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   VG Frankfurt/Main, 04.02.2014 - 3 K 1058/12.F   

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https://dejure.org/2014,4007
VG Frankfurt/Main, 04.02.2014 - 3 K 1058/12.F (https://dejure.org/2014,4007)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.2014 - 3 K 1058/12.F (https://dejure.org/2014,4007)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 3 K 1058/12.F (https://dejure.org/2014,4007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 StipG, § 1 StipV, Art 3 Abs 1 GG
    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten

    In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Stiftungsvorstands, den Kreis der begünstigten Personen zu konkretisieren (Blydt-Hansen aaO S. 106 f.; vgl. zur ähnlichen Rechtslage nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms vom 21. Juli 2010 [BGBl. I, S. 957] VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Februar 2014 - 3 K 1058/12, juris Rn. 17).
  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

    Handelt es sich um die ein Stipendium betreffende Vergabeentscheidung durch einen Träger hoheitlicher Gewalt, besteht Einigkeit darüber, dass ein Vergabeverfahrensanspruch besteht, der, da die Vergabe eine öffentlich-rechtlich gebundene Entscheidung durch einen Verwaltungsakt darstellt, einer wenn auch eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle auf seine Verfahrensgerechtigkeit und auf seine inhaltliche Willkürfreiheit unterliegt (vgl. u.a. VG Frankfurt Urt.v. 04.02.2014 - 3 K 1058/12 - juris; vgl. auch Szalai, Rechtsschutz bei Stipendienvergabe, SächsVBl. 2010, 229 ff.; Edenfeld, Die Hochbegabtenförderung durch Studienstiftungen in der Bundesrepublik Deutschland, WissR 30, 235, 251 ).
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