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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23 (https://dejure.org/2023,31627)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2023 - 3 K 58.23 (https://dejure.org/2023,31627)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2023 - 3 K 58.23 (https://dejure.org/2023,31627)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; anwaltliche Vertretung der Behörde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert oder wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2023 - 3 K 57.22

    Kostenerinnerung: Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23
    Zwar steht die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts nach § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO, wonach es sich um die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen handeln muss, und ist der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts ohne nähere Prüfung nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2023 - OVG 3 K 57/22 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert oder wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Kosten eines Rechtsanwalts einer Behörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert oder wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
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