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VG Frankfurt/Main, 04.02.2014 - 3 K 1058/12.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 StipG, § 1 StipV, Art 3 Abs 1 GG
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Stiftungsvorstands, den Kreis der begünstigten Personen zu konkretisieren (…Blydt-Hansen aaO S. 106 f.; vgl. zur ähnlichen Rechtslage nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms vom 21. Juli 2010 [BGBl. I, S. 957] VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Februar 2014 - 3 K 1058/12, juris Rn. 17). - VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Peter Richter
Handelt es sich um die ein Stipendium betreffende Vergabeentscheidung durch einen Träger hoheitlicher Gewalt, besteht Einigkeit darüber, dass ein Vergabeverfahrensanspruch besteht, der, da die Vergabe eine öffentlich-rechtlich gebundene Entscheidung durch einen Verwaltungsakt darstellt, einer wenn auch eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle auf seine Verfahrensgerechtigkeit und auf seine inhaltliche Willkürfreiheit unterliegt (vgl. u.a. VG Frankfurt Urt.v. 04.02.2014 - 3 K 1058/12 - juris; vgl. auch Szalai, Rechtsschutz bei Stipendienvergabe, SächsVBl. 2010, 229 ff.; Edenfeld, Die Hochbegabtenförderung durch Studienstiftungen in der Bundesrepublik Deutschland, WissR 30, 235, 251 ).