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   FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05 L   

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FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05 L (https://dejure.org/2008,5767)
FG Münster, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 K 4804/05 L (https://dejure.org/2008,5767)
FG Münster, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 K 4804/05 L (https://dejure.org/2008,5767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen; Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen; Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen Arbeitsleistung bei einer ausschließlich in den Nachtstunden produzierenden Bäckerei

  • Judicialis

    EStG § 3b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Pauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnzuschläge - Pauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nur bei Nachweis möglich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nur bei Nachweis möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1012
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05
    Im Fall der Auszahlung pauschaler Zuschläge sei es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.05.05 IX R 72/02, BStBl II 2005, 725) erforderlich, dass die tatsächliche Arbeitsleistung zu den steuerbegünstigten Zeiten nachzuweisen sei und auch nicht durch eine Modellrechnung ersetzt werden könne.

    Dadurch soll von vornherein gewährleistet werden, dass nur Zuschläge steuerfrei bleiben, bei denen betragsmäßig genau feststeht, dass sie nur für die Nachtarbeit gezahlt werden und nicht allgemeine Gegenleistung für die Arbeitsleistung darstellen (vgl. BFH - Urteil vom 25.05.2005 IX R 72/02, BStBl II 2005, 725).

    Allerdings können pauschal gezahlte Zuschläge dann steuerfrei belassen werden, wenn und soweit sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als bloße Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf später einzeln abzurechenende Zuschläge geleistet werden (vgl. BFH - Urteil vom 25.05.2005, a.a.O. m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Den Nachweis tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung anhand einer Modellrechnung hat der BFH jedoch durch Urteil vom 25.05.2005 (IX R 72/02, a.a.O.) abgelehnt.

    Eine Modellrechnung i.S.d. BFH - Urteils vom 25.05.2005 (a.a.O.) liegt insoweit nicht vor.

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 144/87

    Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-

    Auszug aus FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05
    Auf die Entscheidungen des BFH vom 28.11.1990 (VI R 144/87, BStBl II 1991, 296 undvom 04.11.2004 VI B 175/03, BFH/NV 2005, 346) wird insoweit Bezug genommen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom BFH zu beurteilenden Fall eines Ingenieurs, in dessen Gehalt laut schriftlichem Arbeitsvertrag ein bestimmter Betrag für die Ableistung etwaiger Sonn- und Feiertagsarbeit vorgesehen war (Urteil vom 28.11.1990, a.a.O.).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 56/90

    Nachweis tatsächlich geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch

    Auszug aus FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05
    Soweit ein Zuschlag für eine bestimmte Anzahl von Stunden vereinbart wird, muss der Nachweis, dass diese Stunden zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden, nicht zwingend durch eine Abrechnung zum Jahresende erfolgen, sondern kann auch durch andere Beweismittel erbracht werden (vgl. BFH - Urteil vom 28.11.1990 VI R 56/90, a.a.O.).
  • BFH, 04.11.2004 - VI B 175/03

    Nachtarbeitszuschläge

    Auszug aus FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05
    Auf die Entscheidungen des BFH vom 28.11.1990 (VI R 144/87, BStBl II 1991, 296 undvom 04.11.2004 VI B 175/03, BFH/NV 2005, 346) wird insoweit Bezug genommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 2842/97

    Lohnsteuer; Steuerbefreiung von Lohnzuschlägen

    Auszug aus FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05
    Zur Begründung bezieht er sich auf seine EE und verweist auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.10.1998 (1 K 2842/97), wonach es nicht möglich sei, ein für eine regelmäßig geschuldete Arbeitsleistung gezahltes Gehalt rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufzuteilen.
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08

    Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit - Verzicht auf

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1012 veröffentlichten Gründen statt.
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