Weitere Entscheidung unten: ArbG Hamburg, 28.05.2008

Rechtsprechung
   ArbG Iserlohn, 29.08.2007 - 3 Ca 509/07   

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https://dejure.org/2007,42614
ArbG Iserlohn, 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2007,42614)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2007,42614)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 29. August 2007 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2007,42614)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 17.04.2008 - 17 Sa 1770/07

    Keine Einmalzahlung bei absehbarer Nichteinführung des Entgeltrahmenabkommens

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 -, zugestellt am 06.09.2007, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.591,91 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB von 1.273,53 EUR brutto seit Rechtshängigkeit des Schriftsatzes vom 07.02.2007 (26.02.2007) sowie von weiteren 318, 38 EUR brutto seit Rechtshängigkeit des Schriftsatzes vom 21.05.2007 (24.05.2007) zu zahlen.

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Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,80946
ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2008,80946)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2008 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2008,80946)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 3 Ca 509/07 (https://dejure.org/2008,80946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung wegen der Weigerung das Mobilfunktelefon auszuschalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07
    Danach besteht ein Beschäftigungsanspruch, wenn in erster Instanz die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt wird (BAG vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07
    Dies gilt sowohl bei Störungen im Vertrauensbereich als auch im Leistungsbereich (BAG, Beschluss vom 10. Februar 1999, 2 ABR 31/98, EzA § 15 KSchG Nr. 47).
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