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   VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08.NW   

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https://dejure.org/2008,22232
VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08.NW (https://dejure.org/2008,22232)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.05.2008 - 3 L 416/08.NW (https://dejure.org/2008,22232)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 3 L 416/08.NW (https://dejure.org/2008,22232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage einer Teilnahmebescheinigung hinsichtlich eines angeordneten Aufbauseminars; Anordnung zur Unterziehung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens als Maßnahme i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Relevanz ...

  • mpu-intensiv.de

    Teilnahme an einem Aufbauseminar - Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung bei nicht nachgewiesener Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (zitiert nach juris Rn. 53-56) zu dieser Untersuchung Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Als vorbereitende Maßnahme war sie gemäß § 15b StVZO a.F. nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Mai 1994 - 11 B 157/93 -, juris, und Beschluss vom 28. Juni 1996 - 11 B 36/96 -, juris) nur inzident mit der dann gegebenenfalls ergangenen Sachentscheidung überprüfbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    An dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten auf der Grundlage der §§ 11 - 13 FeV einzuholen, festzuhalten, weil sich an dem Rechtscharakter der Gutachtensanforderung als vorbereitende Maßnahme nichts geändert hat (grundlegend OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 757/00, 19 E 886/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313) und ihre Entscheidung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen und der von ihm ausgehenden Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr zu treffen (vgl. SaarlVG, Urteil vom 2. Mai 2007 - 10 K 62/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Für die Anwendung des Punktsystems kommt es mithin auf den Tag der Tat und nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft oder gar erst auf den Zeitpunkt der Registrierung der rechtskräftigen Entscheidung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrszentralregister an (so bereits VG Neustadt, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 3 L 745/03.NW -, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 7 B 10921/03.OVG - in diesem Sinne auch: ThürOVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 - BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - dazu neigend: OVG RP, Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG -).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Als vorbereitende Maßnahme war sie gemäß § 15b StVZO a.F. nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Mai 1994 - 11 B 157/93 -, juris, und Beschluss vom 28. Juni 1996 - 11 B 36/96 -, juris) nur inzident mit der dann gegebenenfalls ergangenen Sachentscheidung überprüfbar.
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss daher "Zurückhaltung üben" (vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M 1 S 06.4357 -, DAR 2007, 167; BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris), wenn sie aus Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze, die mit weniger als 18 Punkten nach dem Punktsystem zu bewerten sind, auf die charakterliche Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers schließen will.
  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Für die Anwendung des Punktsystems kommt es mithin auf den Tag der Tat und nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft oder gar erst auf den Zeitpunkt der Registrierung der rechtskräftigen Entscheidung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrszentralregister an (so bereits VG Neustadt, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 3 L 745/03.NW -, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 7 B 10921/03.OVG - in diesem Sinne auch: ThürOVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 - BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - dazu neigend: OVG RP, Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - 10 B 10275/06

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einem

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Von daher muss der Betroffene entweder noch während des Fristlaufs dartun, dass er auf Grund besonderer Gegebenheiten gehindert sei, die ihm gesetzte Frist einzuhalten, und deshalb um deren Verlängerung bitte und sich die Behörde dieser Bitte zu Unrecht verschlossen hätte, oder falls er sich erst nach deren Ablauf meldet, zusätzlich dartun, dass er über diese Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzten Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar hinaus außerdem auch noch ohne Verschulden außer Stande gewesen sei, diese Hinderungsgründe fristgerecht vorzubringen, jedoch der Anordnung sobald wie möglich Folge leisten werde oder zwischenzeitlich bereits Folge geleistet habe (vgl. zum Ganzen OVG RP, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 10 B 10275/06.OVG -, m.w.Nachw., NJW 2006, 2715f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08

    Fahrerlaubnisentziehung - Maßnahmesystem - Reduzierung des Punktestandes -

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
    Für die Anwendung des Punktsystems kommt es mithin auf den Tag der Tat und nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft oder gar erst auf den Zeitpunkt der Registrierung der rechtskräftigen Entscheidung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrszentralregister an (so bereits VG Neustadt, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 3 L 745/03.NW -, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 7 B 10921/03.OVG - in diesem Sinne auch: ThürOVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 - BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - dazu neigend: OVG RP, Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG -).
  • VG München, 20.12.2006 - M 1 S 06.4357

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - 7 B 10921/03

    Verringerung des Punktestandes nach dem straßenverkehrsrechtlichen Punktesystem

  • VG Saarlouis, 02.05.2007 - 10 K 62/07

    Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender charakterlicher

  • VG München, 04.08.2005 - M 6a S 05.2486
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Es spricht viel dafür, dass sie in diesem Fall nicht gleichzeitig wegen des selben Sachverhalts außerhalb des Punktsystems Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen ergreifen kann - seien es unmittelbar Gefahr beseitigende oder erst vorbereitende Maßnahmen wie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gemäß § 2 Abs. 8 StVG, 11 Abs. 3 FeV (zu dieser Differenzierung im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 3 L 416/08.NW. -, juris) Denn, wie ausgeführt, findet das Punktsystem insgesamt keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen ergibt.
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