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   VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06   

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VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06 (https://dejure.org/2007,17666)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 K 374/06 (https://dejure.org/2007,17666)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 (https://dejure.org/2007,17666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten prinzipiell auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

    Dem Gesetzgeber ist es möglich, Normen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, zu erlassen und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerks zu reagieren oder durch eine solche Änderung erst bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - ).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (BVerfGE 76, 256 ), garantiert nicht das Fortbestehen der Rechtslage, die der Betroffene beim Eintritt in das Beamtenverhältnis vorgefunden hat.

    Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern kann (vgl. BVerfGE 76, 256 ).".

    Soweit der Beschwerdeführer berücksichtigt wissen möchte, dass er bereits mehr als 40 Dienstjahre abgeleistet hat, verkennt er, dass das Alimentationsprinzip im synallagmatischen Verhältnis nicht zu einer in Jahren bemessenen Dienstzeit steht, sondern dazu, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der vom Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums festgelegten Altersgrenze in den Dienst des Staates gestellt hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Dagegen, dass die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Abstand hinter dem zugrunde zu legenden aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben, und folglich auch gegen die Festlegung eines Versorgungshöchstsatzes, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -, in welchem der Versorgungsabschlag noch als gerechtfertigt angesehen worden sei, da er geeignet sei, den Anstieg der Ausgaben zur Finanzierung anwachsender Versorgungsleistungen zu mindern, könne vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2006 nur bedingt herangezogen werden.

    Der Versorgungsabschlag, der keine Sanktion für ein von der Rechtsordnung missbilligtes Verhalten sei, also nicht den Charakter einer Straf- oder Disziplinarmaßnahme habe und unabhängig davon vorzunehmen sei, ob der Betroffene aus eigenem Entschluss in den Ruhestand trete, stehe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -) im Einklang mit Verfassungsrecht.

    (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -, ZBR 2004, 253, zitiert nach JURIS, und Urteil vom selben Tag - 2 C 20.03 -, BVerwGE 120, 154 = ZBR 2004, 250),.

    wobei das im Rechtsstreit 2 C 12.03 ergangene Urteil eben den auch hier vorliegenden Fall einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze betrifft.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258, zitiert nach JURIS).

    "Wenngleich finanzielle Erwägungen allein nicht ausreichen, eine Kürzung zu rechtfertigen, so darf der Gesetzgeber Kürzungen vornehmen, wenn dies aus sachlichen, im System der Altersversorgung liegenden Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, 2005-09-27, 2 BvR 1387/02, DVBl 2005, 1441 ).

    Der Gesetzgeber kann im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige des aktiven Beamten (vgl. BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    In seiner Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 - habe das Gericht festgestellt, das Leistungsprinzip verlange, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlage.

    (siehe auch BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308, zitiert nach JURIS; BVerwG, Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -, ZBR 2006, 166, zitiert nach JURIS; OVG Münster, Beschluss vom 15.01.2007 - 1 A 3416/03 -, zitiert nach JURIS; VGH München, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 B 03.498 -, zitiert nach JURIS; VG München, Urteil vom 21.11.2006 - M 5 K 04.4349 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2006 - AN 1 K 05.01676 -, zitiert nach JURIS; VG Lüneburg, Urteil vom 14.06.2005 - 1 A 18/03 -, zitiert nach JURIS).

    Durch sie wird der Gesetzgeber nicht daran gehindert, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung (vgl. BVerwG ZBR 2006, S. 166 ) - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt.

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, nicht nur die amtsangemessene Besoldung des Beamten während der aktiven Dienstzeit, sondern auch die amtsangemessene Versorgung während des Ruhestandes zu gewährleisten (z.B. BVerfGE 70, 69 ).

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 -, ZBR 2006, 342 = NVwZ 2006, 1280, zitiert nach JURIS).

    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2006 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:.

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Diese Änderung sei an eine Änderung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt, welche vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R - für rechtswidrig erkannt worden sei.

    (BSG, Urteil vom 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R -, NJW 2007, 2139, zitiert nach JURIS).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).

    Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten prinzipiell auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
    Ein solcher Vergleich ist nur dann angezeigt, soweit es um ausschließlich bedarfsdeckende Bestandteile der Versorgung geht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

  • VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03

    Anwartschaft; Beamtendienstzeit; Kürzung; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige

  • VG München, 21.11.2006 - M 5 K 04.4349
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

  • VGH Bayern, 01.03.2005 - 3 B 03.498
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3416/03

    Anwendung eines Versorgungsabschlags auf Pensionszahlungen eines Richters;

  • OVG Saarland, 10.07.2007 - 1 Q 40/06

    Höhe des Streitwertes bei Klagen auf erhöhte Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2006 - 3 K 64/01

    Mittel aus dem Landesprogramm "QUATRO" als nicht steuerbarer Zuschuss oder als

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • VG Ansbach, 07.03.2006 - AN 1 K 05.01676
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03

    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf

  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 3 K 396/06

    Beamtenrecht; Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 374/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08

    Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht

    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, Beschluss vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 -, Juris; vorgehend Verwaltungsgericht (VG) des Saarlandes, Urteil vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 -, Juris.
  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 12 ff., und Beschluss vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris, Rdn. 94 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 -, juris, Rdn. 15 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 ZB 15.2632 -, juris, Rdn. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2010 - 3 A 1609/10 -, juris, Rdn. 13; VGH Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2009 - 1 A 1246/08.Z -, juris, Rdn. 4 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 -, juris, Rdn. 7; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2010 - 23 K 3553/08 -, juris, Rdn. 24 ff.; VG Saarland, Urteil vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 -, juris, Rdn. 20 ff.
  • VG Wiesbaden, 22.04.2008 - 6 E 720/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Versetzung in

    Er nimmt Bezug auf die Ausführungen der Klägerin eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes - 3 K 374/06 - (vgl. Urteil vom 13.11.2007, juris).
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