Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43000
OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18 (https://dejure.org/2019,43000)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03.05.2019 - 3 KO 620/18 (https://dejure.org/2019,43000)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 3 KO 620/18 (https://dejure.org/2019,43000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 1 VwGO
    Handschlag bei Verpflichtung eines Ratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 1 ; ThürKO § 24 Abs. 2
    Gemeinderatsmitglied; Verpflichtung durch Handschlag

  • rechtsportal.de

    ThürKO § 24 Abs. 2; VwGO § 43 Abs. 1
    Die in § 24 Abs. 2 ThürKO ausdrücklich formulierte Amtspflicht des Bürgermeisters, die neugewählten Gemeinderatsmitglieder formell durch Handschlag zu verpflichten, steht nicht unter dem Vorbehalt einer subjektiv empfundenen inneren Bereitschaft; Rechtswidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • faz.net (Pressebericht, 10.05.2019)

    Handschlag auch für NPD-Stadträte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auslegung der Kommunalordnung: Bürgermeister muss NPD-Stadtrat die Hand geben

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zur Auslegung der Thüringer Kommunalordnung

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Thüringer Kommunalordnung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 10055/91
    Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
    Das Gesetz knüpft die Folge damit nicht an das Fehlen des Handschlages (Uckel/Dressel/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: 1. Oktober 2018, § 24 ThürKO Nr. 3; Rücker/Dieter/Schmidt, Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Stand: März 2019, § 24 ThürKO, Nr. 5; Günther, ZBR 2018 109 / 111; vgl. zu einer entsprechenden Problematik: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.1991 - 6 A 10055/91 - juris Rdn. 29); dies gilt unabhängig von der Frage, von wem die Verweigerung des Handschlages ausgeht.
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
    Ein berechtigtes Interesse ist jedenfalls in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses gegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14/17 -, juris Rdn. 13).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16

    Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind:

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
    Insgesamt ist dem einerseits zu entnehmen, dass der Handschlag keine konstitutive Wirkung besitzt (vgl. hierzu o. g. Literatur und Rechtsprechung; siehe auch § 1789 BGB, hierzu: BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZB 6/16 - juris Rdn. 9; KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 19 WF 122/05 - juris Rdn. 4), sondern lediglich der Bekräftigung einer materiell durch die Bekundung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung begründeten Übernahme des Amtes dient.
  • OVG Thüringen, 21.11.1995 - 2 KO 175/94

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Abberufung vom Amt eines Bürgermeisters

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
    In einem kommunalverfassungsrechtlichen Organstreitverfahren ergibt sich dieses Rechtsverhältnis daraus, dass Gemeindeorgane oder Organteile über Bestand und Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte streiten (vgl. nur Thüringer OVG, Urteil vom 21. November 1995 - 2 KO 175/94 - juris Rdn. 21).
  • KG, 15.08.2005 - 19 WF 122/05

    Umgangspflegschaft: Voraussetzungen des Anspruchs des Umgangspflegers auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
    Insgesamt ist dem einerseits zu entnehmen, dass der Handschlag keine konstitutive Wirkung besitzt (vgl. hierzu o. g. Literatur und Rechtsprechung; siehe auch § 1789 BGB, hierzu: BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZB 6/16 - juris Rdn. 9; KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 19 WF 122/05 - juris Rdn. 4), sondern lediglich der Bekräftigung einer materiell durch die Bekundung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung begründeten Übernahme des Amtes dient.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht