vom 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 -, juris Rn. 30; betreffend die Tätigkeit eines früheren Richters Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 45; betreffend die Tätigkeit eines früheren Landrats Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - 1 B 472/15

    Unzulässigkeit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Richters im Altersruhestand

    Rn. 18 ff. (früherer Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt) und BayVGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 3 CS 12.1241 -, juris, Rn. 20 (teilweise Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Landrats).
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • VG Düsseldorf, 20.05.2016 - 13 L 1024/16

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit durch einen Ruhestandsbeamten im

  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 3 CS 12.2152

    Anhörungsrüge; Darlegung

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