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LG Karlsruhe, 26.03.2013 - 3 Qs 7/13 KO |
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- LG Zweibrücken, 09.02.2012 - Qs 10/12
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2013 - 3 Qs 7/13
Die von der Staatsanwaltschaft hiergegen erhobene sofortige Beschwerde verwarf das Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 29.10.2012 "auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO)" als unbegründet (Az. 2 Qs 10/12).