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   OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04   

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https://dejure.org/2004,24190
OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04 (https://dejure.org/2004,24190)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.06.2004 - 3 NB 2/04 (https://dejure.org/2004,24190)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 3 NB 2/04 (https://dejure.org/2004,24190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Auswahlverfahrens oder Losverfahrens; Verteilung weiterer Studienplätze; Vorliegen eines Anordnungsgrundes; Vorwegnahme der Hauptsache; Rechtzeitige Aufnahme des Studiums; Antragstellung im einstweiligen Rechtsschutz; Anhängigkeit nach ...

  • Judicialis

    Vergabeverordnung ZVS SH § 27 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 3

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Anordnungsgrund, Zurückverweisung, Hochschulzulassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Denn in jenem Fall standen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin auf Grund mangelhafter Nutzung von Ausbildungskapazitäten durch die Universität Hamburg noch aus, eine Verzögerung konnte nicht eintreten, während hier der Senat mit Beschluss vom 15. April 2004 (3 NB 16/03 u.a.) sowie das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23. April 2004 (9 C 7/04 u.a.) abschließend zur Kapazitätsauslastung der Antragsgegnerin bereits entschieden hatten, dass (noch) insgesamt 12 weitere Studienplätze zu vergeben seien.

    Würden im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens über die bereits mit Beschluss des Senats vom 15. April 2004 a.a.O. und Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 23 April 2004 a.a.O. hinaus weitere Studienplätze der Antragsgegnerin ermittelt, wären auch diese bei der Antragsgegnerin vorhandene, verteilungsfähige und damit verfügbare Studienplätze (vgl. auch Bahro/Berlin/Hübenthal, Das Hochschulzulassungsrecht, 3. Aufl., § 46 Vergabeverordnung ZVS Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.1991 - 18 U 74/91

    Wehrpflicht; Schadenersatz; Amtspflicht; Bundeswehr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Dazu gehört es auch, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so frühzeitig gestellt wird, dass im Falle einer für den Studienbewerber positiven Gerichtsentscheidung ein sinnvolles Studium in dem fraglichen Semester noch praktisch möglich ist (vgl. Beschluss des Senats v. 10.Februar 1995 - 3 N 29/94 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.August 1985 - 10 OVG B 1788/85 u.a. - KMK-HSchR 1986, 515, 516; OVG Greifswald a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 1991 - BS 111 193/91 - NVwZ-RR 1992, 225; OVG Greifswald, Beschl. v. 19. Dezember 1998 - 2 N 1/98 - NVwZ-RR 1999, 542 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    3 NB 1/04 3 NB 2/04.
  • OVG Sachsen, 18.05.1993 - NC 2 S 49/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Dazu gehört es auch, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so frühzeitig gestellt wird, dass im Falle einer für den Studienbewerber positiven Gerichtsentscheidung ein sinnvolles Studium in dem fraglichen Semester noch praktisch möglich ist (vgl. Beschluss des Senats v. 10.Februar 1995 - 3 N 29/94 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.August 1985 - 10 OVG B 1788/85 u.a. - KMK-HSchR 1986, 515, 516; OVG Greifswald a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 1991 - BS 111 193/91 - NVwZ-RR 1992, 225; OVG Greifswald, Beschl. v. 19. Dezember 1998 - 2 N 1/98 - NVwZ-RR 1999, 542 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1993 - 2 N 10/93

    Vorläufige Zulassung zum Studium - fehlende Dringlichkeit - Antragstellung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Im Hinblick auf das knappe Gut Ausbildung wäre es widersinnig, würde man rechtmäßig erbrachte Studienleistungen rückwirkend entfallen lassen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 29.01.1993 - 2 N 10/93 - NVwZ-RR 1994, 334).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2003 - 6 D 11940/02

    Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Nach der Organisation des Studiums ist davon auszugehen, dass der für ein Semester vorgesehene Lernerfolg wesentlich davon abhängt, dass die Lehrveranstaltungen von Anfang an ohne vermeidbare Fehlzeiten besucht werden und im Hinblick auf eine sinnvolle Aufnahme und Durchführung des Studiums ein fünf Wochen nach Beginn der Vorlesungen gestellter Antrag nicht mehr als rechtzeitig angesehen werden kann (Beschluss des Senats a.a.O.; OVG Lüneburg, a.a.O ; im Ergebnis ebenso OVG Koblenz Beschluss vom 13. Januar 2003 - 6 D 11940/02. - KMK-HSchR/NF 11 C Nr. 18 für eine Antragstellung drei Wochen nach Vorlesungsbeginn).
  • BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Denn in jenem Fall standen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin auf Grund mangelhafter Nutzung von Ausbildungskapazitäten durch die Universität Hamburg noch aus, eine Verzögerung konnte nicht eintreten, während hier der Senat mit Beschluss vom 15. April 2004 (3 NB 16/03 u.a.) sowie das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23. April 2004 (9 C 7/04 u.a.) abschließend zur Kapazitätsauslastung der Antragsgegnerin bereits entschieden hatten, dass (noch) insgesamt 12 weitere Studienplätze zu vergeben seien.
  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Aus der von den Antragstellerinnen eingereichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1998 - 2 N 1/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
    Dazu gehört es auch, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so frühzeitig gestellt wird, dass im Falle einer für den Studienbewerber positiven Gerichtsentscheidung ein sinnvolles Studium in dem fraglichen Semester noch praktisch möglich ist (vgl. Beschluss des Senats v. 10.Februar 1995 - 3 N 29/94 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.August 1985 - 10 OVG B 1788/85 u.a. - KMK-HSchR 1986, 515, 516; OVG Greifswald a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 1991 - BS 111 193/91 - NVwZ-RR 1992, 225; OVG Greifswald, Beschl. v. 19. Dezember 1998 - 2 N 1/98 - NVwZ-RR 1999, 542 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Mai 1993 - NC 2 S 49/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04

    Sammelbeschluß; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 S. 2

    3 NB 1/04 3 NB 2/04.

    Insbesondere sind zum Zeitpunkt der formell am Beginn des Bewerbungssemesters orientierten Antragsfrist die Ergebnisse des Vergabeverfahrens ZVS regelmäßig schon bekannt (der Ablehnungsbescheid der Antragstellerin in dem Verfahren 3 NB 2/04 datiert vom 02. März 2004), so dass die Bewerber nicht zu einer spekulativen Antragstellung gezwungen werden (OVG Berlin a.a.O.) .

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