Rechtsprechung
   FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19   

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https://dejure.org/2019,56224
FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19 (https://dejure.org/2019,56224)
FG Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2019 - 3 K 106/19 (https://dejure.org/2019,56224)
FG Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2019 - 3 K 106/19 (https://dejure.org/2019,56224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei angefangenen Arbeiten im Steuerberatungsbüro - Entstehung eines Wirtschaftsguts - Kein Betriebsausgabenabzug und kein Vorsteuerabzug eines Steuerberaters bei Teilnahme an "Quantum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung | Aktivierung des Honoraranspruchs für angefangene Arbeiten des Freiberuflers

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Realisierte Steuerberaterleistung als unfertige Leistung?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aktivierung entstandener Honoraransprüche eines Steuerberaters aus unfertigen Leistungen - Teilnahme an Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung ist überwiegend privat veranlasst

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Unter Berücksichtigung neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, Tz. 23) sei ein Aktivposten für halbfertige Erzeugnisse in diesem Fall aber nicht aufzunehmen, da es an der Wirtschaftsguteigenschaft mangele.

    Soweit der Kläger u.a. auf das BFH-Urteil vom 26.04.2018 (III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536) verweise, sei diese Entscheidung im Streitfall nicht einschlägig, da ihr ein anderer Sachverhalt als der vorliegende zugrunde liege.

    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, vom 14.05.2014 VIII R 25/11, BFHE 246, 155, BStBl II 2014, 968, Rz 10, m.w.N.).

    HGB die Wirtschaftsguteigenschaft voraus (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, mit Anm. Abele, BB 2018, 1778; Schaflitzl/Crezelius, DB Beilage 2019, Nr. 3, 3-4; Bleschick, EStB 2018, 318; Weber-Grellet, FR 2018, 967; Kolbe, StuB 2018, 689; Hick, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl., Rz 4235; Wehner, BB 1984, 1133; vgl. Döllerer, BB 1974, 1541; vgl. Hüttemann/Meyer in Großkommentar HGB, 5. Aufl., § 266 Rz 34; BFH-Urteil vom 29.08.2018 XI R 32/16, BFH/NV 2019, 259 m. Anm. Weber-Grellet, FR 2019, 277; juris Rauch, HFR 2019, 400).

    a.) Im Streitfall war ein Gewinn in Bezug auf die vom Steuerbüro angefangenen Arbeiten in Bezug auf Jahresabschlüsse, Buchhaltungsarbeiten etc. durch Bildung eines Bilanzpostens "Unfertige Leistungen" zu berücksichtigen, da sie am Abschlussstichtag schon realisiert waren, weil eine entsprechende Forderung rechtlich bereits entstanden war sowie die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, vom 14.05.2014 VIII R 25/11, BFHE 246, 155, BStBl II 2014, 968, Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Eine solche Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind, d.h. wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes stehen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; BFH-Beschluss vom 06.08.2003 V B 137/02, BFH/NV 2004, 60) ist eine ggf. griffweise Schätzung eines unternehmerisch bzw. beruflich veranlassten Anteils an gemischt veranlassten Aufwendungen nur zulässig, wenn ein solcher Anteil überhaupt in eindeutiger und leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist und lediglich dessen Quantifizierung Schwierigkeiten bereitet.

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, vom 14.05.2014 VIII R 25/11, BFHE 246, 155, BStBl II 2014, 968, Rz 10, m.w.N.).

    a.) Im Streitfall war ein Gewinn in Bezug auf die vom Steuerbüro angefangenen Arbeiten in Bezug auf Jahresabschlüsse, Buchhaltungsarbeiten etc. durch Bildung eines Bilanzpostens "Unfertige Leistungen" zu berücksichtigen, da sie am Abschlussstichtag schon realisiert waren, weil eine entsprechende Forderung rechtlich bereits entstanden war sowie die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.04.2018 III R 5/16, BFHE 261, BStBl II 2018, 536, vom 14.05.2014 VIII R 25/11, BFHE 246, 155, BStBl II 2014, 968, Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Aufwendungen, die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern und gleichzeitig der Lebensführung dienen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH somit nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Aufwendungen, die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern und gleichzeitig der Lebensführung dienen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH somit nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04

    Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; BFH-Beschluss vom 06.08.2003 V B 137/02, BFH/NV 2004, 60) ist eine ggf. griffweise Schätzung eines unternehmerisch bzw. beruflich veranlassten Anteils an gemischt veranlassten Aufwendungen nur zulässig, wenn ein solcher Anteil überhaupt in eindeutiger und leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist und lediglich dessen Quantifizierung Schwierigkeiten bereitet.
  • BFH, 06.08.2003 - V B 137/02

    Kfz-Nutzung, Privatanteil

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; BFH-Beschluss vom 06.08.2003 V B 137/02, BFH/NV 2004, 60) ist eine ggf. griffweise Schätzung eines unternehmerisch bzw. beruflich veranlassten Anteils an gemischt veranlassten Aufwendungen nur zulässig, wenn ein solcher Anteil überhaupt in eindeutiger und leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist und lediglich dessen Quantifizierung Schwierigkeiten bereitet.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Da im Rahmen des § 4 Abs. 1 EStG für buchführungspflichtige Kaufleute das Betriebsvermögen angesetzt wird, das von ihnen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, entspricht der in den §§ 4 ff. EStG verwendete Begriff des Wirtschaftsguts dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstandes (vgl. BFH-Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    b) Der Begriff des Wirtschaftsguts wird im EStG nicht definiert; er ist eine Zweckschöpfung des Steuerrechts (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 07.08.2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    Auszug aus FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19
    Der BFH fasst den Begriff in ständiger Rechtsprechung weit (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.1992 XI R 34/88, BFHE 168, 124, BStBl II 1992, 883; vom 26.11.2014 X R 20/12, BFHE 248, 34, BStBl II 2015, 325, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 28/08

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

  • BFH, 06.10.2009 - I R 36/07

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 32/16

    Zur Passivierung stornobehafteter Vermittlungsprovisionen und Aktivierung des

  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

  • BFH, 09.07.1986 - I R 218/82

    Aktivierung - Bausparvorratsvertrag - Abschlußgebühr - Zahlung von Bank an

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01

    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des

  • BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09

    Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

  • BFH, 08.04.1992 - XI R 34/88

    Silberhalogenide als Wirtschaftsgut eines Filmunkehrdienstes

  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72

    Planungskosten für ein Betrievbsgebäude als Teil der Herstellungskosten

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

  • LG Duisburg, 04.08.2000 - 10 O 57/98

    Anspruch des Steuerberaters auf Zahlung seiner Vergütung für die Erstellung einer

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 13 U 8/96
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 13 U 151/97
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