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   OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03   

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OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03 (https://dejure.org/2003,3682)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.07.2003 - 3 EO 166/03 (https://dejure.org/2003,3682)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 3 EO 166/03 (https://dejure.org/2003,3682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AuslG § 44 Abs 6; AuslG § 55; AuslG § 56 Abs 3; AuslG § 63 Abs 1 S 1; AuslG § 64 Abs 2 S 2; AsylVfG-1991 § 22; AsylVfG § 51; AsylVfG § 58 Abs 1 S 1; AsylVfG § 71 Abs 7 S 1
    Ausländerrecht ; Weitergeltung der räumlichen Beschränkung aus einem Asylverfahren nach § 71 Abs. 7 Satz 1 AsylVfG;; Aufenthaltsbeschränkung; länderübergreifende Verteilung; Umverteilung; Asylfolgeantrag; Duldung; räumliche Beschränkung; Daueraufenthalt; Aussetzung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Länderübergreifende Verteilung von Ausländern; Rechtsanspruch auf Umverteilung; Räumliche Beschränkung eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • Judicialis

    AuslG § 44 Abs. 6; ; AuslG § 55; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 63 Abs. 1 S. 1; ; AuslG § 64 Abs. 2 S. 2; ; AsylVfG § 22; ; AsylVfG § 51; ; AsylVfG § 58 Abs. 1 S. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 7 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Aufenthaltsbeschränkung, länderübergreifende Verteilung, Umverteilung, Asylfolgeantrag, Duldung, räumliche Beschränkung, Daueraufenthalt, Aussetzung der Abschiebung, Analogie, Regelungslücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 63 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 44 Abs. 6, 55, 56 Abs. 3, 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 AuslG; §§ 22, 51, 58 Abs. 1, 71 Abs. 7 AsylVfG; GG Art. 6 Abs. 1
    Ausländerrecht - Asylfolgeantrag - Duldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 613
  • DVBl 2003, 1284 (Ls.)
  • DÖV 2003, 909
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Unabhängig davon sei ergänzend bemerkt, dass Art. 6 GG nicht verlangt, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn, wie hier, sein Verbleib im Bundesgebiet oder der des Familienangehörigen nicht durch eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u. a. -, BVerfGE 76, 1, 55).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 -, NVwZ 1998, 748) vermittelt Art. 6 GG keine unmittelbaren Rechtsansprüche, sondern wirkt lediglich auf die Auslegung der einfachrechtlichen ausländerrechtlichen Vorschriften ein.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 -, NVwZ 1998, 748) vermittelt Art. 6 GG keine unmittelbaren Rechtsansprüche, sondern wirkt lediglich auf die Auslegung der einfachrechtlichen ausländerrechtlichen Vorschriften ein.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02

    Erteilung einer Aufenthaltsduldung in einem anderen Bundesland durch die räumlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Ob eine zusätzliche Duldung für das Land erstritten werden kann, für das der Aufenthalt erstrebt wird (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht Bd. 1, Stand: 5/2003, § 56 Rdnr. 8; Kanein/Renner, AuslR, 7. Auflage, § 56 Rdnr. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 -, NVwZ-Beilage I 3/2003, 22) ist fraglich.
  • VGH Hessen, 13.08.2001 - 12 TJ 2176/01

    Aufenthaltsbeschränkung nach Asylverfahrensabschluss - Beschwerdeausschluss nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Die Wirkungen der damaligen Zuweisung des Antragstellers in das Bundesland Thüringen durch Bescheid der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 6. März 1992 gemäß § 22 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG in der Fassung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 870) und in den Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners durch Bescheid der Zentralen Anlaufstelle des Landes Thüringen vom 16. März 1992 gemäß § 22 Abs. 9 AsylVfG a. F., endeten nicht bereits mit dem Abschluss seines förmlichen Asylverfahrens (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2001 - 12 TJ 2176/01 und 12 TJ 2235/01 -, zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 8 S 21/00 -, NVwZ-Beilage I 2/2001, 20).
  • BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Eine solche - offene - Regelungslücke liegt nur dann vor, wenn das Gesetz für einen bestimmten Sachverhalt, der zu beurteilen ist, keine anwendbaren Regelungen enthält, obgleich es nach seinem Zweck eine solche Regelung enthalten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - 3 C 23.86 -, BVerwGE 75, 53, 56).
  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Satz 2 der Norm, der weitere Nebenbestimmungen zulässt, nimmt durch die Wendung "weitere" auf Satz 1 Bezug, lässt mithin ergänzende, nicht aber der Norm widersprechende Anordnungen zu (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 -, BayVBl. 2000, 692).
  • OVG Berlin, 23.10.2000 - 8 S 21.00

    Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen von Abschiebungshindernissen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Die Wirkungen der damaligen Zuweisung des Antragstellers in das Bundesland Thüringen durch Bescheid der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 6. März 1992 gemäß § 22 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG in der Fassung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 870) und in den Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners durch Bescheid der Zentralen Anlaufstelle des Landes Thüringen vom 16. März 1992 gemäß § 22 Abs. 9 AsylVfG a. F., endeten nicht bereits mit dem Abschluss seines förmlichen Asylverfahrens (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2001 - 12 TJ 2176/01 und 12 TJ 2235/01 -, zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 8 S 21/00 -, NVwZ-Beilage I 2/2001, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 1450/90

    (Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Dagegen spricht bereits der Zweck der Zuweisung, der darin besteht, die durch die seinerzeit große Anzahl der Asylbewerber entstandenen Lasten der Bundesländer angemessen auszugleichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1992 -9 C 155/90-, NVwZ 1992, 276 zu § 22 AsylVfG a. F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00

    Länderübergreifende Verteilung geduldeter Ausländer ohne Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03
    Darin läge eine länderübergreifende Verteilung geduldeter Ausländer, die das geltende Recht im Gegensatz zum asylrechtlichen Erstverfahren (vgl. § 51 AsylVfG) grundsätzlich nicht kennt (vgl. insoweit zur Ausnahmeregelung in § 32a Abs. 11 AuslG, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2000 -13 S 301/00 -, InfAuslR 2000, 488).
  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 3 Bs 257/04

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer zweiten zusätzlichen Duldung

    a) Ob die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine weitere Duldung - wie von der Antragstellerin begehrt - erteilen darf, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002, InfAuslR 2003 S. 107; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2002, AuAS 2002 S. 256; VGH Kassel, Beschluss vom 24.6.1996, InfAuslR 1996 S. 360; Funke-Kaiser in GK-Ausländerrecht, Stand April 2001, § 56 Rdnr. 11 - (wohl) verneinend: OVG Weimar, Beschluss vom 2.7.2003, DÖV 2003 S. 909 - offen: OVG Hamburg, Beschluss vom 13.5.2004 - 3 Bs 177/04 - Beschluss vom 26.11.2003, NordÖR 2004 S. 110).

    Gleichwohl kann es aber ausnahmsweise im Hinblick auf den auch für Ausländer geltenden Grundrechtsschutz geboten sein, dem Ausländer entgegen § 56 Abs. 3 S. 1 AuslG den Aufenthalt in einem anderen Bundesland vorübergehend oder sogar auf Dauer zu ermöglichen (vgl.: VGH Kassel, Beschluss vom 24.6.1996, a. a. O.), z. B. bei einer nur in einem anderen Bundesland möglichen Krankenbehandlung (vgl.: OVG Hamburg, Beschluss vom 13.5.2004, a. a. O.), einer schulischen Veranstaltung in einem anderen Bundesland (vgl.: OVG Hamburg, Beschluss vom 7.5.1999 - 3 Bs 167/99 -), zur Erfüllung einer Bewährungsauflage (vgl.: OVG Hamburg, Beschluss vom 26.11.2003, a. a. O.) oder zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft (vgl.: OVG Weimar, Beschluss vom 2.7.2003, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.1.2003, AuAS 2003 S. 50; Beschluss vom 17.10.2002, a. a. O; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002, a. a. O.; VGH Kassel, Beschluss vom 24.6.1996, a. a. O.).

    Insbesondere gebietet es Art. 6 Abs. 1 GG nicht von vorneherein, dem bloß geduldeten Ausländer das familiäre Zusammenleben unter Wechsel des Bundeslandes im Bundesgebiet zu ermöglichen (vgl.: OVG Weimar, Beschluss vom 2.7.2003, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.1.2003, AuAS 2003 S. 50; VGH Kassel, Beschluss vom 24.6.1996, a. a. O.).

  • VG Osnabrück, 27.11.2009 - 5 A 72/09

    Beschränkung, räumliche; Duldung; Umverteilung, länderübergreifende;

    Da § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG die räumliche Beschränkung der Duldung auf das jeweilige Bundesland von Gesetzes wegen statuiert, die zuständige Ausländerbehörde mithin zu einer Abänderung oder Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der erteilten Duldung hinsichtlich eines anderen Bundeslandes nicht befugt ist, wie sich im Umkehrschluss aus § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt, der "weitere" Nebenbestimmungen, d.h. neben der räumlichen Beschränkung der Duldung nach Satz 1 ergänzende, nicht aber der Norm widersprechende Anordnungen zulässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 M 4629/99 -, NdsRpfl 2000, 241 f.; OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, S. 89 f., jeweils zu § 56 Abs. 3 AuslG m.w.N.) , kann nach der überwiegenden Rechtsprechung dem klägerischen Begehren nur dadurch zum Erfolg verholfen werden, dass den Klägern vom Beklagten eine (weitere) Duldung erteilt wird, die den (zusätzlichen) Aufenthalt in Niedersachsen, und damit auch die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts durch Wohnsitznahme ermöglicht (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004 - 9 LB 156/04 -, InfAuslR 2005, 57 f.; OVG Münster, Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 ff.).".

    Die Möglichkeit einer länderübergreifenden Umverteilung geduldeter Ausländer sieht das AufenthG nicht vor (OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, 19 B 2364/03, InfAuslR 2006, 64 ff.; vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 02.07.2003, 3 EO 166/03, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, S. 89 f. zum AuslG).

    Da § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG die räumliche Beschränkung der Duldung auf das jeweilige Bundesland von Gesetzes wegen statuiert, die zuständige Ausländerbehörde mithin zu einer Abänderung oder Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der erteilten Duldung hinsichtlich eines anderen Bundeslandes nicht befugt ist, wie sich im Umkehrschluss aus § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt, der "weitere" Nebenbestimmungen, d.h. neben der räumlichen Beschränkung der Duldung nach Satz 1 ergänzende, nicht aber der Norm widersprechende Anordnungen zulässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.03.2000, 10 M 4629/99, NdsRpfl 2000, 241 f.; OVG Weimar, Beschluss vom 02.07.2003, a.a.O., jeweils zu § 56 Abs. 3 AuslG m.w.N.) , kann der Kläger seinem Begehren nur dadurch zum Erfolg verhelfen, indem er bei der Beigeladenen einen Antrag auf Erteilung einer (weiteren) Duldung stellt (OVG Lüneburg, Urteil vom 16.11.2004, 9 LB 156/04, InfAuslR 2005, 57 f.; OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O.).

  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null;

    Ist das Asylverfahren abgeschlossen und der Ausländer danach aus asylunabhängigen Gründen - insbesondere wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit seiner Abschiebung im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG - im Besitz einer Duldung, sieht das Gesetz selbst die Möglichkeit einer länderübergreifenden "Umverteilung" nicht mehr vor (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003 - 3 EO 166/03 - juris Web, und Urteil vom 18.07.2003 - A 2 B 19/03 - AuAS 2003, 225, m.w.N.).

    Wie mit dieser Rechtslage umzugehen ist, wenn - wie hier - ein in einem Bundesland geduldeter Ausländer die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem anderen Ausländer begehrt, der ebenfalls nicht abgeschoben werden kann, aber rechtlich verpflichtet ist, in einem anderen Bundesland zu wohnen, ist umstritten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003, a.a.O., m.w.N.).

    Dem steht im Falle der vorherigen Durchführung eines Asylverfahrens mit einer räumlichen Beschränkung des Aufenthaltes nach den Vorschriften des AsylVfG keinesfalls § 64 Abs. 2 Satz 2 AuslG entgegen, wie es u.a. das OVG Sachsen in seinem Beschluss vom 02.07.2003 (a.a.O.) offenbar für möglich hält.

  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Den gesetzgeberischen Willen, die räumliche Beschränkung fortwirken zu lassen, bestätigt zudem § 71 Abs. 7 AsylVfG; für das Verfahren zu einem asylrechtlichen Folgeantrag regelt die Norm, dass im Fall des räumlich beschränkten Aufenthalts während des früheren Asylverfahrens die letzte räumliche Beschränkung fortgilt, solange keine andere Entscheidung getroffen wird (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 - NJ 2003, 613 mit Anm. Renner).
  • VG Münster, 30.03.2004 - 5 K 125/01

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Regelungen über eine länderübergreifende

    Die Situation eines Asylbewerbers während des Asylverfahrens ist nicht mit der Lage eines bestands- bzw. rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers zu vergleichen (OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 -, NVwZ 2003, Beilage zu Heft 11, Seite 89).

    Sollte der bestands- bzw. rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber aus asylverfahrensabhängigen Gründen weiter in der Bundesrepublik Deutschland bleiben müssen oder dürfen, lassen sich unverhältnismäßige Nachteile eines vorübergehenden weiteren Aufenthaltes an einem bestimmten Ort dadurch vermeiden, dass dem Ausländer in - ggfs. entsprechender - Anwendung von § 58 AsylVfG erlaubt wird, den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 -, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 30.01.2001 - 11 B 844/04

    Betreuungsbedarf; Duldung; Erziehungsbeitrag; familiäre Lebensgemeinschaft;

    Eine solche der "länderübergreifenden Umverteilung" dienende Duldung könnte aller Voraussicht nach auch nicht mit Erfolg gegen die Antragsgegnerin gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - AuAS 2002, 256; Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 - DÖV 2000, 909).

    Im Übrigen wird vertreten, dass Ausländern in Härtefällen zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs eine zusätzliche Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde des anderen Bundeslandes erteilt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - AuAS 2002, 256 m.w.N.; kritisch: Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EU 166/03 - DÖV 2003, 909, 910).

  • VG Gera, 25.04.2005 - 4 E 20040/05

    ; länderübergreifende Umverteilung nach Abschluss des Asylverfahrens

    Damit ist die Situation eines bestands- oder rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers nicht zu vergleichen (vgl. hierzu Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Juni 2003, 3 EO 166/03, DÖV 2003, S. 909 - 910).
  • VG Bremen, 08.01.2007 - 4 K 2885/04

    D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit,

    Von diesem Grundsatz soll nur dann eine Ausnahme möglich sein, wenn ,,zwingende Gründe" ausnahmsweise eine Anwesenheit des Ausländers am Ort des gewünschten Zuzugs erfordern oder im Einvernehmen der beteiligten Länder gemäß § 72 Abs. 3 AufenthG (früher § 64 Abs. 2 AuslG) eine ,,Umverteilung" vorgenommen werden kann (so die bisherige ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des OVG Bremen, zuletzt Beschluss v. 09.10.2006 ­ 1 B 282/06 - im Ergebnis auch VGH Kassel, Beschl. v. 24.06.1996 ­ 10 TG 2557/95 - OVG Weimar, Beschl. v. 22.01.2004 ­ 3 EO 1060/03 ­ und v. 02.07.2003 ­ 3 EO 166/03 ­ VG Gera, Urteil v. 05.05.2003 ­ 4 K 2525/02 - VG Berlin, Beschl. v. 04.05.2005 ­ 27 A 118.05 ­ und v. 23.10.2000 ­ 8 S 21.00 - VGH Mannheim, Beschl. v. 01.04.2004 ­ 13 S 248/04 - OVG Greifswald, Beschl. v. 10.04.2000 ­ 3 M 132/99 ­ und v. 08.09.1998 ­ 2 M 80/98 - OVG Potsdam, Urt. V. 12.08.1999 ­ 4 A 231/98.A).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - 19 B 1577/02

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltsbefugnis, Duldung, räumliche

    So aber ThürOVG, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 -, DÖV 2003, 909; Funke-Kaiser, Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Dezember 2003, § 56 Rn. 11 a.E.; wie hier ablehnend BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 -, InfAuslR 2000, 223.
  • OVG Bremen, 01.06.2022 - 2 B 440/21

    Zur Umverteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Abs. 5 AufenthG -

    Dem begegnete die Rechtsprechung durch die Entwicklung des - hinsichtlich seiner Berechtigung und seiner Voraussetzungen allerdings umstrittenen - Instruments der "Zweitduldung" (vgl. nur beispielhaft OVG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004 - 3 Bs 257/04, juris Rn. 10 ff.; OVG Thüringen, Beschl. v. 02.07.2003 - 3 EO 166/03, juris Rn. 6 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11, juris Rn. 22 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, juris Rn. 22 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2004 - 13 S 248/04

    Keine Wiederherstellung der Familieneinheit im einstweiligen Rechtsschutz

  • VG Leipzig, 22.03.2012 - 3 K 661/11

    Duldung, Auflage, Widerspruchsfrist, Frist, Widerspruch, Wohnsitzauflage

  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende

  • VG Würzburg, 11.10.2010 - W 7 K 10.179

    Abgelehnter Asylbewerber; Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis; kein

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 7 ME 149/06

    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Vater, Kinder, deutsche Kinder,

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