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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22 (https://dejure.org/2022,30605)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.09.2022 - 3 M 69/22 (https://dejure.org/2022,30605)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. September 2022 - 3 M 69/22 (https://dejure.org/2022,30605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 31a StVZO, § 108 VwGO
    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur Verkehrsordnungswidrigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur Verkehrsordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a
    Fahrtenbuchauflage; Halter; Verkehrsordnungswidrigkeit; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers; Zeugenfragebogen; Zugang; einfaches Bestreiten; Ermittlungsmaßnahmen; Fahrtenbuchauflage; Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur Verkehrsordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    StVZO § 31a
    Fahrtenbuchauflage; Halter; Verkehrsordnungswidrigkeit; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers; Zeugenfragebogen; Zugang; einfaches Bestreiten; Ermittlungsmaßnahmen; Fahrtenbuchauflage; Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Davon zu unterscheiden ist die im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfende Frage, ob das Bestreiten des Zugangs unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls glaubhaft ist (vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021, a. a. O. Rn. Rn. 10 f. m.w.N.; ausführlich HambOVG, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 Bs 140/21 - juris Rn. 30 ff. m.w.N.).

    Für eine solche Bewertung kann z. B. Anlass geboten sein, wenn eine Behörde das Schriftstück richtig adressiert sowie die Übergabe einer Sendung an die Post in geeigneter Weise dokumentiert hat, ein Rücklauf dieser Sendung nicht zu verzeichnen ist und der Betroffene nur schlicht und substanzlos den Zugang des Bescheides oder des Schriftstücks bestreitet, wohingegen ihn andere Schreiben der Behörde an dieselbe Adresse erreicht haben sollen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 23. September 2021, a. a. O. Rn. 33 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Januar 2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).

    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 8 B 1475/21

    Anordnung der Fahrtenbuchauflage gegenüber einem Fahrzeughalter mangels

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Lichtbild erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 8 B 1475/21 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Davon zu unterscheiden ist die im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfende Frage, ob das Bestreiten des Zugangs unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls glaubhaft ist (vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021, a. a. O. Rn. Rn. 10 f. m.w.N.; ausführlich HambOVG, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 Bs 140/21 - juris Rn. 30 ff. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2019 - 8 B 774/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Für eine solche Bewertung kann z. B. Anlass geboten sein, wenn eine Behörde das Schriftstück richtig adressiert sowie die Übergabe einer Sendung an die Post in geeigneter Weise dokumentiert hat, ein Rücklauf dieser Sendung nicht zu verzeichnen ist und der Betroffene nur schlicht und substanzlos den Zugang des Bescheides oder des Schriftstücks bestreitet, wohingegen ihn andere Schreiben der Behörde an dieselbe Adresse erreicht haben sollen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 23. September 2021, a. a. O. Rn. 33 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Januar 2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 3 M 251/16

    Fahrtenbuchauflage- Angemessene Ermittlungsmaßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22
    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Beschluss des Senates vom 5. März 2021 - 3 M 224/20 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2023 - 3 M 40/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zugang des Anhörungsschreibens; Dauer der

    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senats vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10 und vom 27. September 2022 - 3 M 69/22 - juris Rn. 4).

    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 27. September 2022 - 3 M 69/22 - juris Rn. 7) hat der Adressat eines mit einfacher Post versandten Schriftstücks, der ein Schreiben nicht erhält, in der Regel keine Möglichkeit, über das Bestreiten des Zugangs hinaus darzutun, dass oder aus welchen Gründen er ihn nicht erhalten hat.

    So hat der Senat in der vom Verwaltungsgericht angesprochenen Entscheidung die Behauptung bezweifelt, dass gleich drei verschiedene Schreiben der Bußgeldbehörde und auch das Anhörungsschreiben des Antragsgegners zur der beabsichtigten Fahrtenbuchauflage die Antragstellerin postalisch nicht erreicht haben sollen, obwohl sämtliche Schreiben korrekt adressiert gewesen sind (Beschluss vom 27. September 2022, a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24

    Zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Zuwiderhandlung

    Die von der Beschwerde gerügte fehlende Dokumentation führt auch mit Blick auf die Entscheidung des Senats vom 27. September 2022 (Az. 3 M 69/22, juris) zu keiner anderen Bewertung.
  • VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Dem hier gefundenen Ergebnis steht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. April 2022 (Az.: 3 M 69/22) nicht entgegen, weil das Oberverwaltungsgericht von offenen Erfolgsaussichten des dortigen Eilverfahrens ausgegangen war und eine vom Verfahrensausgang unabhängige Folgenabwägung zu Lasten des Antragstellers vorgenommen hatte.
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