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   OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05   

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https://dejure.org/2006,38508
OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05 (https://dejure.org/2006,38508)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 KO 217/05 (https://dejure.org/2006,38508)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 KO 217/05 (https://dejure.org/2006,38508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
    Die Berufung der Beigeladenen, über die der Senat nach Aufhebung seines Urteils vom 23. November 2003 (Az.: 3 KO 858/01) und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesverwaltungsgericht erneut befindet, ist zulässig.

    Sie bildet nach den insoweit maßgeblichen entscheidungstragenden Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts die Grundlage dafür, dass dem Senatsurteil vom 26. November 2003 (Az.: 3 KO 858/01) ein Aufklärungsmangel anhaftet, und stellt hiernach eine notwendige logische Voraussetzung für den Aufhebungsgrund dar.

  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
    Dazu gehören nicht nur diejenigen Ausführungen, die die Aufhebung und Zurückverweisung unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausgehenden Erwägungen jedenfalls insoweit, als diese die notwendige Voraussetzung für die Aufhebungsgründe waren ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - NJW 1997, 3456 = DVBl. 1998, 232 m . w. N.; ferner Beschluss vom 21. März 1986 - 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 Nr. 46 m . w. N.).
  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
    Die vorgenannte - an sich nur für Revisionsentscheidungen geltende Bestimmung - ist nach allgemeiner Auffassung auch für im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergangene Zurückverweisungsbeschlüsse nach § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend anzuwenden ( vgl. nur BVerwG , Beschluss vom 11. Juli 2000 - 8 B 154.00 - NVwZ 2000, 1299 = DVBl. 2001, 308 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
    Dazu gehören nicht nur diejenigen Ausführungen, die die Aufhebung und Zurückverweisung unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausgehenden Erwägungen jedenfalls insoweit, als diese die notwendige Voraussetzung für die Aufhebungsgründe waren ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - NJW 1997, 3456 = DVBl. 1998, 232 m . w. N.; ferner Beschluss vom 21. März 1986 - 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 Nr. 46 m . w. N.).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 5 B 39.04

    Rechtfertigung einer Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes - Beschwerde

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
    a) Den Fortbestand des Arbeitsplatzes des Klägers tragen schon die diesbezüglichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 25. Januar 2005 (Az.: BVerwG 5 B 39.04), an die der Senat im Rahmen seiner nunmehr erneut zu treffenden eigenen Entscheidung über die Berufung der Beigeladenen entsprechend § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist.
  • LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies durch Urteil vom 25.04.2006 (- 3 KO 217/05 -) die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27.11.1999 zurück (Bl. 713-752 d.A.).

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies durch Urteil vom 25.04.2006 (- 3 KO 217/05 -) die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27.11.1999 zurück.

  • OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08

    Kommunalrecht; Zulassung der Zwangsvollstreckung bei bürgerlich-rechtlichen

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies durch Urteil vom 2. März 2006 - 3 KO 217/05 - die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 27. August 1999 zurück.
  • VGH Hessen, 05.06.2013 - 10 E 849/13

    Gegenstandswert bei Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung eines

    4 Nach § 188 Satz 2 VwGO werden auch in Verfahren, die Schwerbehindertenfürsorge betreffen, Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 KO 217/05 - juris, Rdnr. 116).
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