Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 29.08.2007 - 3 Ca 509/07
- LAG Hamm, 17.04.2008 - 17 Sa 1770/07
- BAG - 5 AZR 358/08 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.04.2008 - 17 Sa 1770/07
Keine Einmalzahlung bei absehbarer Nichteinführung des Entgeltrahmenabkommens
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 -, zugestellt am 06.09.2007, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.591,91 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB von 1.273,53 EUR brutto seit Rechtshängigkeit des Schriftsatzes vom 07.02.2007 (26.02.2007) sowie von weiteren 318, 38 EUR brutto seit Rechtshängigkeit des Schriftsatzes vom 21.05.2007 (24.05.2007) zu zahlen.
Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerkündigung wegen der Weigerung das Mobilfunktelefon auszuschalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07
Danach besteht ein Beschäftigungsanspruch, wenn in erster Instanz die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt wird (BAG vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Hamburg, 28.05.2008 - 3 Ca 509/07
Dies gilt sowohl bei Störungen im Vertrauensbereich als auch im Leistungsbereich (BAG, Beschluss vom 10. Februar 1999, 2 ABR 31/98, EzA § 15 KSchG Nr. 47).