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   BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79   

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BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79 (https://dejure.org/1979,741)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1979 - 3 RK 25/79 (https://dejure.org/1979,741)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 25/79 (https://dejure.org/1979,741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 71
  • NJW 1980, 1655
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 41/77

    Anspruchsübergang - Krankenkasse - Krankengeld - Vorgezogenes Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
    Dies hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77; vgl. auch BSGE 259 69 8).

    Auch dies ist vom Senat schon mehrfach entschieden und eingehend begründet worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Überganges eines Rentenanspruches (Urteile vom 10. Juli 1979 - 3 RK 87/77, 3 RK 43/78 und 3 RK 3/79 - sowie Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 -) als auch für den Fall des Zusammentreffens von vorgezogenem Übergangsgeld und Krankengeld (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77-).

  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 87/77

    Forderungsübergang der KK - Erteilung eines Rentenbescheides

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
    Auch dies ist vom Senat schon mehrfach entschieden und eingehend begründet worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Überganges eines Rentenanspruches (Urteile vom 10. Juli 1979 - 3 RK 87/77, 3 RK 43/78 und 3 RK 3/79 - sowie Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 -) als auch für den Fall des Zusammentreffens von vorgezogenem Übergangsgeld und Krankengeld (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77-).
  • BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
    Auch dies ist vom Senat schon mehrfach entschieden und eingehend begründet worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Überganges eines Rentenanspruches (Urteile vom 10. Juli 1979 - 3 RK 87/77, 3 RK 43/78 und 3 RK 3/79 - sowie Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 -) als auch für den Fall des Zusammentreffens von vorgezogenem Übergangsgeld und Krankengeld (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77-).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 43/78
    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
    Auch dies ist vom Senat schon mehrfach entschieden und eingehend begründet worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Überganges eines Rentenanspruches (Urteile vom 10. Juli 1979 - 3 RK 87/77, 3 RK 43/78 und 3 RK 3/79 - sowie Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 -) als auch für den Fall des Zusammentreffens von vorgezogenem Übergangsgeld und Krankengeld (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77-).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 3/79

    Versicherter stellt Rentenantrag, stirbt aber vor Erteilung des Rentenbescheides

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79
    Auch dies ist vom Senat schon mehrfach entschieden und eingehend begründet worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Überganges eines Rentenanspruches (Urteile vom 10. Juli 1979 - 3 RK 87/77, 3 RK 43/78 und 3 RK 3/79 - sowie Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 -) als auch für den Fall des Zusammentreffens von vorgezogenem Übergangsgeld und Krankengeld (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 41/77-).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90

    Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO

    Für den Betroffenen verbindet sich damit zwangsläufig - auch wenn er zunächst nur einen Rehabilitationsantrag stellen soll, der aber, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, als Rentenantrag gilt (§ 1241d Abs. 3 RVO; BSGE 49, 71, 74) - die Vorstellung, aus dem Berufsleben ausscheiden zu müssen.
  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

    Soll somit § 183 Abs. 8 RVO der Krankenkasse ermöglichen, ihre Leistungspflicht zu Lasten des letztlich primär leistungspflichtigen Rentenversicherungsträgers zu begrenzen (zu § 183 Abs. 7 RVO vgl. BSGE 49, 71, 74 = SozR 2200 § 1241 b RVO Nr. 1), so folgt daraus, daß sich die Bedeutung einer Aufforderung der Krankenkasse nach dieser gesetzlichen Bestimmung nicht lediglich auf die Stellung des Rentenantrages beschränkt, sondern sich auch auf das dem Versicherten nach § 25 Abs. 6 AVG (= § 1248 Abs. 6 RVO ) zustehende Recht, den Zeitpunkt des Versicherungsfalles zu bestimmen, erstreckt.

    Ist der Versicherte berufsunfähig oder erwerbsunfähig und ist nicht zu erwarten, daß die Erwerbsfähigkeit erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann, gilt der Antrag auf Rehabilitation als Antrag auf Rente (§ 18 d Abs. 3 AVG, vgl. hierzu BSGE 49, 71, 73 ff. = SozR 2200 § 1241 d RVO Nr. 1; SozR 2200 § 1241 d RVO Nr. 2), so daß der Rentenversicherungsträger der Krankenkasse wie bei nachträglicher Zubilligung eines Altersruhegeldes zum Ausgleich verpflichtet ist (§ 183 Abs. 3 Satz 2 und § 183 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 RVO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 3 R 437/17

    Altersrente; Aufforderung zur Antragstellung; 10-Wochen-Frist; Sanktionsrecht;

    Mit den §§ 49 bis 51 SGB V werden die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und entsprechend deren Risikobereiche, wie sie sich in den Strukturen der einzelnen Leistungsansprüche niederschlagen, in ihrer Tragweite konkretisiert bzw. an ihren Schnittstellen voneinander abgegrenzt (Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, § 51, juris Rn. 5 unter Verweis auf BSGE 19, 28, 30; BSGE 49, 71, 74).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Die Rechtsprechung hatte diese Lücke dahingehend ausgefüllt, daß für solche Fälle die Regelung des § 183 Abs. 3 Satz 2 RVO aF entsprechend anzuwenden war und der Anspruch auf Übergangsgeld auf den erstattungsberechtigten Träger der Krankenversicherung überging (BSGE 48, 142; 49, 71).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R

    Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von

    Dies hat der 3. Senat daraus hergeleitet, dass bei dem Leistungsbegehren eines Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung zu haften sei; der Versicherungsträger müsse vielmehr entsprechend der Bestimmung des § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen wolle (Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 25/79, ErsK 1980, 46, 49).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Das Schreiben ("Bescheid") der Klägerin vom 28. November 1984 stellt daher nur eine formlose Zahlungsaufforderung dar (vgl. BSGE 13, 94, 96; 32, 21, 22; vgl. auch BSGE 48, 253, 255; 49, 71, 72).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 63/83

    Erstattungsansprüche einer Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger - enge

    Die Rechtsprechung hatte diese Lücke dahingehend ausgefüllt, daß für solche Fälle die Regelung des § 183 Abs. 3 Satz 2 RVO a.F. entsprechend anzuwenden war und der Anspruch auf Übergangsgeld auf den erstattungsberechtigten Träger der Krankenversicherung überging (BSGE 48, 142; 49, 71).

    Die Rechtsprechung hatte den Anwendungsbereich dieser Vorschrift bereits auf diejenigen Fälle ausgedehnt, in denen zunächst eine Maßnahme gewährt, dann aber deren Erfolglosigkeit festgestellt worden war (vgl. BSG, Urteile vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 25/79 BSGE 49, 71 = SozR 2200 § 1241d Nr. 1, vom 31. Januar 1980 -11 RA 36/79 = SozR aaO Nr. 2 und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 53/79), bevor mit Wirkung vom 1. Januar 1981 eine entsprechende gesetzliche Regelung mit dem durch Art. 11 § 4 Nr. 2 SGB X angefügten Abs. 4 geschaffen wurde.

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 9/89

    Krankengeld nach Zubilligung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Unter dem Tag, von dem an i.S. des § 183 Abs. 3 Satz 1 RVO Rente wegen Erwerbsunfähigkeit von einem Träger der Rentenversicherung zugebilligt wird, ist der Leistungsbeginn zu verstehen, d.h. der Zeitpunkt, von dem an die Rente dem Versicherten nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers zusteht (BSGE 49, 71, 75 m.w.N.); an die Stelle des Bescheides tritt hier das rechtskräftige Urteil.
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Dementsprechend tritt das Übg an die Stelle einer an sich zu zahlenden Rente, damit sich der Versicherte vor der Maßnahme nicht auf den Rentenbezug einstellt, wodurch ein Erfolg der Rehabilitation in Frage gestellt werden könnte (vgl hierzu BSGE 49, 71 ff = BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 12 und 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - L 3 R 437/17

    Altersrente; Aufforderung zur Antragstellung; 10-Wochen-Frist; Sanktionsrecht;

    Mit den §§ 49 bis 51 SGB V werden die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und entsprechend deren Risikobereiche, wie sie sich in den Strukturen der einzelnen Leistungsansprüche niederschlagen, in ihrer Tragweite konkretisiert bzw. an ihren Schnittstellen voneinander abgegrenzt (Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, § 51, juris Rn. 5 unter Verweis auf BSGE 19, 28, 30; BSGE 49, 71, 74).
  • BSG, 11.07.2018 - B 1 KR 94/17 B

    Bewilligung einer Mutter-Kind-Maßnahme

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 22 R 27/10

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 32/80

    Recht des Versicherten auf Altersruhegeldanspruch

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständig

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98

    Rentenversicherung

  • OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07

    Inzident enhaltener Antrag auf Arbeitslosengeld II bei ursprünglichem Antrag auf

  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 42/80

    Rentenübergang der Krankenkasse - nachträgliche Verschiebung des

  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 63/84

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger -

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 57/83
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