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   VGH Bayern, 01.02.1999 - 3 CS 98.2773   

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VGH Bayern, 01.02.1999 - 3 CS 98.2773 (https://dejure.org/1999,13399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.1999 - 3 CS 98.2773 (https://dejure.org/1999,13399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 (https://dejure.org/1999,13399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1060 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 3 CS 02.2258

    Beamtenrecht; Verbot für Polizisten, im Dienst einen sog. "Karl-Lagerfeld-Zopf"

    (Vgl. zur Umdeutung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen solchen nach § 123 VwGO hinsichtlich einer Anordnung gegen einen Beamten, die unmissverständlich in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet worden war, in der aber unter Anwendung des Rechtsgedankens des Art. 47 BayVwVfG zugleich auch eine innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden konnte, die Entscheidung des erkennenden Senats vom 1.2.1999, Az. 3 CS 98, 2773, NVwZ 2000, 222).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Dabei dürfte der Ersetzung einer Umsetzung durch eine Versetzung nicht entgegenstehen, dass es sich bei dieser um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773 - juris Rn. 39 zur Umdeutung eines Verwaltungsakts in eine Weisung entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 47 BayVwVfG).
  • VG Ansbach, 14.04.2008 - AN 1 S 08.00242

    Anordnung, jede krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit durch polizeiärztliches

    Bezüglich der mit Bescheid vom 11. Dezember 2007 verfügten Anordnung zur Vorlage polizeiärztlicher Atteste im Krankheitsfalle dürfte es sich zwar - mangels Außenwirkung - inhaltlich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine dienstliche Weisung handeln (vgl. BVerwG, B. v. 19.6.2000, 1 DB 13/00, BVerwGE 111, 246 ff. = BayVBl 2001, 246 ff. = DVBl 2001, 125 ff.; BayVGH, B. v. 22.4.2005, 15 CS 05.806; B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222 f.; a. A. Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, BayBG, Art. 81, Erl.

    Sie ist hinsichtlich der angeordneten Vorlage polizeiärztlicher Atteste unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Anordnung ohne weiteres durch - per se - sofort wirksame innerdienstliche Weisung hätte ausgesprochen werden dürfen (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a. a. O.) mit dem Hinweis auf mögliche weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten des Klägers während der Dauer des Rechtsschutzverfahrens, in den Gründen des Widerspruchsbescheides - zulässiger Weise (da vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bei Gericht erfolgt) - mit dem Hinweis auf die Gefahr einer nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr möglichen Überprüfung der geltend gemachten Dienstunfähigkeit ergänzt, insgesamt ausreichend im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO begründet.

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist die Anordnung vom 11. Dezember 2007 zumindest im Rahmen der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Überprüfung jedenfalls im Ergebnis rechtmäßig, auch wenn im Hinblick auf die der äußeren Form nach unmissverständlich als Verwaltungsakt erlassene Anordnung unter dem Gesichtspunkt des "Formenmissbrauchs" erhebliche rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a.a.O.), in der getroffenen Anordnung aber auch entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 47 BayVwVfG eine entsprechende innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a. a. O.), deren Rechtmäßigkeit ebenfalls an der Rechtsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 BayBG i. V. m. § 21 Abs. 2 UrlV zu messen ist.

  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 3 CE 13.2549

    Beamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Verpflichtung zur Wiederherstellung der

    Danach sind Beamtinnen und Beamte zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer Gesundheit verpflichtet und können durch dienstliche Weisung angehalten werden, sich einer notwendigen und zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG U.v. 26.7.1983 - 1 D 98/82; B.v. 9.5.1990 - 2 B 48/90; BayVGH B.v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773; U.v. 20.4.2005 - 16a D 04.531; B.v. 14.6.2011 - 3 ZB 10.2232 - jeweils juris).
  • VG Minden, 14.03.2008 - 10 L 34/08
    - vgl. BayVGH, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 -, NVwZ 2000, 222, 22311. Sp. -.

    - vgl. dazu, dass in einem solchen Verwaltungsakt zusätzlich eine dienstiiche Weisung "stecken" kann, BayVGH, Beschluss vom 01. Februar 1999 -3 05 98.2273 -, NVwZ 2000, 222, 223 (li. Sp.: "... kann... zugleich auch eine innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden"); zu entsprechenden Erwägungen im Zusammenhang mit einer durch Verwaltungsakt verfügten Aufrechnung siehe BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 -, BayVBl 1995, 565 -.

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
    Die Rechtsordnung sieht für dienstliche Anordnungen, die nur Auswirkungen auf die dienstliche Stellung des Beamten haben, keine gesonderte zum Erlass eines Verwaltungsakts ermächtigende Rechtsgrundlage vor (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 - Rn. 38; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. September 2003 - 2 B 11357.03 - Rn. 9, jeweils juris und zu dienstlichen Weisungen, welche die Haarlänge von Polizisten betrafen; vgl. zum Streitstand allg.: Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 35 VwVfG Rn. 15-19; vgl. zur behördlichen Konkretisierung von Pflichten mittels Verwaltungsaktes als rechtsstaatliche Funktion: BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - Rn. 119 ff., juris).

    Damit dürfte hier fraglich sein, ob die Klägerin ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung der Therapieauflage hätte, das allein auf den Formenfehler gestützt wäre (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 - Rn. 39, juris).

  • VG München, 07.04.2011 - M 5 S 11.961

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Weisung; stationäre

    Auch im Fall der sofortigen Vollziehbarkeit einer Weisung wäre das Disziplinargericht, das einen Verstoß hiergegen als Dienstvergehen zu beurteilen hätte, gehindert, deren Rechtmäßigkeit in Frage zu stellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 1.2.1999, NVwZ 2000, 222 unter Hinweis auf BVerwG vom 9.5.1990, NJW 1991, 766 und OVG NRW vom 14.2.1990, NJW 1990, 2950 zur Aufforderung an einen Beamten, sich einer Operation zu unterziehen; vgl. auch BayVGH vom 30.3.2004, 3 CS 03.3385).

    Eine unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Auslegung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erweiternd auch als Antrag nach § 123 VwGO (vgl. BayVGH vom 1.2.1999, a.a.O.; vom 30.3.2004, a.a.O.) kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345

    Innerdienstliche Weisung, sich einer stationären Behandlung in einer

    Bei der Anordnung gegenüber der Beamtin, sich zur Gesunderhaltung einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen (psychosomatischen) Klinik zu unterziehen und anschließend eine langfristig angelegte ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in ständiger Rspr. vgl. Beschluss vom 1.2.1999 - 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222; vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 RdNr. 20 zur Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen; zu letzterem vgl. auch BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 ).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 BV 03.2888

    Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Um diese vom Gericht prüfen zu lassen, könnte der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu der insofern vergleichbaren Lage beim Begehren vorläufigen Rechtsschutzes den Beschluss vom 15.11.2002, Az. 3 CS 02.2258, insbes. S. 15 ff. des Beschlussabdrucks; ferner Beschluss vom 1.2.1999, Az. 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222) zum anderen seine Rechtsverfolgung aber auch danach ausrichten, in welcher Weise die Behörde in der rechtlich gebotenen Form hätte handeln müssen.
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 B 260/10

    An einen Hochschullehrer gerichtete Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur

    Bei den rein innerdienstlichen Weisungen ohne Außenwirkung - wie hier die zur Untersuchung - schließen dagegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die speziellen Regelungen desBeamtenrechts eine Regelung durch Verwaltungsakt aus, solange keine spezielle - zum Erlass eines Verwaltungsaktes ermächtigende - Befugnisnorm im Beamtenrecht existiert (vgl. im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschl. v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773 -, juris Rn. 40; a. A. wohl: OVG LSA, Beschluss vom 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris).
  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 2 E 13.1445

    Dienstliche Weisung zur Aufnahme einer Behandlung bei einem Hausarzt und einem

  • VG München, 26.07.2016 - M 5 K 15.5658

    Polizeidiensttauglichkeit

  • VG Wiesbaden, 12.07.2006 - 8 G 1373/05
  • VG München, 31.05.2010 - M 5 E 10.2406

    Führen eines Dienst-Kfz; Dienstfahrerlaubnis: innerdienstliche Weisung

  • VG München, 25.05.2011 - M 5 E 11.2185
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