Weitere Entscheidung unten: LG Kaiserslautern, 05.02.2019

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63101
LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63101)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 15.02.2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63101)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der eine Gefahrenlage - etwa durch den Betrieb einer Waschstraße - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 5f.; NJW 2006, S. 2326 Rn. 6f., m.w.N.).

    Es sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 6; NJW 2006, S. 2326 Rn. 7, m.w.N.).

    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (8 276 Abs. 2 BGB) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereichherrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 6; NJW 2006, S. 2326 Rn. 7, m.w.N.).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der eine Gefahrenlage - etwa durch den Betrieb einer Waschstraße - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 5f.; NJW 2006, S. 2326 Rn. 6f., m.w.N.).

    Es sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 6; NJW 2006, S. 2326 Rn. 7, m.w.N.).

    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (8 276 Abs. 2 BGB) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereichherrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1967 Rn. 6; NJW 2006, S. 2326 Rn. 7, m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Es genügt, dass sich eine vom Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat, also dass das Fahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, NJW 2017, S. 1173; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG, Rn. 7).

    Vielmehr ist ein naher zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Kfz erforderlich, wobei sich eine vom Kfz ausgehende Gefahr ausgewirkt haben muss, mithin das Fahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben muss (BGH, NJW 2017, S. 1173).

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat, und das Schadensgeschehen bei wertender Betrachtung in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt worden ist (BGH, Urteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14 -, juris).

    Ausreichend ist, dass bei einer wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kfz zumindest mitgeprägt worden ist (BGH, NZV 2015, S. 327).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Die Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bestimmt sich dabei unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung, der Gewichtigkeit möglicher Schadensfolgen und der Höhe des Kostenaufwands, der mit etwaigen Sicherungsvorkehrungen einhergeht (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 251).

    Zu den gebotenen Sicherungsvorkehrungen kann auch die Erfüllung von Hinweispflichten gehören (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 251).

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Das Gericht verkennt dabei auch nicht, dass grundsätzlich auch objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktionen den Zurechnungszusammenhang zum Betrieb des Kraftfahrzeuges begründen können (vgl. BGH, NJW 2010, S. 3713 ff. Rn. 6; OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 175/17 - NJW-Spezial 2018, S. 426), jedoch bestand vorliegend tatsächlich keine Gefahr des Auffahrens, die sich verwirklicht hätte, sondern durch das Bremsen ist das Rückwärtsrollen des Beklagtenfahrzeugs verursacht worden und damit eine neue, eigenständige Gefahr in Form des Rückwärtsrollens begründet worden, die sich letztlich in dem vorliegenden Schaden verwirklicht hat.
  • OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 175/17

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Das Gericht verkennt dabei auch nicht, dass grundsätzlich auch objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktionen den Zurechnungszusammenhang zum Betrieb des Kraftfahrzeuges begründen können (vgl. BGH, NJW 2010, S. 3713 ff. Rn. 6; OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 175/17 - NJW-Spezial 2018, S. 426), jedoch bestand vorliegend tatsächlich keine Gefahr des Auffahrens, die sich verwirklicht hätte, sondern durch das Bremsen ist das Rückwärtsrollen des Beklagtenfahrzeugs verursacht worden und damit eine neue, eigenständige Gefahr in Form des Rückwärtsrollens begründet worden, die sich letztlich in dem vorliegenden Schaden verwirklicht hat.
  • OLG Hamm, 06.04.2018 - 26 U 21/18

    Umfang des Schadensersatzes auf der Basis fiktiver Reparaturkostenabrechnung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Das Gericht verkennt dabei auch nicht, dass grundsätzlich auch objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktionen den Zurechnungszusammenhang zum Betrieb des Kraftfahrzeuges begründen können (vgl. BGH, NJW 2010, S. 3713 ff. Rn. 6; OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 175/17 - NJW-Spezial 2018, S. 426), jedoch bestand vorliegend tatsächlich keine Gefahr des Auffahrens, die sich verwirklicht hätte, sondern durch das Bremsen ist das Rückwärtsrollen des Beklagtenfahrzeugs verursacht worden und damit eine neue, eigenständige Gefahr in Form des Rückwärtsrollens begründet worden, die sich letztlich in dem vorliegenden Schaden verwirklicht hat.
  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17

    Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Zwar ist zwischen den Beteiligten konkludent ein entsprechender Werkvertrag über die Reinigung eines Fahrzeuges abgeschlossen worden (vgl. BGH, NJW 2018, S. 2956), es liegt aber keine von der Beklagten zu 1) zu vertretene Pflichtverletzung vor.
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
    Der Zurechnungszusammenhang fehlt jedoch insbesondere bei solchen Schäden, in denen sich ein gegenüber der Betriebsgefahr eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. BGH, NZV 90, S. 425 ff.;, NJW 2004, S. 1375 ff., OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, S. 172 ff.).
  • LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15

    Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs bei Verlassen des Förderbandes in einer

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 15.02.2019, Az. 3 O 335/17, in Bezug auf die dort als Beklagte zu 3. und Beklagter zu 4. Genannten teilweise abgeändert und insoweit insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 05.02.2019 - 3 O 335/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63062
LG Kaiserslautern, 05.02.2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63062)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05.02.2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63062)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 3 O 335/17 (https://dejure.org/2019,63062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht