Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 89/16 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59645
OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 89/16 (V) (https://dejure.org/2017,59645)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 89/16 (V) (https://dejure.org/2017,59645)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - VI-3 Kart 89/16 (V) (https://dejure.org/2017,59645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die eine Abwägung zwischen unterschiedlichen gesetzlichen Zielvorgaben erfordernde Ausübung des Regulierungsermessens vom Gericht zu beanstanden, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist (Abwägungsfehleinschätzung) oder wenn der Ausgleich zwischen ihnen zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität) (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 25, Stromnetz Berlin GmbH).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, Festlegung volatiler Kosten und vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, Stromnetz Berlin GmbH).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Eine Verlängerung ist danach insbesondere möglich, wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen (§ 31 Abs. 7 S. 2 VwVfG; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 19 bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 1 S 1136/05

    Ermessensfehlerhafter Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung des VGH Mannheim ( Beschluss vom 20.06.2006, 1 S 1136/05) betrifft zudem einen Sachverhalt, bei dem ein Antragsteller in Unkenntnis von den für ihn erheblichen nachträglichen Folgen eine Verzichtserklärung hinsichtlich seiner Asylberechtigung abgab.
  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Verschulden in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Antragsteller bzw. sein Vertreter die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht eingehalten, das heißt diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrenden Verfahrensbeteiligten geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten war (BVerwG NJW 1990, 3103).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Antragstellerin jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, Festlegung volatiler Kosten und vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, Stromnetz Berlin GmbH).
  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15

    Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (BGH, Beschluss vom 13.12.2016, EnVR 34/15 Festlegung individueller Netzentgelte, Rn. 40 ff. bei juris; Senat, Beschluss vom 01.07.2015, VI-3 Kart 24/14 (V), Seiten 9, 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Eine solche Erklärung kann der Letztverbraucher indes nur abgeben, wenn er sich auch des Inhalts seiner Erklärung bewusst ist und die Richtigkeit der Berechnung überprüft hat (vgl. hierzu bereits Senat, Beschluss vom 08.03.2017, VI-3 Kart 186/15 (V), Rn. 40 bei juris mit ausführlicher Begründung).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 24/14

    Rechtmäßigkeit der Anzeigefrist gem. Tenorziff. 4 der Festlegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (BGH, Beschluss vom 13.12.2016, EnVR 34/15 Festlegung individueller Netzentgelte, Rn. 40 ff. bei juris; Senat, Beschluss vom 01.07.2015, VI-3 Kart 24/14 (V), Seiten 9, 11).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
    Wie vom Senat bereits in einem Verfahren betreffend eine rückwirkende Fristverlängerung zur Anzeige eines individuellen Netzentgeltes ausdrücklich entschieden (Beschluss vom 06.12.2017, VI-3 Kart 89/16 [V]), vermag der auch im Streitfall von der Bundesnetzagentur für maßgeblich erachtete Umstand, dass ein schuldhaftes Verhalten des Letztverbrauchers vorliegt, nicht für sich gesehen eine Ermessensentscheidung zu seinen Lasten zu begründen.

    Die Bundesnetzagentur wird in diesem Zusammenhang auch die Erwägungen zu beachten haben, die bereits Gegenstand des bereits zitierten Senatsbeschlusses vom 06.12.2017 (VI-3 Kart 89/16 [V],) waren.

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 837/19

    Die standardisierte Vorgehensweise der Bundesnetzagentur war geeignet, eine

    Vergleichbares gilt, wenn die behördliche Berufung auf die Nichteinhaltung der Frist gegen Treu und Glauben verstößt (zu alledem Senat, Beschluss v. 06.12.2017, VI-3 Kart 89/16, Rn. 48, juris m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - 3 Kart 228/20

    Verpflichtungsbeschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur;

    Die damit verbundene erhebliche Gewichtung des Verschuldens der Beschwerdeführerin begegnet deshalb erheblichen Bedenken, weil der Umstand, dass ein schuldhaftes Verhalten des Letztverbrauchers vorliegt, für sich gesehen keine Ermessensentscheidung zu seinen Lasten begründen kann (so bereits Senat, Beschluss vom 06.12.2017, VI-3 Kart 89/16 [V], Rn. 56, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht