Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 27.08.2020 - 3 Qs 121/20, 3 Qs 296 Js 12711/19 (121/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25512
LG Dessau-Roßlau, 27.08.2020 - 3 Qs 121/20, 3 Qs 296 Js 12711/19 (121/20) (https://dejure.org/2020,25512)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20, 3 Qs 296 Js 12711/19 (121/20) (https://dejure.org/2020,25512)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 27. August 2020 - 3 Qs 121/20, 3 Qs 296 Js 12711/19 (121/20) (https://dejure.org/2020,25512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, beabsichtigte Einstellung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 141 Abs 1 S 1 StPO, § 141 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO, § 141 Abs 2 S 1 Nr 3 StPO, § 141 Abs 2 S 3 StPO
    Pflichtverteidigung: Ablehnung der beantragten Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen beabsichtigter Verfahrenseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Beabsichtigte Einstellung des Verfahrens - Absehen von der Pflichtverteidigerbestellung zulässig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2020 - 1 Qs 53/20

    Pflichtverteidigerbestellung

    Die Ablehnung der Beiordnung konnte daher durch das Amtsgericht nicht unter Verweis darauf abgelehnt werden, dass die Einstellung des Verfahrens bereits unmittelbar bevorstand (vgl. auch LG Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20, LG Frankenthal, Beschluss vom 16.06.2020 - 7 Qs 114/20; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20).
  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    dd) Soweit nach § 141 Abs. 2 S. 3 StPO die Bestellung unterbleiben kann, wenn beabsichtigt ist, das Verfahren alsbald einzustellen und keine anderen Untersuchungshandlungen als die Einholung von Registerauskünften oder die Beiziehung von Urteilen oder Akten vorgenommen werden sollen, bezieht sich die genannte gesetzliche Regelung dem Wortlaut und der systematischen Stellung nach nicht auf den - hier gegebenen - Fall der Antragstellung durch den Beschuldigten nach Abs. 1, sondern nur auf den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers von Amts wegen nach Abs. 2 S. 1 Nrn. 2 und 3 (vgl. LG Leipzig, Beschl. v. 14.12.2020 - 8 Qs 80/20; LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 27.08.2020 - 3 Qs 121/20, juris Rn. 13; LG Frankenthal, Beschl. v. 16.06.2020 - 7 Qs 114/20, juris Rn. 6; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 04.05.2020 - JKII Qs 15/20 jug, juris Rn. 27).
  • LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Eine analoge Anwendung scheidet insofern aus (so auch LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20; LG Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20; LG Frankenthal, Beschluss vom 16.06.2020 - 7 Qs 114/20; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19.10.2020 - 1 Qs 53/20 - sämtlich zitiert nach juris ).
  • AG Naumburg, 31.03.2021 - 9 Gs 408/20

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung häufiger zulässig

    Die Ausnahmevorschrift des § 141 Abs. 2 S. 3 StPO betrifft nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur die Fälle der antragsunabhängigen Beiordnung von Amts wegen nach § 141 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StPO, nicht aber die Beiordnung auf Antrag gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 StPO (LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20 -, Juris, Rn 13).
  • AG Naumburg, 24.03.2021 - 9 Gs 408/20

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung häufiger zulässig

    Die Ausnahmevorschrift des § 141 Abs. 2 S. 3 StPO betrifft nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur die Fälle der antragsunabhängigen Beiordnung von Amts wegen nach § 141 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StPO, nicht aber die Beiordnung auf Antrag gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 StPO (LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20 -, Juris, Rn 13).
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