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   FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02   

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FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,10499)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,10499)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,10499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung eines Pkw (Personenkraftwagen) einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Verwendungseigenverbrauch; Nachweis darüber, dass die Gesellschaft den Pkw nicht steuerpflichtig veräußern will; Veräußerung des PKW im Rahmen ihres Unternehmens; Entnahme des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Entnahme eines zum Unternehmensvermögen einer GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen PKW unmittelbar vor der Veräußerung des Fahrzeugs; Umsatzsteuer 1998

  • rechtsportal.de

    Steuerfreie Entnahme eines zum Unternehmensvermögen einer GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen PKW unmittelbar vor der Veräußerung des Fahrzeugs; Umsatzsteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Entnahme eines zum Unternehmensvermögen einer GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen PKW unmittelbar vor der Veräußerung des Fahrzeugs - Umsatzsteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1553
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.09.1998 - V R 61/96

    Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Hinweis auf die Vorlage an den EuGH gemäß Beschluss des BFH vom 24.9.1998 (V R 61/96)".

    Mit Schreiben vom 20. Juni 2002 beantragte die Klägerin die Änderung des Umsatzsteuerbescheides für das Streitjahr gemäß § 164 Abs. 2 AO entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 31. Januar 2002 V R 61/96.

    Sollte das Gericht zu der Auffassung gelangen, die Regelung in Abschnitt 276 a Abs. 4 Satz 3 UStR sei im Streitfall nicht anzuwenden, sei die Klägerin entsprechend dem Urteil des BFH vom 31. Januar 2002 (V R 61/96) so zu stellen, als sei der PKW vor der Veräußerung entnommen worden.

    Das Urteil des BFH vom 31. Januar 2002 V R 61/96 betreffe den Fall eines Einzelunternehmers.

    Der Senat sieht hierin - entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813 - einen Beleg für eine vorangegangene Entnahme des PKW aus dem Unternehmen, die der Besteuerung der Veräußerung entgegensteht.

    Indem der Erwerber des PKW mit dem Einverständnis der Klägerin in der Gutschrift vom 9. November 1998 keine Umsatzsteuer auswies und die Klägerin in ihrer Umsatzsteuererklärung unter Hinweis auf die Vorlage an den EuGH gemäß dem Beschluss des BFH vom 24. September 1998 V R 61/96 vermerkte: "Da beim Erwerb (§ 25 a UStG) kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, wird der Umsatz nicht der Besteuerung unterworfen" , hat sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den PKW nicht steuerpflichtig veräußern wollte.

    Gemäß den Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Klägerin vor der Vorabentscheidung des EuGH noch keine klaren Vorstellungen davon haben konnte, wie sie die Veräußerung des PKW der Steuerpflicht -zulässigerweise- entziehen konnte.

    Nach Auffassung des Gerichts steht einer Übertragung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. auf den vorliegenden Fall nicht entgegen, dass die Klägerin als Unternehmerin in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und nicht - wie in dem vom BFH entschiedenen Fall - als Einzelunternehmerin handelte.

    Dieser Grundsatz würde verletzt, wenn die Anwendung der Rechtsgrundsätze des BFH in seinem Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O., wonach der Unternehmer einen PKW vor der Veräußerung seinem unternehmerischen Bereich mit der Folge entnehmen kann, dass die nachfolgende Veräußerung nicht mehr gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1998 im Rahmen seines Unternehmens erfolgte, von der Rechtsform abhinge, in der der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Die Vorschrift setzt - ebenso wie heute § 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG - denknotwendig voraus, dass der Unternehmer den Gegenstand seinem Unternehmen zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 142, 524, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N. und Rn. 29 des EuGH-Urteils in Umsatzsteuer - und Verkehrsteuer - Recht - UVR - 2001, 262, m.w.N.).

    Weiterführt der BFH in seinem Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BStBl II 1985, 176 aus, dass bei allen Unternehmensformen, bei denen weder wie bei einem Einzelunternehmer die Vorgegebenheit privater Existenz noch die Besonderheiten der juristischen Person des öffentlichen Rechts anzutreffen seien, ein Nebeneinander von umsatzsteuerlich relevanter und irrelevanter Betätigung (nur) innerhalb des durch Gesetz oder Satzung abgesteckten Rahmens möglich sei.

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Nach der Entscheidung des BFH vom 3. November 1983 V R 4, 5/73, BStBl II 1984, 169 vollzieht sich bei Erwerbsgesellschaften die allein maßgebliche, vom unternehmerischen Willen getragene Wertabgabe durch das Unternehmen zu unternehmensfremden.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Im übrigen verbietet auch der im Mehrwertsteuersystem maßgebliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität, Wirtschaftsteilnehmer, welche gleiche Umsätze bewirken, bei der Besteuerung unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 - Gregg -, Slg. I-1999, 4947 Rz. 20; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 - Leitsatz -, Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - EUGHE - I 2002, 6833; s. a. BFH Urteil vom 23. Januar 2002 V R 84/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, 881 ff.).
  • BFH, 23.01.2002 - V R 84/99

    EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Im übrigen verbietet auch der im Mehrwertsteuersystem maßgebliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität, Wirtschaftsteilnehmer, welche gleiche Umsätze bewirken, bei der Besteuerung unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 - Gregg -, Slg. I-1999, 4947 Rz. 20; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 - Leitsatz -, Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - EUGHE - I 2002, 6833; s. a. BFH Urteil vom 23. Januar 2002 V R 84/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, 881 ff.).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Im übrigen verbietet auch der im Mehrwertsteuersystem maßgebliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität, Wirtschaftsteilnehmer, welche gleiche Umsätze bewirken, bei der Besteuerung unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 - Gregg -, Slg. I-1999, 4947 Rz. 20; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 - Leitsatz -, Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - EUGHE - I 2002, 6833; s. a. BFH Urteil vom 23. Januar 2002 V R 84/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, 881 ff.).
  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Auch eine Personengesellschaft könne danach einen nichtunternehmerischen Bereich haben (s. auch BFH Urteil vom 20. Januar 1988, BStBl II 1988, 557).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Der Senat sieht hierin - entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813 - einen Beleg für eine vorangegangene Entnahme des PKW aus dem Unternehmen, die der Besteuerung der Veräußerung entgegensteht.
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 86/90

    1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Die Vorschrift setzt - ebenso wie heute § 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG - denknotwendig voraus, dass der Unternehmer den Gegenstand seinem Unternehmen zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 142, 524, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N. und Rn. 29 des EuGH-Urteils in Umsatzsteuer - und Verkehrsteuer - Recht - UVR - 2001, 262, m.w.N.).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
    Die Abwicklung sei auch vor Ergehen der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. März 2001 C 415/98 erfolgt.
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   VG Saarlouis, 21.09.2004 - 3 K 174/02   

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VG Saarlouis, 21.09.2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,50720)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.09.2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,50720)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. September 2004 - 3 K 174/02 (https://dejure.org/2004,50720)
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  • OVG Saarland, 29.07.2005 - 1 Q 74/04

    Ehemaliger Zeitsoldat; Höhe der Übergangsbeihilfe bei Eintritt in den

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. September 2004 - 3 K 174/02 - wird zurückgewiesen.
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