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   FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15   

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https://dejure.org/2015,40578
FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15 (https://dejure.org/2015,40578)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2015 - 3 K 3221/15 (https://dejure.org/2015,40578)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2015 - 3 K 3221/15 (https://dejure.org/2015,40578)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld im Hinblick auf eine mehraktige Ausbildung des Kindes im Bereich Physiotherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Anspruch auf Kindergeld im Hinblick auf eine mehraktige Ausbildung des Kindes im Bereich Physiotherapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausbildung zur Physiotherapeutin, Fachoberschulbesuch und Studiengang "Bachelor of Science Physiotherapie" als kindergeldrechtlich "erstmalige Berufsausbildung" - keine kindergeldrechtliche Berufsausbildung bei zeitlich nur geringem Umfang eines Studiengangs von fünf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Vorliegen einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
    Beispiele

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Nicht erheblich ist hingegen, ob das Kind - unabhängig vom angestrebten Berufsziel - irgendeinen berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat (BFH, Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, DStR 2014, 2234, Juris Rn. 30, 32: Ausbildung Steuerfachangestellter plus Bachelor Studiengang Steuerrecht).

    Bereits in seinem vorgenannten Urteil vom 03.07.2014 hat der BFH darauf hingewiesen, dass das notwendige Korrektiv (für den Wegfall einer Einkommensgrenze beim Kind und die weite Fassung des Erstausbildungsbegriffs ohne Zeitbeschränkung für die Arbeit des Kindes) auf vorgelagerter Ebene in der konsequenten Anwendung des Berufsausbildungsbegriffs (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG) besteht (BFH, Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, DStR 2014, 2234, Juris Rn. 32).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Zwar sind die Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 02.09.2014 15 K 15011/14, Juris: Bachelor Wirtschaftsmathematik plus konsekutiver Master Wirtschaftsmathematik) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.06.2015 6 K 1216/15, EFG 2015, 1537, Juris: Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen plus Studium Gesundheitsökonomie bzw. Betriebswirtschaft [VWA]) anderslautend, sie ergingen jedoch vor Veröffentlichung der vorgenannten beiden bzw. der vorgenannten letzten BFH-Entscheidung und die gegen beide anhängigen Revisionsverfahren (VI R 9/15, Zulassung durch BFH, bzw. III R 14/15, Zulassung durch FG) sind noch nicht abgeschlossen.
  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Die Prüfung, ob die mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen noch als einheitliche Erstausbildung zu qualifizieren sind, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz (BFH, Urteil vom 15.04.2015 V R 27/14, NJW 2015, 3183, DStR 2015, 1731, Juris Rn. 19, 21, 28: Berufsausbildung Elektroniker für Betriebstechnik plus Fachoberschule für Technik zur Vorbereitung Studium Fachhochschule in Ingenieurstudiengang).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Zwar sind die Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 02.09.2014 15 K 15011/14, Juris: Bachelor Wirtschaftsmathematik plus konsekutiver Master Wirtschaftsmathematik) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.06.2015 6 K 1216/15, EFG 2015, 1537, Juris: Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen plus Studium Gesundheitsökonomie bzw. Betriebswirtschaft [VWA]) anderslautend, sie ergingen jedoch vor Veröffentlichung der vorgenannten beiden bzw. der vorgenannten letzten BFH-Entscheidung und die gegen beide anhängigen Revisionsverfahren (VI R 9/15, Zulassung durch BFH, bzw. III R 14/15, Zulassung durch FG) sind noch nicht abgeschlossen.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Wöchentlich 10 Unterrichtsstunden können ausreichen (BFH, Urteil vom 09.06.1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701, Juris Rn. 24).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Sie muss jedoch ernsthaft und nachhaltig betrieben werden (BFH, Urteil vom 24.02.2010 III R 3/08, BFH/NV 2010, 1262, Juris Rn. 15).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 6 K 1216/15

    Kindergeld: Zweitausbildung als Teil einer einheitlichen Gesamtausbildung?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Zwar sind die Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 02.09.2014 15 K 15011/14, Juris: Bachelor Wirtschaftsmathematik plus konsekutiver Master Wirtschaftsmathematik) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.06.2015 6 K 1216/15, EFG 2015, 1537, Juris: Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen plus Studium Gesundheitsökonomie bzw. Betriebswirtschaft [VWA]) anderslautend, sie ergingen jedoch vor Veröffentlichung der vorgenannten beiden bzw. der vorgenannten letzten BFH-Entscheidung und die gegen beide anhängigen Revisionsverfahren (VI R 9/15, Zulassung durch BFH, bzw. III R 14/15, Zulassung durch FG) sind noch nicht abgeschlossen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.09.2014 - 15 K 15011/14

    Kein Kindergeldanspruch bei konsekutivem Masterstudium nach Abschluss eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
    Zwar sind die Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 02.09.2014 15 K 15011/14, Juris: Bachelor Wirtschaftsmathematik plus konsekutiver Master Wirtschaftsmathematik) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.06.2015 6 K 1216/15, EFG 2015, 1537, Juris: Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen plus Studium Gesundheitsökonomie bzw. Betriebswirtschaft [VWA]) anderslautend, sie ergingen jedoch vor Veröffentlichung der vorgenannten beiden bzw. der vorgenannten letzten BFH-Entscheidung und die gegen beide anhängigen Revisionsverfahren (VI R 9/15, Zulassung durch BFH, bzw. III R 14/15, Zulassung durch FG) sind noch nicht abgeschlossen.
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. November 2015  3 K 3221/15 in vollem Umfang sowie der Kindergeldablehnungsbescheid vom 26. Februar 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2015, soweit der Zeitraum Juni 2013 bis September 2014 betroffen ist, aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 8 Sa 434/21

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil im Ortszuschlag, Kindergeld,

    Gegen den Bescheid erhob die Klägerin Einspruch und Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3221/15).
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