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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07 (https://dejure.org/2007,13235)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 M 15/07 (https://dejure.org/2007,13235)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 M 15/07 (https://dejure.org/2007,13235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47 Abs 6 VwGO

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2004 - 3 M 77/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Anderes mag gelten, wenn bei der Ablehnung des Antrages auf Eilrechtsschutz ein irrevisibler Schaden droht (vgl. Senat, B. vom 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, Juris; Ziekow in NK-VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 395 mit zahlreichen Nachweisen auch zur Gegenmeinung).

    Die nunmehr zu Tage getretene Konstellation gibt aber Anlass, diese Grundsätze in die Richtung weiter zu entwickeln, die der Senat bereits angedeutet hat (vgl. auch schon Senat, Beschluss vom 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, zit. nach juris; Ziekow in NK-VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 395): Jedenfalls dann, wenn hinreichend sicher abzusehen ist, dass die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Bebauungsplans dazu führt, dass die Realisierung eines sonst nach §§ 34 oder 35 BauGB unmittelbar genehmigungsfähigen Vorhabens verhindert oder wesentlich erschwert wird, weil auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB ein anderes Vorhaben realisiert wird, kommt eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO in Betracht, sofern der Bebauungsplan sich bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und damit von einem zu erwartenden Erfolg des Antragstellers in dem zulässigerweise geführten Hauptsacheverfahren auszugehen ist.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Es ist dann verletzt, wenn ein sachgerechter Abwägungsvorgang überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Gewicht steht (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Die Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch - mit Ausnahme des Erfordernisses, dass überhaupt eine Abwägung stattgefunden haben muss - auf das Abwägungsergebnis (vgl. BVerwG, U. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 315).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Von einer Auswirkung auf das Abwägungsergebnis ist dann auszugehen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa der Fall sein kann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonstiger erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, B. v. 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 - BRS 54 Nr. 15 = NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, B. v. 25.01.2001 - 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214).
  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02

    Abwägung; bauliche Anlage; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Grundfläche; Höhe;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Das gilt etwa für die Bestimmung der Höhe der Anlagen und der - soweit ersichtlich nicht ermittelten - Bedeutung für den wirtschaftlichen Ertrag der Anlagen (vgl. dazu OVG Lüneburg, B. v. 22.07.2003 - 1 LA 238/02 - NVwZ-RR 2004, 14).
  • VGH Bayern, 02.08.2005 - 14 NE 04.2372
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Über die grundsätzlichen Erwägungen zum Erlass einer Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO kommt angesichts der festgestellten Abwägungsmängel noch folgender Gesichtspunkt hinzu, der für die begehrte Anordnung spricht: Soweit eine fehlerfreie Abwägung in einem ergänzenden Verfahren zu anderen Festsetzungen führen sollte, würde eine bestandsschutzvermittelnde Zulassung von Anlagen auf der Basis des angegriffenen Bebauungsplans zu Sachzwängen führen, die eine sinnfällige Planung erschweren oder gar unmöglich machen (vgl. VGH München, B. v. 02.08.2005 - 14 NE 04.2372 zit. nach juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG, B. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; vgl. auch VGH München, B. v. 16.10.2006 - 12 CE 06.2616, zit. nach juris).
  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
    Die Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO (analog) ist keine Rechtsmittelentscheidung gegen die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung (BVerwG, B. v. 07.09.2005 - 4 B 49/05 - BVerwGE 124, 201 = DVBl. 2005, 1594), so dass auch hier der Maßstab einer Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07

    Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2006 - 8 A 764/06

    Isolierte Anfechtung eines Zurückstellungsbescheides

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für

  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

  • BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05

    Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 10 ZE 01.320

    Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung; Antrag auf Befristung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1992 - 4 M 44/92

    Zulässigkeit einer erneuten Anordnung des Sofortvollzugs nach Beschluss über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 10a B 77/00

    Begriff des "schweren Nachteils" im Normenkontrollverfahren; Auswirkungen einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1994 - 3 M 179/94

    Begriff des schweren Nachteils i.S. des § 47 Abs. 8 VwGO; Keine Aussetzung des

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • VGH Bayern, 16.10.2006 - 12 CE 06.2616
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 20 NE 96.3118
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2006 - 1 M 148/05
  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 15 NE 17.1221

    Bestätigung der vorläufigen Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    § 80 Abs. 7 VwGO unterscheidet dabei zwischen der "jederzeit" dem Gericht möglichen Abänderung durch das Gericht von Amts wegen (Satz 1; im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 6 VwGO vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 = juris Rn. 10 ff.; B.v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 u.a. - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 3 ff.; NdsOVG, B.v. 18.7.1997 - 1 M 3210/97 - NVwZ-RR 1998, 421 = juris Rn. 7) und der Abänderung auf Antrag eines Beteiligten (Satz 2; zur Statthaftigkeit eines Änderungsantrags gem. § 47 Abs. 6 i.V. mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO analog vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 1 NE 12.259 - BayVBl. 2012, 883 = juris Rn. 14; B.v. 19.7.2012 - 2 NE 12.1520 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 27.2.2015 - 5 S 1493/14 - NVwZ-RR 2015, 367 = juris Rn. 1; OVG MV, B.v. 31.7.2007 - 3 M 15/07 - juris Rn. 19 f.; OVG NRW, B.v. 20.7.1998 - 11a B 993/98.NE - NVwZ-RR 1999, 473 = juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507; Senat, B. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 4309/19

    Vollständigkeit und Bestimmtheit von Bauunterlagen; Fiktion des Beginns der

    Einem Wiederaufleben des Aufstellungsbeschlusses als Grundlage für die somit weiterverfolgte Planung steht hier auch nicht entgegen, dass der zu heilende Fehler bereits vor dem Aufstellungsbeschluss begangen worden wäre (vgl. hierzu sowie insgesamt zum Wiederaufleben eines Aufstellungsbeschlusses in der in Rede stehenden Konstellation: OVG Greifswald, Beschl. v. 31.7.2007, 3 M 15/07, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.2007, 1 KN 22/07, juris, Rn. 53 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 151. EL August 2023, § 214 Rn. 242 m.w.N.), da dieser vorliegend erst im zeitlich nachgelagerten konkreten Abwägungsprozess zu verorten ist.

    Hierfür bedarf es keines erneuten Planaufstellungsbeschlusses und es handelt sich hierbei und, sofern die Planung bereits zuvor durch eine Veränderungssperre gesichert worden war, handelt es sich hierbei auch nicht um eine "neue" Veränderungssperre (OVG Greifswald, Beschl. v. 31.7.2007, 3 M 15/07, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.2007, 1 KN 22/07, juris, Rn. 53 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 151. EL August 2023, § 214 Rn. 226 m.w.N.; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.2.2020, 3 A 505/18, juris, Rn. 34).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019 - 3 K 293/15

    Die Gründe, im Bauplanungsverfahren keine Umweltprüfung durchzuführen, müssen der

    Jedenfalls dürfte ein Abwägungsfehler nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB für die Rechtswirksamkeit der 3. Änderung des Bebauungsplans unbeachtlich sein, da der Fehler auf das Ergebnis des Verfahrens nicht von Einfluss gewesen sein dürfte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 29.01.1992 - 4 NB 22/90 -, Rn. 17, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07 -, Rn. 40, juris, m.w.N.; OVG Greifswald, Urt. v. 21.11.2012 - 3 K 10/11 -, Rn. 99 , juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontrolleilantrags - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen der Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch …
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen eines Außer-Vollzug-Setzens abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn dieser unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch …
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2019 - 3 K 376/15

    Abwägung zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Niederschlagswassers aus einem

    Das Kausalitätserfordernis ist daher dann erfüllt, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 21.11.2012 - 3 K 10/11 -, juris Rn. 99; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 02.04.2008 - 1 NE 08.25

    Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen einer Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen eines Außer-Vollzug-Setzens abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn dieser unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.4.2007 - 2 NE 06.2783 - juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12

    Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen

    Ob jedenfalls bei offensichtlichen Erfolgsaussichten eine einstweilige Anordnung "regelmäßig geboten" wäre (so wohl Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 47 Rn. 153) oder ob es auch in derartigen Fällen jedenfalls zusätzlich noch eines drohenden "irreversiblen Schadens" infolge des Vollzugs der Norm bedarf (vgl. hierzu OVG M-V, Beschl. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07 -, juris, für eine besondere bauplanungsrechtliche Konstellation), ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (siehe die umfangreichen Nachweise etwa bei Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 47 Rn. 395 und Kopp/Schenke, a.a.O.), braucht vorliegend aber auch nicht abschließend entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 NE 08.2704

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Bebauungsplan; Abwägungsgebot;

  • VG Saarlouis, 08.08.2008 - 2 L 730/08

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Griechenland

  • VG Saarlouis, 08.08.2008 - 2 L 738/08

    Anhörungsrüge im Eilverfahren

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