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LG Hanau, 02.09.2014 - 3 Qs 68/14 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 404 Abs 1 StPO, Nr 1000 VV RVG, Nr 1003 VV RVG, Nr 4143 VV RVG
Verbindliche Erledigung zivilrechtlicherr Ansprüche als Vorausetzung für die Verfahrensgebühr des Nebenklägervertreters ohne förmliches Adhäsionsverfahren. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindliche Erledigung zivilrechtlicherr Ansprüche als Vorausetzung für die Verfahrensgebühr des Nebenklägervertreters ohne förmliches Adhäsionsverfahren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 14.09.2009 - 1 Ws 343/09
Adhäsionsverfahren, Verfahrensgebühr, Entstehen
Auszug aus LG Hanau, 02.09.2014 - 3 Qs 68/14
Die Verfahrensgebühr entsteht im Falle der Beauftragung mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bereits mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14.09.2009, 1 WS 343/09).Eine entsprechende Konstellation war in dem Verfahren gegeben, das der vorgenannten Entscheidung des OLG Jena vom 14.09.2009, Az. 1 Ws 343/09 zu Grunde lag.
- OLG Hamm, 07.03.2022 - 1 Ws 579/21
Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 RVG -VV a. F durch Rechtsgespräch über …
Da die Gebühr bereits durch das Betreiben des Geschäfts entsteht, ist die verbindliche Erledigung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, insbesondere durch einen gerichtlichen Vergleich oder einen Vertrag, auch dann, wenn - wie hier - kein förmlicher Adhäsionsantrag gestellt wird, nicht erforderlich (a.A. LG Hanau, Beschluss vom 02.September 2014 zu 3 Qs 68/14, BeckRS 2015, 7829 Rn. 20, wonach "ein formloses Thematisieren etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche ohne verbindliche Erledigung selbiger ohne das Vorliegen eines Adhäsionsantrages nicht zum Entstehen der Gebühr führen kann".).