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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 3 M 51.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 3 M 51.09 (https://dejure.org/2009,35318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2009 - 3 M 51.09 (https://dejure.org/2009,35318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 3 M 51.09 (https://dejure.org/2009,35318)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 3 M 51.09
    Das Verwaltungsgericht hat die gem. § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 ZPO für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, bei Juris, m.w.N.) zutreffend verneint.
  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

    In Anwendung dieser Grundsätze hat sowohl die beschließende Kammer als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in den vergangenen Berechnungszeiträumen die in diesem Zusammenhang von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin vom 08. März 2006 und die darauf beruhenden Begründungen des jeweiligen Haushaltsplans nicht als Legitimationsgrundlage für die Stellenreduzierungen anerkannt, da der Zielvereinbarung eine budgetorientierte Betrachtungsweise bei der Ermittlung der Studienanfängerzahl zugrunde lag, es aber an der erforderlichen normativen Bestimmung des danach maßgeblichen Kostennormwertes und damit an der erforderlichen Abwägung der gegenläufigen Interessen der Hochschule und der Studienbewerber gefehlt hatte (zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 04. Mai 2007, a.a.O.; im Anschluss daran OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2008 - 3 N 54/08 u.a. - Beschl. v. 18. August 2009 - 3 M 51/09 -).

    Die beschließende Kammer und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Berechnungszeiträumen für die betreffenden acht Funktionsstellen durchgehend eine Deputatsermäßigung in Höhe von jeweils 2 SWS anerkannt, darüber hinausgehende Deputatsermäßigungen jedoch unberücksichtigt gelassen (vgl. Beschluss der Kammer v. 08. Januar 2008 - 3 C 358/08 HAL u.a. - OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2008 - 3 N 113/08 - Beschl. v. 18. August 2009 - 3 M 51/09 -).

    Ebenso wenig ist hinsichtlich der für einen der Lehreinheit nicht zugeordneten Studiengang erbrachten Dienstleistungen eine Schwundkorrektur geboten (OVG LSA, Beschl. .v. 18. August 2009, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12. Mai 2009 - NC 9 S 240/09 -, zitiert nach juris).

    Dass die von der Kammer eingesetzten (korrigierten) Werte zu einer realitätsnahen Übergangsquote führen, zeigt sich auch daran, dass der Schwundfaktor im letzten Berechnungszeitraum - WS 2008/09: 0,9562 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18. August 2009, a.a.O.) - ähnlich ausgefallen ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Hinsichtlich der Gründe, die für die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen, gilt hingegen der Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO; das Beschwerdegericht hat daher - unabhängig von entsprechenden Darlegungen des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners - stets zu prüfen, ob eine fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aus anderen Gründen im Ergebnis zutreffend ist ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - Az.: 3 M 51/09 u. a. - VGH Mannheim, Beschluss vom 25. November 2004 - Az.: 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - 3 M 152/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010);

    Die Antragsgegnerin beruft sich zur Begründung ihrer Auffassung, dass ein solcher Schwund nicht zu berücksichtigen sei, zunächst zu Unrecht auf den Beschluss des Senates vom 18.08.2009 (3 M 51/09 u. a.).
  • VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazität im 2. und 4. Fachsemester,

    Abweichend davon hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinen den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 18. August 2009 (3 M 18/09 u.a. sowie 3 M 51/09 u.a.) für das Wintersemester 2008/2009 jedoch eine Aufnahmekapazität von 234 Vollstudienplätzen und weiteren 18 Teilstudienplätzen (insgesamt 252 Studienplätze) festgestellt.
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